13138/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend unbesetzte Planstellen - Attraktivierung Justizwache

 

166 unbesetzte Planstellen gibt es derzeit laut Auskunft von Justizministerin Zadic im Bereich der Justizwache. Aktuell sei daher auch eine Planstellenaufstockung ausgeschlossen, so die Ministerin in Rahmen der Budgetberatungen. Das Ministerium arbeite aber an einer Attraktivierung des Berufs.[1]

Seit Jahren ist die Lage angespannt: „Lauter Hilferuf aus den Gefängnissen“ und „Kollaps im Strafvollzug“ titelte die Kronenzeitung am 21. bzw. 22.7.2022. „Heer soll im Häf’n aushelfen“ der Kurier am 12.7.2022.

Seit Jahren ist der akute Personalmangel bei der Justizwache bekannt. Das führt zu einer enormen Belastung der Mitarbeiter*innen, vielen Überstunden und Urlaub, der nicht abgebaut werden kann. Zudem bedeutet dies auch immer öfter eine Sicherheitsgefährdung für das Personal. Viele der vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben, wie die Arbeit mit den Insassen, können gar nicht ausreichend erfüllt werden.

Die SPÖ hat daher bereits mehrfach eine Personalaufstockung gefordert. Nicht nur die Besetzung offener Planstellen, sondern auch die Schaffung 200 weiterer.

Es braucht klare Führungskonzepte in den Justizanstalten aber ebenso eine bessere Bewertung der Planstellen sowie strukturelle Verbesserungen, um mehr Menschen für diese Beruf zu gewinnen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende:

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um den Beruf der Justizwache attraktiver zu machen?

2.    Waren diese Maßnahmen erfolgreich und erfolgte eine Evaluierung dieser?

3.    Finden diese Maßnahmen Niederschlag im Budget und wenn ja, in welcher Höhe?

4.    Welche Maßnahmen planen Sie, um den Beruf der Justizwache attraktiver zu machen?

5.    Sind dafür Mittel im Budget vorgesehen?

6.    Planen Sie Maßnahmen, um das Image der Justizwache zu verbessern?

7.    Wenn ja, welche und bis wann, wenn nein, warum nicht?

8.    Sind für Image-Maßnahmen Budgetmittel vorgesehen und wenn ja, in welcher Höhe?

9.    Ist eine Image-Kampagne vorgesehen?

10. Wenn ja, wie wird diese aussehen und was wird sie kosten?

11. Bis wann planen Sie die 166 offenen Stellen in den Justizanstalten zu besetzen und wie?

12. Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiter*innen der Justizwache in den vergangenen 5 Jahren (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren) geleistet?

13. Wie viel Urlaub konnte von den Mitarbeiter*innen der Justizwache in den vergangenen 5 Jahren (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren) nicht konsumiert werden?

14. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter*innen wären notwendig, um den gesetzmäßigen Auftrag der Justizwache (ohne Überstunden) erfüllen zu können?

15. Wie hat sich der Stand der Justizwachemitarbeiter*innen in den vergangenen 10 Jahren im Vergleich zu den Insassen im Strafvollzug entwickelt?



[1] Vgl.: Justiz-Budget soll 2023 auf über 2 Mrd. € wachsen (PK-Nr. 1244/2022) | Parlament Österreich