13139/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Finanzierung der linksextremistischen, gewaltbereiten „Antifaschistischen Aktion“ mit Studenten- Zwangsbeiträgen

 

 

Die „Antifaschistische Aktion“ (in der Folge: Antifa), ist laut der Zeitung „Der Standard“ weder Verein noch Partei, sondern eine Summe von Bewegungen, Gruppierungen, sowie Einzelpersonen die gegen jede Form von Faschismus vorgehen.[1] Das Tätigkeitsfeld des Antifa-Referats der Österreichischen Hochschülerschaft (in Folge: ÖH) Wien wird als antifaschistische Bewusstseinsschaffung für Studenten beschrieben.[2]

 

Fest steht allerdings, dass die Antifa für mehrere schwerwiegende Gewalttaten wie Körperverletzungen, Sprengung von Versammlungen, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Waffengesetz verantwortlich ist. In diesem Sinne kann die Antifa als kriminelle Vereinigung bezeichnet werden.

 

Umso schlimmer, dass eine solche Organisation – oder Nicht-Organisation, siehe oben – eng mit den Universitäten, insbesondere deren Hochschülerschaften verzahnt ist. So ist es keine Seltenheit, dass österreichische Universitäten Werbung der Antifa in ihren Räumlichkeiten zulassen.[3]

 

Die Verzahnung der ÖH mit der Antifa zeigt sich einmal mehr in den neuesten Entwicklungen. Im Zuge der ersten ordentlichen Bundesvertretungssitzung der ÖH am 29. Oktober 2022 wurde mit 34 zu 17 Stimmen beschlossen, Solidarität mit den sechs Verurteilten des Antifa-Prozesses 2020 zu zeigen.

 

So ist im Zusatzantrag zum hier beschlossenen Antrag „Solidarität mit den Verurteilten des Antifa 2020 Prozesses“ sogar die Rede von einer Unterstützung der Verurteilten durch die ÖH bei anfallenden Kosten mittels der bereits eingereichten Fördertöpfe, siehe die folgenden Dokumente:

 

 

 


 

In diesem Sinne stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Missbraucht die Antifa die ÖH als Sprachrohr?

a.    Wenn nein, wie ist es zu rechtfertigen, dass die Antifa immer wieder zum Thema bei ÖH-Sitzungen gemacht wird, beziehungsweise in den Aussendungen der ÖH thematisiert wird?

2.    Wie viel finanzielle Unterstützung erhielten die Antifa oder ihre Vertreter durch die ÖH im Bund sowie in Wien, Graz, Linz und Innsbruck seit dem Jahr 2015? (Erbeten wird eine genaue Aufschlüsselung nach ÖH-Organ, beziehungsweise ÖH-Stelle sowie Empfänger.)

3.    Ist es zulässig und gesetzeskonform, dass die ÖH eine extremistische Organisation wie die Antifa ideell und finanziell unterstützt?

4.    Hat der Beschluss des oben faksimilierten Antrags durch ein Gremium der ÖH Hochschulbezug?

5.    Aus welchen Geldern setzen sich die im oben faksimilierten Zusatzantrag genannten, „bereits eingerichteten Fördertöpfe“ zusammen?



[1] https://www.derstandard.at/story/2000129448950/kuessel-leute-auf-der-suche-nach-der-antifa

[2] https://oeh.univie.ac.at/vertretung/referate/referat-fuer-antifaschistische-gesellschaftskritik-und-sport

[3] Vgl.: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_08745/fname_1015200.pdf