13144/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.11.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Steger
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Erhöhung der Besonderen Bundes-Sportförderung
Die „Besondere Bundes-Sportförderung“ ist die wichtigste Lebensader für den organisierten Sport in Österreich. Seit 2011 wurden die Bundes-Sportdachverbände und Bundes-Sportfachverbände sowie die gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport aus diesem Fördertopf mit 80 Millionen Euro jährlich unterstützt. Verwaltet und nach einem speziellen Schlüssel verteilt werden die Mittel von der Bundes-Sport GmbH.
Im Jahr 2023 wird mit der Erhöhung der Förderung auf 120 Millionen Euro eine langjährige freiheitliche Forderung umgesetzt. Demnach werden den drei großen Bundes-Sportdachverbänden ASKÖ, ASVÖ und Sportunion 51 Millionen Euro, den Bundes-Sportfachverbänden 60 Millionen Euro, dem Verband Alpiner Vereine Österreichs 3 Millionen Euro und den Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung 6 Millionen Euro jährlich zugewiesen.
Das Hauptproblem dabei ist allerdings, dass die geplante Budgeterhöhung nicht genutzt wird, um auch eine strukturelle Reform der Sportförderung durchzuführen und somit weiterhin zu wenig Geld bei den Sportlern ankommt. Stattdessen wird mit dem Gießkannenprinzip gearbeitet, wodurch das Geld zu einem großen Teil in den Bundes-Sportdachverbänden mit Nähe zu SPÖ und ÖVP versickert.
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende
Anfrage
1. Warum führen Sie im Zuge der Budgeterhöhung nicht auch eine strukturelle Reform der Sportförderung durch, damit mehr Geld bei den Bundes-Sportfachverbänden ankommt?
a. Haben Sie diesbezüglich Gespräche mit Experten der Bundes-Sportdachverbände, der Bundes-Sportfachverbände oder des organisierten Sportes geführt?
b. Haben Sie diesbezüglich Gespräche mit Vertretern politischer Parteien geführt?
c. Ist es Ihnen noch ein Anliegen, dass der Verteilungsschlüssel der „Besonderen Bundes-Sportförderung“ gemäß § 5 Absatz 2 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 zugunsten der Bundes-Sportfachverbände gerändert wird?
2. Sind Vertreter der Bundes-Sportdachverbände, der Bundes-Sportfachverbände oder des organisierten Sportes mit dem Ansuchen um eine Reform der Sportförderung an Sie herangetreten?
a. Wenn ja, wer ist an Sie herangetreten?
b. Wenn ja, was genau waren die Ansuchen?
c. Wenn ja, was war Ihre Antwort?
d. Wenn ja, was davon werden Sie umsetzen?
a. Wenn ja, wie haben diese Versuche ausgesehen?
b. Wenn ja, wie genau hat Ihre anvisierte Reform der Sportförderung ausgesehen?
c. Wenn ja, an wem oder woran sind diese Versuche gescheitert?
d. Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie in der aktuellen Legislaturperiode einen Versuch unternehmen, eine Reform der Sportförderung auf den Weg zu bringen?
a. Wenn ja, haben Sie diesbezüglich bereits Gespräche mit Experten der Bundes-Sportdachverbände, der Bundes-Sportfachverbände oder des organisierten Sportes geführt?
b. Wenn ja, haben Sie diesbezüglich Gespräche mit Vertretern politischer Parteien geführt?
c. Wenn ja, wann ist mit einem solchen Vorstoß zu rechnen?
d. Wenn ja, wird darin eine Änderung des Verteilungsschlüssels der „Besonderen Bundes-Sportförderung“ zugunsten der Bundes-Sportfachverbände enthalten sein?
e. Wenn nein, warum nicht?
5. Haben Sie ein Konzept für eine Reform der Sportförderung?
a. Wenn nein, warum bringen Sie keine Reform der Sportförderung auf den Weg?
a. Wenn ja, mit wem wurden diese Gespräche geführt?
b. Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
c. Wenn ja, wie genau wird das höhere Budget von den Bundes-Sportdachverbänden eingesetzt?
d. Wenn ja, was passiert, wenn von potenziellen Zusagen bezüglich der Verwendung des höheren Budgets abgewichen wird?
e. Wenn nein, warum nicht?
7. Wird die „Besondere Bundes-Sportförderung“ in Zukunft jährlich valorisiert?
a. Wenn nein, warum nicht?