13150/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Wie groß ist der Einfluss des BMI auf die FH Wiener Neustadt?
Die Offiziersausbildung bei der Polizei erfolgt seit 2006 in Form eines Fachhochschulstudiums. Dazu wurden eigens an der FH Wiener Neustadt ein Bachelorstudiengang "Polizeiliche Führung" und ein Materstudiengang "Strategisches Sicherheitsmanagement" eingerichtet. Die Studiengänge stehen sowohl Bediensteten des BMI offen als auch externen Studierenden, also nicht dem BMI angehörige Personen. Voraussetzung ist jedenfalls, dass das Aufnahmeverfahren positiv absolviert wurde. In zahlreichen Recherchen und durch viele Erfahrungsberichte von Betroffenen, konnte ein gewisses Muster erblickt werden, denn die Offizierslaufbahn ist eine (weitere) Verengung des Flaschenhalses: Durch das Auswahlverfahren, in dem entschieden wird, wem diese Ausbildung zu Teil wird, entscheidet sich in weiterer Folge wer ranghohe Posten im Innenministerium übernehmen darf. Denn vielfach ist "Polizeioffizier" zwingende Voraussetzung für einen gutdotierten und einflussreichen Job im Zentralapparat. Für den Bachelor stehen jährlich nur 25 Plätze und den Master nur 20 Plätze zur Verfügung. Der Flaschenhals ist somit äußerst dünn angesichts rund 30.000 Exekutivbeamt:innen in Österreich. Ein faires und transparentes Aufnahmeverfahren ist darum umso wichtiger, um den Anschein von Freunderlwirtschaft oder gar politische Willkür entgegenzuwirken. Nicht die Parteifreunde und dem Minister/Kabinett Wohlgesonnene sollen das Privileg der gratis Ausbildung genießen, sondern die besten und geeignetsten Köpfe. An sich kein schwieriges Unterfangen, da für die Studiengänge ja ein gänzlich anderes Ministerium zuständig ist und die Hochschulautonomie ohnehin eine Einflussnahme von außen nicht zulassen würde. Doch dem ist scheinbar nicht so, denn unter den Absolvent:innen finden sich auffällig, ja geradezu ins Auge stechend viele Personen, die bei der ÖVP und/oder der ÖVP-nahen FCG-KdEÖ Gewerkschaft aktiv sind.
Aus der Anfragebeantwortung 10674/AB vom Innenministerium (Anfrage vom 11. Mai 2022 mit dem Titel "Postenkorruption: Tricks in den Bewerbungsprozessen" unter der Nummer 10949/J) geht hervor, dass es zwischen der FH Wiener Neustadt und dem BMI eine starke Zusammenarbeit gibt. Diese Zusammenarbeit nimmt ein Ausmaß an, das ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit der FH Wiener Neustadt, deren Entscheidungsprozessen und vor allem an deren Hochschulautonomie aufkommen lassen. So geht aus der Anfragebeantwortung heraus, dass beim Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudiengang "Polizeiliche Führung" Bedienstete des BMI sowohl bei der Erstellung von Fragen für den Aufnahmetest involviert sind, als auch bei der Korrektur der Aufnahmetests mitarbeiten. Beim situativen Interview, welches Teil der Aufnahme für den Masterstudiengang "Strategisches Sicherheitsmanagement" ist, ist sogar ein Bediensteter des Innenministeriums anwesend. Doch damit nicht genug, auch Dozent:innen werden zum Teil vom BMI selbst gestellt - ja, sogar Studiengangsleiter werden direkt aus dem BMI rekrutiert - ebenso die Betreuer:innen von Bachelor- und Masterarbeiten. Gäbe die personelle Verflechtung schon genügend Grund zur Sorge, so besteht problematischerweise auch eine finanzielle. Die Kosten für das Studium trägt nämlich für Bedienstete des BMI das Innenministerium. Aus der Anfragebeantwortung lässt sich errechnen wie viel dadurch vom BMI an die FH Wiener Neustadt für die Abschlussjahrgänge des Bachelors 2014 - 2021 und des Masters 2014 - 2020 geflossen ist: 5,9 Mio Euro.
Auch wenn beteuert wird, dass letztlich über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme die FH entscheidet, so ist die Einflusssphäre des BMI gerade in diesem sensiblen Stadium der Studierendenaufnahme sehr groß, zumal zu bedenken ist, dass das BMI auf diesem Weg eigene Interessen als Arbeitgeber mit Leichtigkeit zum Durchbruch verhelfen kann. Jedoch sollten bei der Aufnahme von Studierenden nicht die Interessen des Arbeitgebers im Fokus stehen, sondern das Können der Bewerber:innen und die Wissenschaft. Nur die Hochschule allein kann seriös diesen Fokus vertreten. Auf Zurufe von außen oder gar das Mitmischen eines Arbeitgebers im Aufnahmeverfahren stellen bedenkliche Unterwanderungen der Hochschulautonomie dar. Wer sich an Stelle des BMI ein privates Unternehmen vorstellt, das beim Aufnahmeverfahren mitschreibt und mitkorrigiert, sogar Dozent:innen stellt und die Studienplätze finanziert, der kann sich an dieser Stelle den (zurecht) großen Aufschrei in der Öffentlichkeit vorstellen. Im Vergleich dazu wirkt der Streit um Hörsaalbenennungen an der WU Wien nach Sponsor:innen geradezu lapidar.
Aufgrund der geschilderten Verquickungen zwischen BMI und FH Wiener Neustadt soll detailliert geklärt werden, welche finanziellen und personellen Abhängigkeiten bestehen.
Um Beantwortung jeder Frage einzeln wird gebeten; daraus entstehende Wiederholungen werden gerne in Kauf genommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Welche Qualifikationen mussten bzw. müssen seit wann erfüllt sein, damit BMl Bedienstete an der FH Wiener Neustadt unterrichten dürfen (bitte um Auflistung aller Qualifikationsanforderungen)?
ii. Insbesondere welche wissenschaftlichen, didaktischen und pädagogischen Anforderungen mussten bzw. müssen Vortragende seit wann erfüllen?
i. Welche Qualifikationen mussten bzw. müssen seit wann erfüllt sein, damit BMl Bedienstete an der FH Wiener Neustadt unterrichten dürfen (bitte um Auflistung aller Qualifikationsanforderungen)?
ii. Insbesondere welche wissenschaftlichen, didaktischen und pädagogischen Anforderungen mussten bzw. müssen Vortragende seit wann erfüllen?
i. Welche Qualifikationen mussten bzw. müssen seit wann erfüllt sein, damit BMl Bedienstete an der FH Wiener Neustadt unterrichten dürfen (bitte um Auflistung aller Qualifikationsanforderungen)?
ii. Insbesondere welche wissenschaftlichen, didaktischen und pädagogischen Anforderungen mussten bzw. müssen Vortragende seit wann erfüllen?
i. Welche Qualifikationen mussten bzw. müssen seit wann erfüllt sein, damit BMl Bedienstete an der FH Wiener Neustadt unterrichten dürfen (bitte um Auflistung aller Qualifikationsanforderungen)?
ii. Insbesondere welche wissenschaftlichen, didaktischen und pädagogischen Anforderungen mussten bzw. müssen Vortragende seit wann erfüllen?
i. Wenn ja, wann weshalb und durch wen?
i. Hatten bzw. haben Betreuer:innen eine wissenschaftliche und/oder pädagogische Ausbildung?
1. Wenn ja, welche?
i. Welche Kriterien wurden bei der Zuteilung von Betreuer:in und Betreutem herangezogen, damit eine objektive Beurteilung möglich ist (bitte um Auflistung aller Kriterien)?
i. Mit welchem Ergebnis?
i. Mit welchem Ergebnis?