13151/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Struktur und Aufgaben der ÖKUSS
Selbsthilfe befindet sich in Österreich nach wie vor in einer Grauzone zwischen Selbsthilfevereinen und Patientenvertretung. Trotz diverser Schritte, Selbsthilfe zu professionialisieren, gibt es seitens betroffener Vereine Unzufriedenheit mit dem System. Viele wissen bei der Gründung beispielsweise gar nicht, dass es Dachvereine gibt und wie Vernetzungsbestrebungen funktionieren. Ein Instrument zu dieser Professionialisierung soll die Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe sein (ÖKUSS) - sie soll für alle Vertretungen eine übergeordnete Stelle sein, die eine gemeinsame Ansprechstelle beim Ministerium bietet, Studien durchführt und Vereinen helfen soll, gemeinsam in die Politik hineinzuwirken.
Dennoch hat die ÖKUSS mit ihren bisherigen Projekten nur bedingt handfeste Ergebnisse geliefert. So stehen zwar jedes Jahr 150.000 Euro für die ÖKUSS zur Verfügung, welchen praktischen Nutzen beispielsweise die "Grafik der Selbsthilfelandschaft in Österreich" für Selbsthilfevereine haben soll, ist anhand des einseitigen Papiers (1) allerdings nicht ersichtlich. Ebenso zeigt die Übersicht des Ministeriums, dass seitens der ÖKUSS nur wenige Maßnahmen getroffen werden, die einen tatsächlichen Effekt auf die Gesundheitspolitik haben (können). So vergibt die ÖKUSS zwar Förderungen, das könnte allerdings auch durch eine Stelle im Ministerium selbst erfolgen. Auch die bisher erarbeiteten Papiere haben meist nur wenige Seiten und bieten eher einen groben Überblick, was unter Selbsthilfe zu verstehen ist und warum Selbsthilfe beziehungsweise Patientenvertretungen im Sinne eines partizipativen und patientenorientierten Gesundheitssystems wichtig wäre. Alleine für derartige Papers beziehungsweise deren Veröffentlichung kann es allerdings nicht nötig sein, innerhalb von fünf Jahren eine dreiviertel Million Euro zu investieren - besonders, wenn die Jahresberichte der ÖKUSS darlegen, dass die Vergabe von Fördermitteln Hauptgegenstand der Tätigkeit sind, wobei offensichtlich ein Großteil der Förderbeträge für Projekte im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit vergeben werden (bspw. S. 21, 2).
Auch die Veranstaltungen, Umfragen, etc. zur Verbesserung der Situation von Selbsthilfevereinen dürften nur von einem kleinen Anteil der Vereine genutzt werden. Immerhin geht die ÖKUSS davon aus, dass es rund 1.700 Selbsthilfevereine und -gruppen in Österreich gibt (3). Dass nach der Pandemie die Teilnehmerzahlen gesunken sind, mag zwar noch verständlich sein, allerdings lassen einige Vortragselemente doch die Frage offen, inwiefern diese bei einem systematischen Wandel helfen können, besonders, wenn die Teilnehmerzahlen im einstelligen Bereich liegen. Auch eine Newsletterreichweite von knapp 150 Personen spricht wohl kaum für eine große Bekanntheit der ÖKUSS, was klarerweise deren Tätigkeit untergräbt. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nachvollziehbar ist, wie Personal und Finanzierung der ÖKUSS durch die Gesundheit Österreich eigens abgerechnet werden (können). Immerhin ist die ÖKUSS innerhalb des Fonds Gesundes Österreich bei der GÖG angesiedelt, auch die Mitarbeiter der ÖKUSS sind (und waren teilweise schon zuvor) gleichzeitig Angestellte der GÖG und damit nicht nur im Auftrag der ÖKUSS unterwegs. Dies wäre einerseits eine mögliche Erklärung dafür, warum die Arbeiten der ÖKUSS erstens nicht allzu bekannt (offensichtlich auch unter Selbsthilfegruppen) sind und ebenso, warum diese Tätigkeiten der ÖKUSS selbst im eigenen Jahresbericht nach Veranstaltungsbesuchen, wohlgemeinten, kurzgefassten Stellungspapieren und mittelmäßig bis schlecht besuchten Veranstaltungen für Interessierte aussehen.
Fraglich ist in weiterer Folge auch, wie das BMSGPK mit diesem Thema in der Praxis umgeht, da beispielsweise die Machbarkeitsstudie Bürger- und Patientenbeteiligung im Jahr 2022 im Jahr 2021 beauftragt wurde (4) und sich trotzdem in keiner Anfragebeantwortung des Ministeriums zu seinen Dienstleistungsaufträgen findet (5,6). Erschwerend kommt hinzu, dass das BMSGPK in seiner Anfragebeantwortung von einer Studie durch die GÖG spricht und gleichzeitig der Link zu besagter Studie zu einer Studie der FH St. Pölten (7) führt - allerdings mit den gleichen Studienautorinnen (Vgl. S.2, 4 bzw. S. 6, 4). Einerseits scheint die Machbarkeitsstudie große Überschneidungen mit bereits vorhandenen Unterlagen zu haben (8), andererseits wäre wohl auch zu hinterfragen, warum eine derartige Machbarkeitsstudie erst fünf Jahre nach der Gründung einer zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Zusammenfassend stellt die ÖKUSS in ihrer jetzigen Ausgestaltung eine Einrichtung dar, deren individueller Nutzen mangels Benchmarks und messbarer Ergebnisse nicht nachvollziehbar ist und eigens belegt werden sollte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende