13159/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wie sehr verfestigen Zuverdienstgrenzen die Arbeitslosigkeit und verstärken den Arbeitskräftemangel?

 

Für jemanden, der neben dem Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung zusätzlich ein geringfügiges Einkommen lukriert, bringt der Einstieg in den (Vollzeit-) Arbeitsmarkt erst dann mehr Nettoeinkommen, wenn er mehr als 29 Stunden pro Woche arbeitet (1). Es stellt sich daher die Frage, wie stark die Begünstigung von geringfügiger Beschäftigung die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängert und Arbeitslosigkeit verfestigt.

Arbeitsminister Kocher hat zuletzt im Budgetausschuss die Anreize und Fehlanreize zu Geringfügigkeitsjobs bzw. Zuverdienstgrenzen bei gleichzeitigem Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung erläutert: "Eine neuere Studie des AMS Kärnten habe gezeigt, dass bei Arbeitslosen, die kürzer arbeitslos sind, eine geringfügige Beschäftigung die Dauer der Arbeitslosigkeit tendenziell verlängere, während bei Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, eine geringfügige Beschäftigung eher dazu führe, dass sie wieder einen Job bekommen, schilderte er." (2).

Daraus lässt sich ableiten, dass Zuverdienstgrenzen (Geringfügigkeitsjobs) vor allem am Beginn der Arbeitslosigkeit für die Arbeitsaufnahme eher hinderlich sind, da sie das Einkommen ergänzend zum Arbeitslosengeld deutlich erhöhen und so die Arbeitsaufnahme hinauszögern. Hinzu kommt, dass es nur selten bei der geringfügigen Beschäftigung bleibt und inoffiziell oft mehr gearbeitet und "schwarz" dazuverdient wird. Die geringfügige Anstellung ist dabei ein guter Schutz bei Kontrollen, da für die Kontrolleure die zusätzliche Schwarzarbeit bei geringfügig Beschäftigten schwerer nachzuweisen ist (3). Dieser Trend lässt sich aber auch bei anderen Konstellationen erahnen, da auch bei der Bildungskarenz oder bei der Frühpension Zuverdienste im Ausmaß der Geringfügigkeit erlaubt sind.

Fakt ist in jedem Fall, dass die Geringfügigkeitsjobs langfristig tendenziell zunehmen. So sind die Geringfügigkeitsjobs bei Frauen seit 2008 von 183.300 auf zuletzt 206.100 (2022) gestiegen, bei den Männern von 89.800 auf 132.400. Auch die ältere Generation lässt sich aus der AMIS-Datenbank auswerten. Den Auswertungen nach haben bei Frauen über 55 Jahren die Geringfügigkeitsjobs seit 2008 von 36.800 auf 56.100 zugenommen, bei den Männern von 17.600 auf 31.300. Hier stellt sich natürlich die Frage, wie sehr die Geringfügigkeitsjobs reguläre Vollzeitbeschäftigung verhindern und die Frühpensionsanreize erhöhen.

 

 

 

Quelle:

 

(1) https://www.agenda-austria.at/publikationen/fehler-im-system-warum-sich-arbeit-oft-nicht-lohnt/

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK1249/index.shtml

(3) https://www.sn.at/panorama/oesterreich/schwarzarbeit-boomt-trotz-freier-stellen-125736406 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Bei wie vielen geringfügig Beschäftigten wurden seit 2012 bei Kontrollen (z.B.: Finanzpolizei) Überschreitungen festgestellt und in der Folge Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung oder beim Kinderbetreuungsgeld gestrichen? (nach Leistung und Jahr)

(Hinweis: Die Anfrage wurde auch an das BMAW und das BMSGPK gestellt)