13161/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.11.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Österreichische Datenstrategie
Chancen ergreifen: strategischer Ansatz für offenen und fairen Zugang zum Datenmarkt! Im digitalen Zeitalter stellen Daten ein sehr kostbares Gut dar. Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig relevante und aktuelle statistische Daten von höchster Qualität sind. Das Potenzial kann in Österreich jedoch nicht zur Entfaltung kommen, weil es die Voraussetzungen fehlen, unter denen Daten aus verschiedenen Datenräumen von der Wissenschaft und Forschung genutzt werden können. In der Mitteilung vom 19. Februar 2020 schlug die Europäische Kommission als Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung die Etablierung eines Binnenmarktes für Daten im Sinne eines einheitlichen europäischen Datenraums vor. Der Data Governance Act (DGA - 2022/868), als Teil der europäischen Datenstrategie, regelt die Datenverwaltung, die Förderung der Datenverfügbarkeit und die Schaffung eines vertrauenswürdigen Umfelds zur Nutzung von Daten für Forschung (1). Auf Grundlage dieser Verordnung sollen mehr Daten in Bereichen, wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Die Verordnung ist bis 23. September 2023 umzusetzen. Unklar ist allerdings, wann und wie der entsprechende Umsetzungsplan aussieht. Am 14. November 2022 hat ein Team unabhängiger internationaler Expert: innen ein Peer-Review-Bericht über die Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Europäische Statistiken vorgelegt und 16 Empfehlungen zur Verbesserung des nationalen Datenökosystems an die Bundesanstalt Statistik Austria sowie an die Bundesregierung formulierte (2). Inwiefern die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen plant, ist ebenfalls nicht bekannt.
Wo bleibt die österreichische Datenstrategie? Wo stehen wir heute? Wo wollen wir mit unserem Datenökosystem hin?
Im Gegensatz zu Österreich haben andere Mitgliedstaaten bereits nationale Strategien, statt nur auf einzelne Digitalisierungsprojekte zu setzen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 2021 eine Datenstrategie vorgelegt, die rund 240 Maßnahmen inkl. zeitnahe Evaluierung mit der Auflistung der dafür zuständigen Ministerien vorsieht (3). Aber wo steht Österreich hinsichtlich einer Datenstrategie, welche Ziele verfolgt die türkis-grüne Regierung - alles offenen Fragen! Österreich bezeichnet sich selbst stolz als Industrieland, aber seit Beginn der COVID-19-Krise ist das Datenmanagement in Österreich dem eines Industrielandes nicht würdig. Das fängt an beim Fehlen unterschiedlicher Daten, von Gesundheits-, Pensions- und Arbeitsmarktdaten über die Pflege bis hin zur Bildung. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen können daher Maßnahmen der Politik und deren Wirkung auf die Gesellschaft nicht ausreichend erforschen. Dazu kommt, dass gerade in der aktuellen Krise politische Entscheidungsträger auf kurzfristig verfügbare Informationen aus verschiedenen Bereichen angewiesen sind, um evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Da es allerdings keine einheitliche Datenbasis gibt, werden die Förderungen nicht zielgerichtet, nach dem Gießkannenprinzip vergeben. Angesichts all der Krisen und der notwendigen Umsetzung von EU-Recht braucht es dringend eine österreichische Datenstrategie. Einerseits ist endlich mehr evidenzbasierte Politik nötig und andererseits sollten Entscheidungen über die Umsetzung des Data Governance Acts einer umfassenden Strategie folgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Inwiefern sind Unternehmen involviert?
ii. Inwiefern sind Forscher und Forscherinnen involviert?
iii. Inwiefern sind NGOs involviert?
i. Inwiefern sollen öffentliche Stellen Zugang haben und unter welchen Bedingungen?
ii. Inwiefern sollen KMU, Start-up-Unternehmen, Zivilgesellschaft oder Bildungseinrichtungen Zugang haben und unter welchen Bedingungen?