13166/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ist die Nutzung der Asylmassenunterkunft in der Leobener Baumax-Halle rechtswidrig?

 

 

Die Asylmassenunterkunft des Bundes in der Leobener Baumax-Halle sorgt seit Jahren für Aufsehen. 2015 wurde sie unter ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner mithilfe des sogenannten Durchgriffsrechtes des Bundes eröffnet. Nach der erfolgreichen FPÖ-Regierungsbeteiligung sanken die Zahlen an neuen illegalen Zuwanderern drastisch und die Unterkunft wurde stillgelegt, zwischenzeitlich als Materialdepot, Impf- und Teststraße sowie als sogenannte Vorsorgekapazität genutzt. Im November 2021 zogen, aufgrund der stark steigenden Zahlen, wieder illegale Zuwanderer aus aller Herren Länder ein.

 

Wie aus der Anfragebeantwortung 11183/AB[1] vom 23.08.2022 zu 11460/J[2] (XXVII. GP) hervorgeht, waren im Jahr 2022 bis einschließlich Juni im Durchschnitt rund 246 Fremde zeitgleich untergebracht. Seit der Reaktivierung seien es per 23.6.2022 insgesamt 1.665 männliche volljährige Personen gewesen - hauptsächlich Syrer (1.063), gefolgt von Afghanen (159) und Türken (106). Davon seien 266 Personen als unbekannt abwesend gemeldet worden – sprich einfach untergetaucht.

 

Dass diese Massenunterkunft auch für die lokale Polizei ein enormer Aufwand ist, zeigt ein Blick auf die Polizeieinsätze: Ganze 34-mal mussten Polizeibeamten im Zeitraum Dezember 2021 bis Juni 2022 anrücken. Dabei ging es unter anderem um Körperverletzungen, randalierende Personen, aggressive Personen, Raufhandel sowie Erhebungen im Auftrag des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

 

Bundesrat a.D. und Gemeinderat Gerd Krusche erläuterte unlängst in einer Pressekonferenz, die möglicherweise rechtswidrige Nutzung der Baumax-Halle als Asylgroßquartier. Dazu berichtete „meinbezirk.at“ wie folgt: [3]

 

Diese Halle wurde nach der Asylwelle 2015 bekanntlich unter Zugrundelegung des Bundesverfassungsgesetzes über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, das Durchgriffsrecht, durch Nutzungsbescheid zu einer Asylunterkunft. Nachdem dieser Bedarf in den Jahren darauf nicht mehr gegeben war, wurden die Räumlichkeiten während der Corona-Pandemie als Impf- und Testzentrum genutzt, dieser Mietvertrag wurde im September 2021 gekündigt. Im November 2021 wurde die Baumax-Halle erneut als Asylunterkunft reaktiviert – und das, laut den Freiheitlichen, offenbar rechtswidrig: ‚Im Jahr 2015 war die Unterbringung von Asylwerbern in der Baumax-Halle in Leoben nur deshalb möglich, da es das Durchgriffsrecht des Bundes gab. Dieses Bundesverfassungsgesetz trat jedoch mit Ablauf des Jahres 2018 außer Kraft, weswegen die derzeitige Nutzung als Asylquartier den bisherigen juristischen Erkenntnissen nach unzulässig ist, da die Halle laut Flächenwidmungsplan nur als Einkaufszentrum genutzt werden darf‘, erörtert Krusche und fährt fort: „Wir haben diesen Umstand von einem namhaften Leobener Rechtsanwalt prüfen lassen, der die Rechtswidrigkeit der Nutzung der Baumax-Halle als Asylmassenquartier belegen konnte. Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir heute ein Schreiben an Bürgermeister Wallner gerichtet, sofort alle entsprechenden Bescheide die Nutzung dieser Halle betreffend offenzulegen.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie lange war der am 11.11.2015 zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der SBM 773 LEO GmbH & Co KG abgeschlossene Mietvertrag für die sogenannte Baumax-Halle in Leoben aufrecht?

2.    Wie oft wurde dieser Mietvertrag verlängert, gekündigt, unterbrochen, neu abgeschlossen oder abgeändert? (Bitte um chronologische Auflistung)

3.    Wann erfolgte die Übertragung des Bestandsvertrages an die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)?

4.    Gab es im Zeitraum von 11.11.2015 bis heute noch andere Mietverhältnisse wie zum Beispiel Untervermietung an Dritte?

a.    Wenn ja, mit wem und für welchen Zeitraum?

5.    Welche Mietkosten sind für das Objekt Baumax-Halle bisher insgesamt angefallen?

a.    Wie gliedern sich diese Gesamtkosten jeweils auf die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022?

6.    Wann, von wem und zu welchem Zweck wurden im Zeitraum von 11.11.2015 bis heute Nutzungsbescheide für das Objekt Baumax-Halle ausgestellt?

7.    Wie viele Personen waren im Zeitraum von 1.7.2022 bis einschließlich November 2022 jeweils am 1. und 15. jedes Monats in dieser Bundesbetreuungseinrichtung in Leoben untergebracht?

a.    Wie gliedern sich diese untergebrachten Personen nach Geschlechtern, Altersstruktur und Nationalitäten auf?

8.    Wie viele dieser untergebrachten Personen sind während ihrer dortigen Unterbringung als unbekannt abwesend gemeldet worden, sprich untergetaucht bzw. verschwunden?

a.    Welche Nationalitäten hatten die als unbekannt abwesend gemeldeten Personen?

9.    Wie viele Polizeieinsätze gab es seit 28.06.2022 in der BBE Leoben?

a.    Wann fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?

b.    Weshalb fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?

c.    Wie viele Polizisten waren jeweils im Einsatz?

d.    Gab es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch tätliche Übergriffe auf Polizisten bzw. verletzte Polizisten?

10. Kam es im Zuge dieser Polizeieinsätze zu Festnahmen?

a.    Wenn ja, wie viele Festnahmen gab es?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?

c.    Wenn ja, welche Nationalitäten hatten die Festgenommenen?

d.    Wenn ja, welches Alter hatten die Festgenommenen?

e.    Wenn ja, welches Geschlecht hatten die Festgenommenen?

11. Wie viele Verwaltungsübertretungen wurden seit Juli 2022 zur Anzeige gebracht?

a.    Wie gliedern sich diese Verwaltungsübertretungen nach den übertretenen Normen auf?

b.    Wie gliedern sich die Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht und Nationalitäten auf?

12. Wie viele Straftaten wurden seit Juli 2022 zur Anzeige gebracht?

a.    Wie gliedern sich diese Straftaten nach Delikten auf?

b.    Wie gliedern sich die Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht und Nationalitäten auf?

13. Gab es seit Juli 2022 Sachbeschädigungen durch die Bewohner?

a.    Wenn ja, wie oft kam es zu Sachbeschädigungen?

b.    Wenn ja, welche Schadenssummen sind dadurch jeweils entstanden?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11183/index.shtml

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_11460/index.shtml

[3] https://www.meinbezirk.at/leoben/c-politik/fpoe-setzt-weitere-schritte-gegen-das-leobener-asylquartier_a5718253