13168/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Reinhold Einwallner
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Neuanschaffung von Hubschraubern

 

Wie aus diversen Zeitungsberichten zu entnehmen ist, plant das Innenministerium vier neue Hubschrauber zu erwerben. Es soll sich dabei um die italienische Augusta Westland AW169 handeln. Damit schließt sich die Polizei einer Bestellung des Bundesheers an, welches seinerseits 18 Stück des Transportgeräts erworben hat.

 

Der Preis des AW169 soll laut futurezone.at in der benötigten Ausstattung bei rund 15 Millionen Euro liegen. Die Stückkosten bei Alternativen wie dem Airbus EC145, der beispielsweise von der Thüringer Polizei angeschafft wird, belaufen sich kolportiert auf 5-6 Millionen Euro, also rund ein Drittel weniger als bei dem AW169 – die zusätzlich benötigte Ausstattung ist hier schon eingepreist[1]. Der Finanzminister bezifferte in seiner Budgetrede den Finanzierungsaufwand mit 60 Millionen Euro. Argumentieren konnte er diese Kosten weder in seiner Rede, noch in den vorangehenden Budgetberatungen im Ausschuss.

 

Auch alle weiteren Fragen konnte der Bundesminister bzw. die Beamten im Auftrag des Ministers in der Ausschussberatung nicht beantworten. Unter anderem, wo die Hubschrauber stationiert werden sollen, wie hoch der voraussichtliche Personalaufwand sein wird und wie die nötigen Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen. Die Informationen, die Innenminister Karner bisher geliefert hat, auf deren Grundlage sich die Kaufentscheidung für den AW169 bewerten lassen sollte, sind also völlig unzureichend.

 

Im Gegensatz zum Bundesheer soll das Innenministerium die Bestellung allerdings noch immer nicht abgeschlossen haben. Es liege bis dato nur eine Absichtserklärung vor, ein Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben. Die Bestellung eines überteuerten Hubschraubermodells ließe sich damit unter Umständen noch verhindern. Eine Preisgarantie des Herstellers läuft allerdings mit Jahresende ab, die Kosten könnten also noch weiter explodieren.

 

Die mangelnde Transparenz im Anschaffungsprozess neuer Polizeihubschrauber zieht sich damit durch den gesamten Prozess, denn auch der Kauf der AW169 soll, wie vom „Kurier“ berichtet, als Government-to-Government-Geschäft ohne Ausschreibungsprozess abgewickelt werden. Die Begründung, des Innenministeriums, dass so Lobbyisten ihre Finger nicht im Spiel hätten und daher ein besserer Preis zustande käme, erscheint aufgrund der kolportierten Kosten fragwürdig. Zudem war es auch in der Vergangenheit so, dass es bei derartigen Beschaffungen immer wieder zumindest Zweifel an einer sauberen, transparenten Beschaffung gegeben hat. Diese müssen gerade jetzt dazu führen, Beschaffungen so transparent wie möglich zu gestalten, um einer schiefen Optik von Anfang an vorzubeugen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

 

 

1. Der Finanzminister hat in seiner Budgetrede eine Investition in der Höhe von 60 Mio. Euro für den Ankauf von neuen Hubschraubern für das Innenministerium angekündigt. Medienberichten zufolge soll es sich dabei um den Typ AW169 handeln. Plant das Innenministerium die Anschaffung neuer Hubschrauber?

a.      Wenn ja, wieviel Stück, welches Modell und wie hoch sind die Anschaffungskosten?

 

2. Sind die diesbezüglichen Kaufverträge bereits unterschrieben?

a.      Wenn ja, wann und von wem wurden sie unterzeichnet?

b.      Wenn nein, wann und von wem werden sie unterzeichnet werden?

 

3. Warum wurde der geplante Ankauf der Hubschrauber nicht wie üblich ausgeschrieben?

 

4. Wurden Alternativen ins Auge gefasst?

a.      Wenn ja, von welchem Produzenten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

 

5. Für welche Einsätze sind die Hubschrauber vorgesehen und wie hoch ist die Transportkapazität?

 

6. An welchen Standorten werden die neuen Hubschrauber stationiert werden?

 

7. Wieviel Pilot*innen sind für die Steuerung eines Hubschraubers notwendig?

 

8. Über wieviel Pilot*innen verfügt die Polizei derzeit und wieviel werden nach Ankauf der neuen Hubschrauber zusätzlich benötigt?

 

9. Wieviel Pilot*innen befinden sich derzeit in Ausbildung?

 

10.  Wo und wie lange werden die Pilot*innen auf das neue Modell eingeschult werden und wie hoch sind die Kosten für diese Ausbildung?

 

11.  Welche genauen Ausstattungsmerkmale liegen der Kaufentscheidung für die Hubschrauber zugrunde?

 

12.  Sind die neuen Hubschrauber allwettertauglich?

 

13.  Stimmen die Berichte, wonach die Rotorblätter der neuen Hubschrauber in der Höhe vereisen?

a.      Wenn, ja was bedeutet dies für die Einsatzfähigkeit im Winter und Höhenlagen?

 

14.  Stimmt es, dass die Schweiz aufgrund fehlender Allwettertauglichkeit dasselbe Modell wieder abbestellt hat?

 

15.  Wurden die Hubschrauber des Typs AW169 im Zuge der Typenentscheidung jemals von jemandem aus dem Flugbetrieb der Flugpolizei getestet?

 

16.  Sind alle Voraussetzungen für die Zulassung des Hubschrauber AW169 für Polizei-Zwecke erfüllt?



[1] https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizei-erfurt-neuer-polizeihubschrauber-kostet-rund-5-8-millionen-euro-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190506-99-93958