13170/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gefährdungslage für Aktivist:innen gegen das iranische Regime

 

Aufgrund des Todes der jungen Iranerin Mahsa Amini nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei kam und kommt es in weiten Landesteilen des Iran zu Demonstrationen und gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften. Im Zuge dessen finden und fanden willkürliche Verhaftungen statt, auch unbeteiligter ausländischer Staatsangehöriger.

Nachdem Irans Klettermeisterin Elnas Rekabi ohne Hidschab am Finale der Asienmeisterschaft in Seoul teilgenommen hat, wurde sie in Seoul vermisst und war mehrere Tage lang unauffindbar. Die iranische Botschaft behauptete indes, sie sei mit dem Rest des Teams nach Hause zurückgekehrt. Der BBC zitierte aus gut informierten Quellen, wonach Rekabis Pass und Mobiltelefon beschlagnahmt worden seien. In weiterer Folge beteuerte sie nach Landung in Teheran, dass es ihr gut ginge und sie ihre Hidschab im Finale bloß vergessen hätte zu tragen. Persischsprachige Medien berichteten aber davon, dass sie dazu vom Sportministerium gezwungen und in weiterer Folge im Hausarrest isoliert wurde. Laut BBC Persian soll ihr von den Behörden damit gedroht worden sein, den Besitz ihrer Familie zu beschlagnahmen. Vor ihrer Abreise hätte sie als Sicherheit diesbezüglich eine Vollmacht unterschreiben müssen; Rekabis Bruder soll in weiter Folge entführt worden sein. Menschenrechtsorganisationen äußern - nach wie vor - Bedenken bezüglich Rekabis Sicherheit.

Wie es in Seoul Elnas Rekabi unglaublich mutig gewagt hat, so haben seit Ausbruch der landesweiten Proteste im Iran Mitte September auch in anderen Ländern weltweit bereits viele Aktivist:innen das islamische Herrschaftssystem wegen der Unterdrückung der Frauenproteste kritisiert und ihre Solidarität mit den Demonstrant:innen im Iran verkündet - wenn auch nicht immer mit derart medialer Aufmerksamkeit.

Der Iran wurde wohl auch auf andere mutige Aktivist:innen aufmerksam. Insbesondere die Revolutionsgarden, eine Eliteeinheit des Militärs, die sowohl innenpolitische Unterdrückung als auch militärische Aktivitäten (wie z.B. im Krieg gegen den Irak) ausüben, sind seit langer Zeit dafür bekannt, im Ausland aktive Regimegegner:innen zu verfolgen, zu bedrohen und zu ermorden. Dies möglicherweise auch in Österreich.

Gegenüber jeder Person, die in Österreich aufhältig ist, besteht vonseiten des Staates die Pflicht, ihr Recht, die eigene Meinung zu äußern und diese im öffentlichen Raum kundzutun, zu gewährleisten. Es bedarf daher seitens des BMI besonderer Vorkehrungen, um Personen, die dieses Recht ausüben bzw. ausüben wollen, dies zu ermöglichen. Nun gibt es Anschuldigungen durch die in Österreich lebende iranische Diaspora, dass es zu Bedrohungen hier lebender Menschen durch das iranische Regime kommt. 

 

Quellen:

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/iran/

https://www.derstandard.at/story/2000140062132/nach-keine-spur-von-klettermeisterinelnas-rekabi

https://www.puls24.at/news/politik/kletterin-elnaz-rekabi-in-iranischen-staatsmedien-kopftuch-nur-vergessen/278707



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurde generell von Seiten Ihres Ressorts Kontakt mit Organisationen, die gegen das iranische Regime auftreten, aufgenommen?
    1. Wenn ja, wann durch wen mit wem?
    2. Wenn ja, welches Wünsche bzw. Forderungen wurden an das BMI durch wen gerichtet?
    3. Wenn ja, wer reagierte wann durch Setzen welcher Maßnahme auf welche Wünsche bzw. Forderungen?
  1. Wurde eine Gefährdungseinschätzung für Aktivist:innen gegen das iranische Regime, insb. Exiliraner:innen, vorgenommen?
    1. Wenn ja, wann durch wen? 
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils wann?
  1. Bei welchen bisher in Österreich stattgefunden habenden Versammlung wurde eine Gefährdungseinschätzung für Aktivist:innen gegen das iranische Regime, insb. Exiliraner:innen, vorgenommen?
    1. Wann jeweils durch wen? 
    2. Mit welchem Ergebnis jeweils wann?
  1. Wurden Vorkehrungen seitens des BMI getroffen, um die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit von Aktivist:innen gegen das iranische Regime so zu gewährleisten, dass sich Aktivist:innen, insb. Exiliraner:innen, damit möglichst wenig Gefahr aussetzen?
    1. Wenn ja, aufgrund welcher wann durch wen gesetzte Maßnahme(n)?
    2. Falls nein, warum nicht?
  1. Wurde bzw. wird Personenschutz für Exiliraner:innen oder andere gegen das iranische Regime agierende Aktivist:innen gewährt?
    1. Wenn ja, für wie viele Personen jeweils wann?
    2. Falls nein: Waren bzw. sind dafür die Ressourcen gegeben?

                                          i.    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

                                        ii.    Wenn ja, warum wurde kein Personenschutz gewährt?

  1. Wurden bzw. werden Ermittlungen aufgrund von Anzeigen bzw. Aussagen von Aktivist:innen gegen das iranische Regime, insb. Exiliraner:innen, vorgenommen?
    1. Wenn ja, wann aufgrund des Verdachts der Verwirklichung welches Straftatbestandes?
  1. Wurden seitens der DSN Schutzmöglichkeiten (Personen-/Objektschutz, technische Überwachung, Alarmverbindung zu einer Sicherheitsdienststelle odgl.) für Aktivist:innen gegen das iranische Regime, insb. Exiliraner:innen, angeboten?
    1. Wenn ja, welche jeweils wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Falls nein: Wurde generell von Seiten Ihres Ressorts Kontakt mit potentiell bedrohten Aktivist:innen gegen das iranische Regime, insb. Exiliraner:innen, aufgenommen?

                                          i.    Wenn ja, wann durch wen?