13172/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Untergetauchte Asylwerber

 

 

58 Personen wurden in der BBE Semmering zwischen September und Dezember 2021 als unbekannt abwesend gemeldet.[1]

 

Im Zeitraum November 2021 bis Juni 2022 sind insgesamt 266 Personen, die in der BBE Leoben untergebracht waren, als unbekannt abwesend gemeldet worden - darunter unter anderem 81 Afghanen, 54 Türken und 36 Syrer.[2]

 

Die Asylantragszahlen schießen seit Monaten durch die Decke. Eine sehr große Zahl der illegalen Zuwanderer tauche allerdings unter und verschwinde. Ob diese Fremden weiterreisen, zurückreisen oder illegal im Land verbleiben, liegt im Dunkeln.

 

Bemerkenswert sind Ihre Antworten auf dieselbe Fragestellung im Zuge einiger Beantwortungen vom 21. November 2022: [3]

 

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Festgehalten wird, dass die Bundesbetreuungseinrichtungen keine Orte der Freiheitsentziehung darstellen.

 

Den gleichlautenden Satz verwendeten Sie im Zusammenhang mit den Bundesbetreuungseinrichtungen Graz-Puntigam, Graz-Andritz, Bergheim, Bad Kreuzen, Fieberbrunn, Finkenstein, Flughafen, Frankenburg, Geiselbergstraße, Hörsching, Klagenfurt, Klingenbach, Korneuburg, Mariabrunn, Mondsee, Ossiach, Reichenau, Salzkammergut, Schwechat, Steyregg, West, Ost, Villach, Wien und sogar Semmering. Letzteres Asylquartier ist jenes, wo wenige Monate zuvor noch entsprechende Daten vorhanden waren.

 

Dieser Umstand lässt entweder die Vermutung zu, dass selbst die Administration der illegalen Massenzuwanderung, der Sie völlig tatenlos zusehen, bereits vollends außer Kontrolle ist. Andernfalls müsste nämlich davon ausgegangen werden, dass Sie diese Information bewusst zurückhalten möchten. Dies wiederum wäre ein weiterer Skandal im Umgang mit der parlamentarischen Interpellation.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wurde das Führen einer Statistik, wie viele Asylwerber sich dem Asylverfahren entziehen und als unbekannt abwesend gelten – sprich untertauchen –, eingestellt?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, weshalb behaupten Sie dann in einer Reihe von Anfragebeantwortungen, dass es derartige Statistiken nicht gebe?

2.    Sofern nie eine derartige Statistik geführt wurde, woher stammt die Information aus der Anfragebeantwortung 8839/AB vom 16.02.2022 zu 8979/J, dass 58 Personen in der BBE Semmering zum damaligen Zeitpunkt als unbekannt abwesend gemeldet wurden?

3.    Sofern nie eine derartige Statistik geführt wurde, woher stammt die Information aus der Anfragebeantwortung 11183/AB vom 23.08.2022 zu 11460/J, dass 266 Personen in der BBE Leoben zum damaligen Zeitpunkt als unbekannt abwesend gemeldet wurden?

4.    Wie viele der bis 31. Oktober im Jahr 2022 registrierten 89.867 Asylantragssteller[4] haben sich insgesamt dem Asylverfahren entzogen bzw. wurden als unbekannt abwesend gemeldet, sprich sind de facto untergetaucht?

5.    Wie gliedern sich diese Personen nach Nationalitäten?

6.    Von wie vielen dieser untergetauchten Antragssteller ist bekannt, ob sie in ein anderes EU-Land weitergereist oder in einen anderen Drittstaat weiter- bzw. zurückgereist sind?

7.    Sofern die Frage 6 und insbesondere die Fragen 4 und 5 nicht zu beantworten sind: Haben Sie als verantwortlicher Innenminister eigentlich das Geschehen hinsichtlich der illegalen Massenzuwanderung noch im Griff?

8.    Wie viele Fremde wurden im Jahr 2022 von österreichischen Nachbarländern, gegliedert nach Nachbarländern und jeweils Nationalitäten der Fremden, im Rahmen von Dublin III nach Österreich zurücküberstellt?

9.    Wie viele dieser zurücküberstellten Personen haben, gegliedert nach Nachbarländern und jeweils Nationalitäten, früher schon einen Asylantrag in Österreich gestellt?

10. Sofern die Fragen 8 und 9 nicht zu beantworten sind: Haben Sie als verantwortlicher Innenminister eigentlich das Geschehen hinsichtlich der illegalen Massenzuwanderung noch im Griff?

11. Wie viele Fremde hat Österreich – gegliedert nach Nachbarländern und jeweils Nationalitäten – im Rahmen von Dublin III im Jahr 2022 zurücküberstellt?



[1] 8839/AB vom 16.02.2022 zu 8979/J (XXVII. GP), Frage 5 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08839/index.shtml

[2] 11183/AB vom 23.08.2022 zu 11460/J (XXVII. GP), Frage 5 und Frage 5a https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11183/index.shtml

[3] 12083/AB vom 21.11.2022 zu 12321/J (XXVII. GP), Frage 5 und Frage 5a https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_12083/index.shtml

[4] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/