13174/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner BSc,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend die Maßnahmenmeldung für die Europäische Kindergarantie
Armut ist kein Phänomen der Vergangenheit und auch keines, das wir nur im globalen Süden erleben. Schon vor der Covid-19-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen war in der Europäischen Union eines von vier Kindern von Armut und Ausgrenzung betroffen. 2021 waren laut aktuellen SILC Daten in Österreich 368.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Armut und Ausgrenzung bedroht. Mit der Europäischen Garantie für Kinder soll jetzt ein Instrument zur europaweiten Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen werden. Die Kindergarantie ist Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule “Soziale Rechte”. Deren Ziel ist es, die Armuts- und Ausgrenzungszahlen in der EU drastisch zu senken. Kurz zusammengefasst soll es darum gehen, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbessern, aber auch gesunde Ernährung und guten Wohnraum für alle Kinder sicherzustellen. Diese weitreichenden Bemühungen zur Bekämpfung von Kinderarmut decken sich auch mit den in Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern festgehaltenen Verpflichtungen im Sinne des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips. Die Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur EU-Kindergarantie und dessen Präsentation wurde ursprünglich mit März 2022 terminiert. Bis zum 23. November 2022 ist medienöffentlich keine Fertigstellung bekannt geworden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wann wurde/wird der NAP zur EU-Kindergarantie konkret fertiggestellt?
2. Wann wurde/wird der NAP dem Minister*innenrat vorgelegt?
3. Wird es eine (medien)öffentliche Präsentation des NAP zur Umsetzung der europäischen Kindergarantie geben?
a. Wenn ja, wann?
4. Wurde das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip nach Art 1 BVG Kinderrechte bei der Erstellung des NAP berücksichtigt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, inwiefern? (Bitte um Ausführung)
5. Wann wurde der Entwurf des NAP zur EU-Kindergarantie von Ihrem Ressort an andere Ministerien der österreichischen Bundesregierung übermittelt? (Bitte um konkrete Angabe)
6. Wird es einen weiteren Multi-Stakeholder-Dialog geben um die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu koordinieren?
7. Welche zusätzlichen finanziellen Mittel werden ihrem Ressort zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie für das Jahr 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung stehen?
8. Im Rahmen der Erstellung des NAP wurden Stakeholder aufgefordert Maßnahmen zu melden. Alle gemeldeten Maßnahmen sollen im Anhang des NAP veröffentlicht werden. Wird es für die genannten Akteure auch zusätzliche finanzielle Mittel geben, um die Maßnahmen umzusetzen?
9. Inwieweit werden die beim Multi-Stakeholder-Dialog erarbeiteten Maßnahmen in den NAP einbezogen? (Bitte um Ausführung)
10. Wird es ein Monitoring hinsichtlich der Umsetzung des NAP geben?
a. Wenn ja, von wem? (Bitte um Nennung der konkreten Personen)
b. Wenn ja, wann startet das Monitoring?
c. Wenn nein, warum nicht?
11. Wird es abseits der von Stakeholder gemeldeten Maßnahmen weitere Projekte Ihres Ressorts zu Realisierung der Europäischen Kindergarantie geben?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?