13179/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Berechnungsbasis für Pflegestipendien
Ein relevanter Teil der Pflegereform sind die Zuschüsse, die Ausbildungen attraktivieren und Gehälter erhöhen sollen. Grundsätzlich sind diese zwar nur als Überbrückungszahlungen und kurzfristiger Anreiz gedacht, eine Maßnahme dabei sind aber die sogenannten Pflegestipendien, über die Berufsumsteiger oder Neueinsteiger in die Pflege monatlich 1.400 Euro erhalten sollen. Grundsätzlich funktionieren Anreize ja oft, die große Frage ist allerdings, wie Summen festgelegt werden und welche Wirkung man sich von derartigen Maßnahmen erwartet. Problematisch ist, dass es hier keinen Hinweis gibt, dass dies ordentlich gemacht worden wäre.
Einerseits ist nämlich besonders, dass das Budget für diese Maßnahme aus dem Sozialministerium kommt und an das Arbeitsministerium überwiesen wird. Üblicherweise wird bei Reformvorhaben meist ein jeweiliger Aspekt aus dem zugehörigen Ministerium abgedeckt, Paradebeispiel dafür ist etwa das Gewaltschutzpaket, dessen Gesamtsumme auf Frauen- und Familienministerium, Innen- und Justiz- und auch das Sozialministerium verteilt wird. Auch bei der Pflegereform gibt es solche Aufteilungen, kommen doch aus dem Bildungsministerium 50 Millionen Euro für die Pflegeausbildung in Schulen. Unklar ist also zuerst einmal, warum gerade das Budget für die AMS-Pflegestipendien zwischen den beiden Ministerien verschoben wird und als Arbeitsmaßnahme nicht aus dem Budget für Arbeit kommt.
Noch fraglicher ist allerdings, welche Hintergründe die Höhe und die Verteilung dieses Budgets haben. So hat das AMS grundsätzlich schon länger in bestimmten Branchen Ausbildungen gefördert, auch Pflegeberufe waren auf der Liste für Fachkräftestipendien und in den meisten Bundesländern gab es Implacementstiftungen, die zusätzliche Zuschüsse an Umsteiger in der Ausbildung auszahlten. Mit dem Wechsel auf das sogenannte Pflegestipendium wird die Auszahlung an Personen in Pflegeausbildungen erhöht, gleichzeitig wird aber auch die Abwicklung umgestellt. So waren im Juni 2021 rund 4.500 Personen mit einem Fachkräftestipendium in einer Ausbildung zu einem Gesundheits- oder Pflegeberuf, schon damals wurde mit einer steigenden Zahl an Teilnehmern gerechnet, da Pflegeassistenz ebenfalls zu einer förderbaren Ausbildung erklärte wurde (1).
In früheren Antworten meinte das AMS dazu noch: "Das AMS wird auch weiterhin eine Vielfalt von Förderinstrumenten zur Unterstützung von Ausbildungen unterschiedlichster Art – sowohl für Arbeitslose als auch Beschäftigte –einsetzen und insbesondere auch das Unterstützungsangebot für Nicht-Erwerbstätige stark forcieren. Eine fixe Vorgabe konkreter Ausbildungsformen ist angesichts des dezentralen und bedarfsorientierten Steuerungs- und Umsetzungskonzepts der österreichischen Arbeitsmarktpolitik nicht zweckmäßig." (1)
Nunmehr wurde mit den Pflegestipendien allerdings genau so ein Konzept vorgelegt, dass einen zusätzlichen Anreiz darstellen soll. Was dazu aber nicht erklärt wurde: Wie viele Personen wurden zuvor mithilfe der Fachkräftestipendien erreicht und auf welcher Basis wurde beschlossen, auf welche Höhe die Stipendien erhöht werden sollen? Die Finanzierung kommt nunmehr aus dem Sozialministerium, allerdings hat dieses auch bei Budgetanfragen zu den Berechnungswegen dezidiert auf das Arbeitsministerium als durchführende und zuständige Stelle verwiesen (2).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Mit welcher Anzahl von Ausbildungsanfängern je Pflegeberuf wurde im ersten Jahr gerechnet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, Beruf und Bundesland)
ii. Mit welcher Anzahl von Ausbildungsabsolventen je Pflegeberuf wurde gerechnet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Beruf und Bundesland)
iii. Mit welcher Dropout-Quote aus den jeweiligen Pflegeberufen wird gerechnet?
iv. Falls nein: Wie wurden dann die Summen festgelegt?