13183/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage: Systematische Überförderung bei den COFAG Hilfen
Über die von der Regierung im ersten Covid-Krisenjahr aufgesetzte COFAG Finanzierungs GmbH des Bundes wurde bisher rund 15 Milliarden Euro an Unternehmen überwiesen oder zugesagt. Der Rechnungshof (RH) kam in seinem aktuellen Bericht zur COFAG Finanzierungsagentur zum Schluss, dass es zu massivem Fehlverhalten sowohl bei der Gründung der COFAG sowie bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen gekommen sei. Die Vorwürfe des RH beziehen sich u.a. auf hohe Beratungskosten, mangelhafte Einbindung zuständiger Stellen, intransparente Besetzung von Posten oder auf unzulässige Mehrfachbezüge des COFAG Leiters. Andererseits wird darin auch die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfsinstrumente, fehlende Kontrolle sowie die fehlende Evaluierung und Anpassung kritisiert. Insgesamt zeichnet der RH-Bericht ein verheerendes Bild im Umgang der COFAG mit Steuermitteln.(1)
Es steht der Verdacht im Raum, dass das Kabinett rund um Finanzminister Gernot Blümel die Experten im Finanzministerium und das im Ressort vorhandene Fachwissen nicht bei der Ausgestaltung der Covid-Hilfsinstrumente herangezogen hat und die Richtlinien stattdessen von externen Beratern und Kanzleien ausarbeiten hat lassen. Der RH ortet bei der Ausgestaltung der Förder-Richtlinien massive technische Defizite, die insgesamt zu einer systematischen Überförderung führten und den Steuerzahlern hunderte Millionen an Steuergeldern kosteten.(2&3)
NEOS stellten bereits im September dieses Jahres eine parlamentarische Anfrage (4) zur Ausgestaltung der COFAG-Förderrichtlinien. Abgefragt wurde unter anderem, warum man bei den Förderrichtlinien nahezu aller Hilfsinstrumente auf eine Konzernbetrachtung abstellte. Hintergrund: Das fehlende Abstellen auf eine Konzernbetrachtung bei nahezu allen COFAG Hilfsinstrumenten führte dazu, dass wirtschaftlich gleichermaßen von Lockdown und Schutzmaßnahmen betroffene Unternehmen nur aufgrund ihrer Unternehmensstruktur bei den COFAG-Förderungen unterschiedlich behandelt wurden.(65) Überförderung und Wettbewerbsverzerrung waren damit vorprogrammiert. Warum selbst nach Bekanntwerden dieser Problematik und mehrfacher neos-Kritik, hier von Seiten des BMFs nicht nachgeschärft wurde, bleibt unverständlich und wurde auch durch die Anfragebeantwortung des BMFs nicht klargestellt In seiner Anfragebeantwortung 11870/AB verweist das BMF lediglich auf verschiedene Unternehmensbegriffe und die rechtlich möglichen Gestaltungsspielräume. Eine Antwort auf die Fragen, "Warum" bei den COFAG-Förderinstrumenten eine Lösung gewählt wurde, die zu oben erwähnter Ungleichbehandlung führte, blieb man schuldig.(6) Auch sonst ergeben sich aus den Antworten des BMFs zahlreiche Folgefragen.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende