13183/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage: Systematische Überförderung bei den COFAG Hilfen

 

Über die von der Regierung im ersten Covid-Krisenjahr aufgesetzte COFAG Finanzierungs GmbH des Bundes wurde bisher rund 15 Milliarden Euro an Unternehmen überwiesen oder zugesagt. Der Rechnungshof (RH) kam in seinem aktuellen Bericht zur COFAG Finanzierungsagentur zum Schluss, dass es zu massivem Fehlverhalten sowohl bei der Gründung der COFAG sowie bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen gekommen sei. Die Vorwürfe des RH beziehen sich u.a. auf hohe Beratungskosten, mangelhafte Einbindung zuständiger Stellen, intransparente Besetzung von Posten oder auf unzulässige Mehrfachbezüge des COFAG Leiters. Andererseits wird darin auch die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfsinstrumente, fehlende Kontrolle sowie die fehlende Evaluierung und Anpassung kritisiert. Insgesamt zeichnet der RH-Bericht  ein verheerendes Bild im Umgang der COFAG mit Steuermitteln.(1)

Es steht der Verdacht im Raum, dass das Kabinett rund um Finanzminister Gernot Blümel die Experten im Finanzministerium und das im Ressort vorhandene Fachwissen nicht bei der Ausgestaltung der Covid-Hilfsinstrumente herangezogen hat und die Richtlinien stattdessen von externen Beratern und Kanzleien ausarbeiten hat lassen. Der RH ortet bei der Ausgestaltung der Förder-Richtlinien massive technische Defizite, die insgesamt zu einer systematischen Überförderung führten und den Steuerzahlern hunderte Millionen an Steuergeldern kosteten.(2&3)

NEOS stellten bereits im September dieses Jahres eine parlamentarische Anfrage (4) zur Ausgestaltung der COFAG-Förderrichtlinien. Abgefragt wurde unter anderem, warum man bei den Förderrichtlinien nahezu aller Hilfsinstrumente auf eine Konzernbetrachtung abstellte. Hintergrund: Das fehlende Abstellen auf eine Konzernbetrachtung bei nahezu allen COFAG Hilfsinstrumenten führte dazu, dass wirtschaftlich gleichermaßen von Lockdown und Schutzmaßnahmen betroffene Unternehmen nur aufgrund ihrer Unternehmensstruktur bei den COFAG-Förderungen unterschiedlich behandelt wurden.(65) Überförderung und Wettbewerbsverzerrung waren damit vorprogrammiert. Warum selbst nach Bekanntwerden dieser Problematik und mehrfacher neos-Kritik, hier von Seiten des BMFs nicht nachgeschärft wurde, bleibt unverständlich und wurde auch durch die Anfragebeantwortung des BMFs nicht klargestellt In seiner Anfragebeantwortung 11870/AB verweist das BMF lediglich auf verschiedene Unternehmensbegriffe und die rechtlich möglichen Gestaltungsspielräume. Eine Antwort auf die Fragen, "Warum" bei den COFAG-Förderinstrumenten eine Lösung gewählt wurde, die zu oben erwähnter Ungleichbehandlung führte, blieb man schuldig.(6) Auch sonst ergeben sich aus den Antworten des BMFs zahlreiche Folgefragen.

 

Quellen:

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/aktuelles/Ueberfoerderungspotenzial_bei_COFAG-Hilfen.html
  2. https://www.derstandard.at/story/2000138385549/finanzprokuratur-chef-peschorn-ein-kleiner-kreis-will-unter-sich-bleiben
  3. https://www.derstandard.at/story/2000138402322/money-maker-cofag-die-corona-hilfsagentur-die-alle-zahlt
  4. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_12161/index.shtml
  5. https://www.derstandard.at/story/2000126607827/adlerrunde-media-marktcafe-landtmann-und-co-auf-der-spur-der
  6. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11870/index.shtml

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Laut Anfragebeantwortung des BMFs wurde - bis auf den Fixkostenzuschuss I - bei nahezu allen COFAG-Zuschussinstrumeten auf einen "funktionalen" (wettbewerbsrechtlichen( Unternehmensbegriff abgestellt und daher bei der Fördergabe auf eine Konzernbetrachtung verzichtet. Wurde auf einen solchen "funktionalen" Unternehmensbegriff  auch bei anderen betrieblichen Förderinstrumente für Unternehmen abgestellt?
    1. Wenn ja, bei welchen?
    2. Wenn ja, aus jeweils welchem Grund?
    3. Wenn nicht, warum entschied man sich in diesem Fall, diese Definition zu nehmen?
  1. Ist es im BMF üblich, dass die Erstellung von Förderrichtlinien von externen Experten übernommen wird? In wie vielen Fällen 2020, 2021 und 2022 wurde das so gehandhabt und aus jeweils welchem Grund?
  2. Wie viele Firmen gingen nach Erhalt von COFAG Zuschüssen, bzw. nach der Inanspruchnahme von Covid-Garantien und Covid-Abgabenstundungen in den Jahren  2020, 2021 und 2022 in Insolvenz oder Konkurs? (Bitte um Aufschlüsselung nach erhaltenem Hilfsinstrument)
    1. In wie vielen dieser Fälle kam es zur - zumindest teilweisen - Rückzahlungen der erhaltenen COFAG-Zuschüsse, der gestundeter Abgaben und übernommener Garantien?
    2. In welcher Höhe wurden in solchen Fällen Stundungen, Zuschüsse  und Garantien zurückgezahlt?
  1. Wann wird evaluiert, welche Auswirkungen die COFAG-Zuschüsse auf die Wettbewerbsstruktur (nach Branchen) hat?
  2. Bei welchen Covid-Hilfen wurde eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) erstellt, bzw. bei welchen wurde keine erstellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Instrumenten.
  3. Wann wird eine Evalierung dieser WFA stattfinden?
  4. Wann wird in jenen Fällen, in denen keine WFA erstellt wurde, eine Evaluierung stattfinden?
  5. Wann wird eine gesamthafte, bzw. gebündelte Evaluierung der WFA all jener covid-Maßnahmen, die sich im Zuständigkeitsbereich des BMF befinden, vorgenommen?