13184/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Schutz der KMU vor Bürokratie durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG?
Deutsches Lieferkettengesetz: viele Österreichische KMU betroffen!
Mit 1.1.2023 tritt das Deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und viele
österreichische Unternehmen als unmittelbare Lieferanten, insbesondere
KMUs werden davon betroffen sein.
In Österreich zählten 2021 99,6% aller Unternehmen als KMU, was eine
Zahl von rund 358.600 Unternehmen ergibt. (1)
Die Rankingliste der Top-10 Exportpartner Österreichs zeigt, dass
Deutschland für alle österreichische Bundesländer der
größte Exportpartner ist. 30,1% der gesamten heimischen Ausfuhren
gingen 2021 nach Deutschland, dieser Wert ist viermal so hoch, wie der von
Italien (6,8%) und den USA (6,1%), die sich auf den Plätzen zwei und drei
in dem Ranking befinden (2).
Das LkSG verpflichtet
Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, die in Deutschland ihre
Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder ihren Sitz haben,
die Einhaltung grundlegender Standards zu Menschenrechten,
wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit innerhalb ihrer Lieferketten
sicherzustellen und setzt eine Beachtung folgender Sorgfaltspflichten von
Unter-nehmen voraus: die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung
einer Dokumentation und Berichterstattung, die Durchführung
regelmäßiger Risiko-analysen, die Implementierung eines
Beschwerdeverfahrens, die Verankerung
von Präventionsmaßnahmen und das Ergreifen von
Abhilfemaßnahmen (3).
Welche Unterstützung bekommen heimische KMU bei der Erfüllung deutscher Vorgaben?
Eine Studie des FIW im
Auftrag des BMAW "Lieferkettenverantwortung in Österreich" sieht
einen relativ hohen Verwaltungsaufwand für KMU (4).
Daten deuten darauf hin, dass in Bezug auf das deutsche Lieferkettengesetz
„die Kosten zur Befolgung des Gesetzes zwischen 0,005 % und 0,6 % des
Unter-nehmensumsatzes liegen". Dieselbe Studie weist darauf hin, dass
öffentliche Ein-richtungen und Regierungen diverse Maßnahmen und
Anreize zur Unterstützung
von KMU in der Umsetzung von Lieferkettensorgfaltspflicht setzen können.
Im Hinblick auf die bevorstehende Herausforderung für österreichische
Unternehmen hat sowohl der zuständige Wirtschaftsminister als auch die
Wirtschaftskammer Initiativen in Form von Webinaren oder Veranstaltungen
gesetzt. Was jedoch fehlt, sind Leitfäden oder andere Maßnahmen, die
KMU dabei zu unterstützen, Liefer-kettenrisiken zu erkennen und wirkungsvoll
zu behandeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende