13184/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Schutz der KMU vor Bürokratie durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG?

 

Deutsches Lieferkettengesetz: viele Österreichische KMU betroffen!

Mit 1.1.2023 tritt das Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und viele österreichische Unternehmen als unmittelbare Lieferanten, insbesondere KMUs werden davon betroffen sein.
In Österreich zählten 2021 99,6% aller Unternehmen als KMU, was eine Zahl von rund 358.600 Unternehmen ergibt. (1)
Die Rankingliste der Top-10 Exportpartner Österreichs zeigt, dass Deutschland für alle österreichische Bundesländer der größte Exportpartner ist. 30,1% der gesamten heimischen Ausfuhren gingen 2021 nach Deutschland, dieser Wert ist viermal so hoch, wie der von Italien (6,8%) und den USA (6,1%), die sich auf den Plätzen zwei und drei in dem Ranking befinden (2).

Das LkSG verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, die in Deutschland ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder ihren Sitz haben, die Einhaltung grundlegender Standards zu Menschenrechten,
wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit innerhalb ihrer Lieferketten sicherzustellen und setzt eine Beachtung folgender Sorgfaltspflichten von Unter-nehmen voraus: die Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung einer Dokumentation und Berichterstattung, die Durchführung regelmäßiger Risiko-analysen, die Implementierung eines Beschwerdeverfahrens, die Verankerung
von Präventionsmaßnahmen und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (3).

Welche Unterstützung bekommen heimische KMU bei der Erfüllung deutscher Vorgaben?

Eine Studie des FIW im Auftrag des BMAW "Lieferkettenverantwortung in Österreich" sieht einen relativ hohen Verwaltungsaufwand für KMU (4).
Daten deuten darauf hin, dass in Bezug auf das deutsche Lieferkettengesetz
„die Kosten zur Befolgung des Gesetzes zwischen 0,005 % und 0,6 % des Unter-nehmensumsatzes liegen". Dieselbe Studie weist darauf hin, dass öffentliche Ein-richtungen und Regierungen diverse Maßnahmen und Anreize zur Unterstützung
von KMU in der Umsetzung von Lieferkettensorgfaltspflicht setzen können.
Im Hinblick auf die bevorstehende Herausforderung für österreichische Unternehmen hat sowohl der zuständige Wirtschaftsminister als auch die Wirtschaftskammer Initiativen in Form von Webinaren oder Veranstaltungen gesetzt. Was jedoch fehlt, sind Leitfäden oder andere Maßnahmen, die KMU dabei zu unterstützen, Liefer-kettenrisiken zu erkennen und wirkungsvoll zu behandeln.

 

  1. https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/KMU/KMU-im-Fokus-2021.html
  2. https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/exportwirtschaft.pdf
  3. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2959.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27%5D__1669625278006
  4. https://fiw.ac.at/fileadmin/Documents/Publikationen/Studien2022/FIW_RR_05_2022_Lieferkettenverantwortung.pdf

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Maßnahmen hat das BMAW bereits ergriffen, um KMU bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettengesetzes zu unterstützen? Bitte um Aufzählung aller Maßnahmen samt Auftragnehmer und damit verbundener Kosten.
  2. Welche Maßnahmen werden für das Jahr 2023 vorbereitet, um KMU bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettengesetzes zu unterstützen? Bitte um Aufzählung aller Maßnahmen samt Auftragnehmer und damit verbundener Kosten.
  3. Wird an der Erstellung eines Leitfadens für KMU zur Erfüllung des deutschen Lieferkettengesetzes gearbeitet?
    1. Wenn ja: Wann soll dieses präsentiert werden?
    2. Wenn ja: Wer hat dieses Werk erstellt und welche Stakeholder waren dabei involviert?
    3. Wenn ja: Was hat die Erarbeitung gekostet?
    4. Wenn nein: Warum nicht?
  1. Ist dem BMAW bekannt, ob die WKO einen Leitfaden herausgeben wird, um KMU bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettengesetzes zu unterstützen?
    1. Gab es dazu einen Austausch mit Vertreter:innen der WKO?