1319/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Stephanie Krisper, Helmut Brandstätter sowie Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend COVID-19-Testung und Quarantäne für nach Österreich einreisende Personen 

 

Am 23. März 2020 gab es 3.244 (Stand 15:00 Uhr) bestätigte SARS-CoV-2 Virus (Corona-Virus)-Infektionen in Österreich. Im Laufe der letzten Woche führte die Regierung drastische, wenn auch längst notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus innerhalb des Landes ein. Seit 11. März 2020 gibt es Grenzkontrollen zu Italien sowie zur Schweiz und zu Liechtenstein. Seit 19. März gibt es auch Grenzkontrollen zu Deutschland. Auch die ungarische und slowenische Grenze werden seit 20. März kontrolliert. Die Tschechische Republik und die Slowakei haben ihre Grenzen bereits am 12. März im Wesentlichen gegenüber Österreich geschlossen. 

Zusätzlich werden aufgrund der weltweiten Verbreitung der Corona-Pandemie in einem von der Bundesregierung koordinierten Programm Rückholungen nach Österreich organisiert. Für die Heimflugs-Aktion des BMEIA sind neben österreichischen Staatsbürger_innen, auch nahe Angehörige von Staatsbürger_innen im selben Haushalt und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich berechtigt (siehe https://heimflug.austrian.com/ und https://orf.at/stories/3158905/). 47.000 Österreicher_innen, die sich im Ausland aufhalten (hauptsächlich Tourist_innen, aber zum Teil auch Auslandsösterreicher_innen) haben sich für diese Rückholaktion des Außenministeriums registriert. Mit Stand 22. März sind laut Angaben des Außenministeriums 3.500 Personen aus dem Ausland im Zuge dieser Rückholaktion nach Österreich zurückgekehrt.

Nach letzen Meldungen werden nahe Verwandte nicht automatisch zusammen mit ihren österreichischen Familienmitgliedern ausgeflogen; sie müssen hoffen, dass im Flugzeug noch freie Plätze vorhanden sind. Widrigenfalls würden diese Ehepartner_innen, Kinder, Eltern oder anderen nahen Verwandten von Staatsbürger_innen (sowie andere Menschen mit gültigem Aufenthaltstitel) von ihren Familien getrennt werden. Dieses Vorgehen widerspricht Artikel 8 EMRK (Recht auf Familienleben).

Bei der Landung in Österreich soll es laut Aussagen des BMEIA-Sprecher Peter Guschelbauer am 18. März 2020 im "Standard" prinzipiell einen Gesundheitscheck am Flughafen geben, danach haben sich die Heimgeholten für 14 Tage in eine laut BMI "selbstüberwachte Heimquarantäne" zu begeben – unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. 

Laut genanntem "Standard" Artikel gilt, dass im Ausland erkrankte Zielpersonen der Rückholaktion, die im Ausland unter Quarantäne stehen, vor Boarding eines Fluges nach Österreich "ausnahmslos auf Covid-19 getestet" werden. Bei einem positiven Testresultat wird die Einreise verweigert, bis eine von den lokalen Behörden verhängte Quarantänezeit abgesessen wurde.

Am 18. März 2020 wurde die 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich erlassen. Demnach sind österreichische Staatsbürger_innen und Fremde, wenn sie über ein von Österreich ausgestelltes Visum D verfügen oder aufgrund einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Dokumentation des Aufenthaltsrechts nach dem Fremdenpolizeigesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz 2005 zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, nach Einreise auf dem Luftweg nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. 

Unklar ist, ob und wie diese Verpflichtung zur freiwilligen Heimquarantäne behördlich überwacht wird. In vielen Fällen dürften die zurückkehrenden Personen auch keinerlei geeigneten Unterkünfte zur einer sinnvollen und menschenwürdigen Selbstisolation haben. Es besteht daher das Risiko, dass diese an sich sinnvollen Maßnahmen mangels geeigneter Räumlichkeiten in einigen Fällen nicht adäquat durchgeführt werden können. 

Die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Wahl der designierten Heimquarantäne sowie der nunmehr angekündigten Gesundheitschecks bei Einreise bleiben ebenfalls unklar. Ob es sich um einen Haushalt handeln muss, in dem ausschließlich isolierte Personen anwesend sind, steht nicht fest. Auch berichten Medien in der jüngsten Vergangenheit von bisher kaum vorhandenen Vorkehrungen: "Ein Flughafen-Mitarbeiter erzählt ÖSTERREICH gegenüber von laschen und wohl auch gefährlichen Maßnahmen: 'Eine Frau aus einer Krisen-Stadt in China reiste einfach über Moskau ein und war seitdem in ganz Europa unterwegs – auch sie checkte niemand'." Der Bericht spricht weiters von einer Hochrechnung von 18.000 Menschen, die am 17.03.2020 ungetestet am Flughafen Wien-Schwechat landen und Österreich betreten konnten, ehe die vom Ministerium genannten Maßnahmen am 19.03.2020 in Kraft treten sollten (https://www.oe24.at/coronavirus/Wien-Schwechat-Keine-Kontrollen-bei-uns-am-Flughafen/422271104).

Es stellte sich mit Aufkommen des Corona-Virus auch dringlicher die Frage nach Hilfe für die Menschen, die in Lagern auf den griechischen Inseln untergebracht sind. Die Zustände in diesen Lagern für Asylwerber_innen und Migrant_innen sind schon seit Jahren nicht mehr menschenwürdig. Mittlerweile sind sie aufgrund der Untätigkeit der EU-Mitgliedsstaaten, die sich auch nach 2015 auf keine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik einigen konnten, unerträglich: 1.300 Menschen teilen sich einen Wasserhahn. Letzte Woche ist ein kleines Mädchen bei einem Brand ums Leben gekommen. Krankheiten wie Corona können sich in den Lagern rasend schnell verbreiten. Die Folgen sind sehr bald tödliche Lager. Die Lager müssen daher schnellstmöglich geräumt werden. Die Evakuierung auf das Festland wird möglich, wenn dort schnell Kapazitäten geschaffen werden. Dafür braucht es die anderen EU-Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen. Europa muss hier endlich konstruktiv agieren und Handlungsfähigkeit und Menschlichkeit zeigen. Deutschland und andere Länder sind dazu bereit.

Wir NEOS appellierten zum wiederholten Male an die österreichische Bundesregierung, Menschen aufzunehmen, und zwar 100 bis 200 anerkannte Flüchtlinge vom Festland, insbesondere Familien. Österreichische Gemeinden und Bürgermeister_innen (auch von ÖVP und Grünen) haben sich ja schon bereit erklärt, Flüchtlinge aufzunehmen. Logistisch wäre dies gleich wie für heimkehrende Österreicher_innen machbar. Auch eine Testung auf Corona wäre vorzunehmen, Quarantäne-Unterbringungen stünden bereit; so gibt es genug leere Quartiere, begonnen mit denen, für die wir wegen Kündigungsverzichts unter BM Mikl-Leitner sowieso Miete zahlen (z.B. Steinhaus am Semmering: https://t.co/kH9yna8zrg?amp=1 ). Danach kann es zur Aufteilung auf die engagierten Gemeinden und Orte kommen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Ministerien und Behörden sind seit wann bei der Erstellung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus im Rahmen der Rückholung von Zielpersonen der Rückholaktion wofür zuständig?

a.    Welche Konsequenzen gelten seit wann bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen?

2.    Gibt es eine Regelung für Familientrennung im Falle dass in einem Flugzeug nicht für alle Staatsbürger_innen und ihre Familienmitglieder Platz ist?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien wird getrennt? 

b.    Wie werden Minderjährige von Elternteilen getrennt?

c.    Wie werden österreichische Kleinkinder von ihren nicht-österreichischen Müttern getrennt?

3.    Gibt es Pläne für die Rückholung von unverschuldet Zurückgebliebenen (also denen, die sich rechtzeitig gemeldet haben, aber keinen Platz im Flieger bekommen haben)?

a.    Wenn ja, welche? Bitte im Beschreibung der geplanten Maßnahmen.

b.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann schon umgesetzt?

4.    Wie sieht die Reihung aus für (a) Staatsbürger_innen, die sich verspätet zur Rückholung gemeldet haben und (b) Menschen die eine gültige Aufenthaltsbewilligung haben, sich zeitgerecht gemeldet haben, aber keinen Platz in einem Flugzeug bekommen haben? Werden Staatsbürger_innen die selbstverschuldet noch nicht rückgeholt werden konnten Nichtstaatsbürger_innen, die ohne Selbstverschulden noch nicht rückgeholt werden konnte, vorgezogen?  

5.    Wird zwischen Außen-, Gesundheits- und Innenministerium koordiniert, um Österreicher_innen und Personen mit gemeldetem Wohnsitz im Sinne der Corona-Virus Maßnahmen in Österreich zu empfangen?

1.     Wenn ja, welche Behörden sind seit wann wofür zuständig?

2.     Wenn ja, welche Absprachen sind für wann geplant?

3.     Wenn nein, wieso wird keine Koordination für nötig erachtet?

4.     Wenn nein, welche anderen Ministerien und/oder Behörden koordinieren seit wann welche Aspekte der gesundheitlichen Vorkehrungen zur Eindämmung des Corona-Virus?

·        Werden Zielpersonen der Rückholaktion, die in Österreich derzeit keine Wohnung zur Verfügung haben, Unterkünfte zugesichert?

a.    Wenn ja, welche Behörden sind für die Organisation von Unterkünften seit wann zuständig?  

b.    Wenn ja, wie viele solcher geeigneten Unterkünfte stehen insgesamt zur Verfügung?

c.    Wenn ja, wie viele dieser Unterkünfte wurden für wie viele Personen genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Zahl.

d.    Wenn ja, nach welchen Kriterien werden welche Unterkünfte wann und wie lange zur Verfügung gestellt?

e.    Wenn ja, wie erfolgt der Transport zu diesen Unterkünften?

f.      Wenn ja, welche Kosten in welcher Höhe werden übernommen?

g.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit der Verpflichtung zur Quarantäne und dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

·        Ist Unterbringung bei Verwandten oder Bekannten angeraten oder wird davon abgeraten? 

1.    Welche gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen haben welche Behörden seit wann für Personen vorgesehen, die bereits in jenem Haushalt leben, in welchem die Quarantänezeit verbracht wird?

·        Welche Behörden oder Organe stellen die Corona-Tests, die aus Quarantänegebieten einreisende Österreicher_innen vor Boarding eines Fluges durchgeführt haben müssen (siehe https://www.derstandard.at/story/2000115907396/heimkehrer-werden-14-tage-isoliert), zur Verfügung?

1.     Wenn Tests von der österreichischen Regierung bereitgestellt werden, welche Behörden sind für die Zustellung verantwortlich?

1.     Wie viele Tests werden insgesamt zur Verfügung gestellt?

2.     Wer führt diese Tests durch?

·          Wie viele Tests und Temperaturmessgeräte werden seit wann, wo und wem zur Verfügung gestellt?

·          Wie wird warum entschieden, ob ein Corona-Test genommen werden muss oder ob einfache Temperaturmessung reicht?

·          Inwieweit sind Sie jeweils seit wann über die aktuelle Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland informiert? 

a.    Durch wen erfolgt(e) diese Information?

·          Inwieweit haben Sie sich jeweils wann über die aktuelle Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland informiert?

a.    Durch wen erfolgt(e) diese Information?

·        Wann haben Sie zuletzt aktuelle Informationen zum Thema eingeholt?

a.    Durch wen erfolgt(e) diese Information?

·          Wann wurde von Seiten anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen an Sie bzw. andere offizielle Stellen/Vertreter_innen der Republik Österreich herangetreten, mit dem Ersuchen, Personen aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen?

a.    Wer trat jeweils mit diesem Ersuchen an wen heran, und was war Inhalt der jeweiligen Ersuchen? 

b.    Warum wurde diesem Ersuchen nicht entsprochen? 

·        Wann wurde von Seiten anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen an Sie bzw. andere offizielle Stellen/Vertreter_innen der Republik Österreich herangetreten, mit dem Ersuchen, Asylwerber_innen aus anderen Gebieten Griechenlands aufzunehmen? 

a.    Wer trat jeweils mit diesem Ersuchen an wen heran, und was war Inhalt der jeweiligen Ersuchen?

b.    Warum wurde diesem Ersuchen nicht entsprochen? 

·          Welche Strategie verfolgen Sie seit wann, um die Menschen aus den in den Lagern auf den griechischen Inseln herrschenden lebensgefährlichen Zuständen zu retten? 

·          Welche Strategie verfolgen Sie seit wann, um die Menschen auf den griechischen Inseln vor einer von den Lager ausgehenden rapiden Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen? 

·          Warum wurden bisher keine anerkannten Flüchtlinge aus Griechenland aufgenommen, um diesen Zielen näherzukommen? 

·          Sollte es hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland Bedenken in Hinblick auf eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus geben: Warum kann dieses Risiko nicht wie bei heimkehrenden Österreicher_innen durch entsprechende Gesundheitschecks, Testungen und Quarantänen abgewendet werden?