13201/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.12.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Energieeinsparungen und Risiko von Krisen in Justizanstalten
Noch ist nicht absehbar, wie der Winter und die künftige Energieversorgung aussehen werden. Die Regierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fordern die Bevölkerung auf, Energie zu sparen. Dieser Appell sollte naturgemäß nicht nur für Bürger gelten, sondern auch für die öffentliche Hand. In diesen Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern die Justizanstalten (JA) zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen können und wie diese im Falle eines Blackouts aufgestellt sind.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende:
Anfrage
1. Welche Energieeinsparungen wurden und werden in den einzelnen JA getroffen und welche Einsparungsziele und Kosten werden für die einzelnen Posten veranschlagt? (Bitte um detaillierte Auflistung, wie u.a. Heizungsanlage, Beleuchtung, Zimmertemperatur in Zellen, Arbeits- und Verwaltungsräumen, Temperatur des Warmwassers und des Warmwassers zum Hände waschen)
2. Was konkret muss ein Insasse zum Energiesparen beitragen?
3. Wie hoch werden die Energiekosten für das Jahr 2023 wegen der erhöhten Strom- und Gaspreise Im Justizministerium und in den nachgeordneten Dienststellen geschätzt? (Bitte um detailliert Auflistung nach Dienststellen)
4. Welche Herausforderungen bestehen für die einzelnen JA bei einem großräumigen und lang anhaltenden Blackout und was sieht der Notfallplan vor?
a. Wie lange kann die Notstromversorgung in den einzelnen Bereichen der Justiz aufrechterhalten werden? (Bitte um detaillierte Auskunft zu jeder JA.)
b. Wie können die Aufrechterhaltung bzw. der Wiederaufbau ausreichender Kommunikationswege gewährleistet?
c. Wie wird die Versorgung mit Lebensmitteln gesichert?
d. Wie wird die Sicherstellung einer medizinischen und pharmazeutischen Mindestversorgung gewährleistet?
e. Welche Vorkehrungen werden für die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit getroffen, u.a. bei den Zellenschließanlagen, der Videoüberwachung, etc.?
f. Wie wird die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleistet?
5. Wie hoch wird die Möglichkeit von Unruhen und Haftaufständen eingeschätzt, sollte es zu einem länger andauernden Blackout kommen?
6. Welche Notfallpläne gibt es für Fälle von Unruhen und Haftaufständen?
7. Finden regelmäßige Krisenübungen, auch speziell auf einen Blackout ausgerichtet, statt?
a. Wenn ja, wann und wo fanden diese Übungen in den Jahren ab 2020 statt?
8. Nach wie vielen Tagen eines Blackouts ist damit zu rechnen, dass die Häftlinge aus Gründen der Gefährdung für Leib und Leben aus den Justizanstalten freigelassen werden müssen?
9. Welche Systeme müssten ausfallen, damit der Betrieb einer JA nicht mehr ordnungsgemäß sichergestellt werden kann und Häftlinge entlassen werden müssen?