Eingelangt am 06.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, , Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚
Innovation und Technologie
betreffend Stromnetzinfrastruktur in Besitz
von Energieversorgern
Die Österreichische
Stromnetzinfrastruktur, bestehend aus dem Übertragungsnetzbetreiber APG
sowie den zahlreichen Verteilnetzbetreibern, ist in der Regel meist als GmbH in
ein Energieunternehmen bzw. in eine Landesholding integriert, was zur Folge
hat, dass deren Bilanzen, Ausgaben und Einnahmen nicht einsehbar sind. Das heißt,
es ist für politische Entscheidungsträger und Öffentlichkeit
nicht klar ersichtlich, wie viel Geld tatsächlich für den Netzerhalt,
den Netzausbau sowie technische Innovationen ausgegeben werden, wie hoch
Einnahmen aus Netzanschlüssen sind und wie viel welcher Mittel für
welchen Netzausbau bzw. welche Netzanschlüsse benötigt werden. Dies
verunmöglicht ernstzunehmende langfristige Planung, politische Kontrolle
und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Durch diese Intransparenz besteht
ebenfalls die Gefahr, dass Einnahmen der Netze - anstatt in den Ausbau der
Erneuerbaren zu gehen - über den Umweg der Konzernmutter als
Dividendenzahlungen beim Eigentümer landen. Zusätzlich besteht durch
die Eigentumsverhältnisse der Stromnetze die widersprüchliche Situation,
dass diese bei korrektem Verhalten so agieren müssten, um direkte
Konkurrenten der Konzernmutter anzuschließen. Dementsprechend gibt es
einen direkten wirtschaftlichen Anreiz, Netzanschlüsse von Erzeugern
möglichst zu limitieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Die E-Control betont, dass es keine
systematische Diskriminierung bei Netzanschlüssen gibt, aber sowohl
kleine als auch große Energieerzeuger beschweren sich, dass
Netzanschlüsse im besten Fall intransparent und im schlimmsten Fall
im Interesse der Konzernmütter vorgehen. Wie beurteilt das BMK diesen
Sachverhalt?
- Welche Schritte - abgesehen von den kleinen
Verbesserungen im EAG - plant das BMK um Netzanschlüsse für
Anlagen transparenter und kostengünstiger zu gestalten?
- Welche Schritte plant das BMK um zu
gewährleisten, dass Netzbetreiber - gegen das Interesse der
Konzernmutter - konkurrierende Erzeuger ans Netz anschließt?
- Welche Schritte plant das BMK um zu
gewährleisten, dass Netzbetreiber einen ausreichenden Netzausbau
für die Energiewende umsetzen?
- Wenn es keinerlei Transparenz bei Ausgaben,
Einnahmen, Anschlüssen und Ausbauplänen der Netzbetreiber gibt,
wie kann gewährleistet werden, dass ein für die Energiewende
ausreichender Netzausbau vonstattengehen kann?
- Wenn es keinerlei Transparenz bei Ausgaben,
Einnahmen, Anschlüssen und Ausbauplänen der Netzbetreiber gibt,
wie kann gewährleistet werden, dass Netzentgelte in Zeiten hoher
Energiekosten für Haushalte und Unternehmen rechtfertigbar sind?
- Gibt es aus Sicht des BMK die Notwendigkeit,
Stromnetzbetreiber dazu zu verpflichten, ihre genauen Bilanzen,
Ausbaupläne sowie ihr Anschlussverhalten transparent offenzulegen?
- Gäbe es dazu bereits eine
Rechtsgrundlage oder müsste diese geschaffen werden?
- Wäre dies Europarechtlich
möglich?
- Gibt es aus Sicht des BMK die Notwendigkeit
Stromnetzbetreiber aus ihren Mutterkonzernen herauszulösen?
- Gäbe es dazu bereits eine
Rechtsgrundlage oder müsste diese geschaffen werden?
- Wäre dies Europarechtlich
möglich?
- Laut übereinstimmenden Medienberichten
plant die E-Control eine substanzielle Erhöhung der Netzentgelte.
- Wie wird diese Gebührenerhöhung
im Detail aussehen?
- Auf welcher Datengrundlage basiert sie?
- Wir soll die geplante Deckelung der
Netzentgelte aussehen?
i. Auf welchen Netzebenen soll diese Deckelung gelten?
- Welche konkreten Pläne hat das BMK um
Netzentgelte langfristig zu senken?