13208/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, , Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Stromnetzinfrastruktur in Besitz von Energieversorgern

 

Die Österreichische Stromnetzinfrastruktur, bestehend aus dem Übertragungsnetzbetreiber APG sowie den zahlreichen Verteilnetzbetreibern, ist in der Regel meist als GmbH in ein Energieunternehmen bzw. in eine Landesholding integriert, was zur Folge hat, dass deren Bilanzen, Ausgaben und Einnahmen nicht einsehbar sind. Das heißt, es ist für politische Entscheidungsträger und Öffentlichkeit nicht klar ersichtlich, wie viel Geld tatsächlich für den Netzerhalt, den Netzausbau sowie technische Innovationen ausgegeben werden, wie hoch Einnahmen aus Netzanschlüssen sind und wie viel welcher Mittel für welchen Netzausbau bzw. welche Netzanschlüsse benötigt werden. Dies verunmöglicht ernstzunehmende langfristige Planung, politische Kontrolle und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Durch diese Intransparenz besteht ebenfalls die Gefahr, dass Einnahmen der Netze - anstatt in den Ausbau der Erneuerbaren zu gehen - über den Umweg der Konzernmutter als Dividendenzahlungen beim Eigentümer landen. Zusätzlich besteht durch die Eigentumsverhältnisse der Stromnetze die widersprüchliche Situation, dass diese bei korrektem Verhalten so agieren müssten, um direkte Konkurrenten der Konzernmutter anzuschließen. Dementsprechend gibt es einen direkten wirtschaftlichen Anreiz, Netzanschlüsse von Erzeugern möglichst zu limitieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Die E-Control betont, dass es keine systematische Diskriminierung bei Netzanschlüssen gibt, aber sowohl kleine als auch große Energieerzeuger beschweren sich, dass Netzanschlüsse im besten Fall intransparent und im schlimmsten Fall im Interesse der Konzernmütter vorgehen. Wie beurteilt das BMK diesen Sachverhalt?
  2. Welche Schritte - abgesehen von den kleinen Verbesserungen im EAG - plant das BMK um Netzanschlüsse für Anlagen transparenter und kostengünstiger zu gestalten?
  3. Welche Schritte plant das BMK um zu gewährleisten, dass Netzbetreiber - gegen das Interesse der Konzernmutter - konkurrierende Erzeuger ans Netz anschließt?
  4. Welche Schritte plant das BMK um zu gewährleisten, dass Netzbetreiber einen ausreichenden Netzausbau für die Energiewende umsetzen?
  5. Wenn es keinerlei Transparenz bei Ausgaben, Einnahmen, Anschlüssen und Ausbauplänen der Netzbetreiber gibt, wie kann gewährleistet werden, dass ein für die Energiewende ausreichender Netzausbau vonstattengehen kann?
  6. Wenn es keinerlei Transparenz bei Ausgaben, Einnahmen, Anschlüssen und Ausbauplänen der Netzbetreiber gibt, wie kann gewährleistet werden, dass Netzentgelte in Zeiten hoher Energiekosten für Haushalte und Unternehmen rechtfertigbar sind?
  7. Gibt es aus Sicht des BMK die Notwendigkeit, Stromnetzbetreiber dazu zu verpflichten, ihre genauen Bilanzen, Ausbaupläne sowie ihr Anschlussverhalten transparent offenzulegen?
    1. Gäbe es dazu bereits eine Rechtsgrundlage oder müsste diese geschaffen werden?
    2. Wäre dies Europarechtlich möglich?
  1. Gibt es aus Sicht des BMK die Notwendigkeit Stromnetzbetreiber aus ihren Mutterkonzernen herauszulösen?
    1. Gäbe es dazu bereits eine Rechtsgrundlage oder müsste diese geschaffen werden?
    2. Wäre dies Europarechtlich möglich?
  1. Laut übereinstimmenden Medienberichten plant die E-Control eine substanzielle Erhöhung der Netzentgelte.
    1. Wie wird diese Gebührenerhöhung im Detail aussehen?
    2. Auf welcher Datengrundlage basiert sie?
    3. Wir soll die geplante Deckelung der Netzentgelte aussehen?

                                          i.    Auf welchen Netzebenen soll diese Deckelung gelten?

  1. Welche konkreten Pläne hat das BMK um Netzentgelte langfristig zu senken?