13211/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.12.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Michael Schnedlitz

an die Präsidentin des Rechnungshofes

betreffend Illegale Spende an Abgeordnete von ÖVP und Grünen aus dem Innenministerium

 

 

Seit Monaten wird der Verdacht, dass in diversen ÖVP-Ministerien seit Jahren Parteiarbeit auf Kosten der Steuerzahler verrichtet wird, breit in den Medien diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof bereits angekündigt, eine Prüfung zum Thema „Social Media Accounts von Regierungsmitgliedern“ auf seinen Prüfplan zu setzen[1] und gibt an, Themenstellungen, „die aufgrund der Sensibilität oder eines erhöhten Korruptionsrisikos ein besonderes Maß an Transparenz erfordern“,[2] zu forcieren. Jüngst kündigte die Präsidentin des Rechnungshofes, zudem im APA-Interview an, dass „die strikte Wahrung der Trennung der Sphären in den Prüfungen eine noch größere Rolle spielen“ werde.[3]

 

Dass die geforderte Trennung der Sphären für die türkis-grüne Regierungsmehrheit eher nur in der Theorie existiert, zeigt das im Nationalrat von den Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP), Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne), Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Wahlrechtsänderungsgesetz 2023.[4] Dort heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzestext unverblümt:

 

Die Klubs der Regierungsparteien haben bei Erstellung des Entwurfs auf die umfangreichen Erfahrungen der im Bundesministerium für Inneres für die Administration von Wahlereignissen zuständigen Fachabteilung zurückgegriffen. Auf Ersuchen der Klubs hat die erwähnte Abteilung im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs Konsultationen mit der Österreichischen Post AG getätigt und darüber hinaus im Rahmen von Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von für Menschen mit Behinderungen tätigen Organisationen die Möglichkeiten, Verbesserungen für den in Rede stehenden Personenkreis zu erwirken, eingehend ausgelotet und ein Einfließen zahlreicher Wünsche in den Entwurf begleitet.

 

Das Innenministerium hat sohin im Auftrag der Parlamentsklubs von ÖVP und Grünen einen Gesetzestext entworfen. Dieser wurde dem Nationalrat nicht als Vorlage der Bundesregierung gem. § 21 Abs. 1 2. Fall iVm. Art 41 Abs. 1 B-VG zugeleitet, sondern als selbstständiger Antrag der Abgeordneten Gerstl (ÖVP) und Prammer (Grüne) gem. §§ 21 Abs. 1 1. Fall, 26 Abs. 1 iVm. Art 41 Abs. 1 B-VG eingebracht und dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Gem. § 2 Z 5 lit e PartG ist allerdings jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention, die natürliche oder juristische Personen an Abgeordnete, die auf einem von einer politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, eine Spende. Abgeordneten ist es jedoch gem. § 6 Abs. 6 Z 3 iVm. Abs. 9 PartG verboten, Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften anzunehmen. Gem. § 6 Abs. 7 PartG sind unzulässige Spenden unverzüglich, jedoch spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr, an den Rechnungshof weiterzuleiten. Der Rechnungshof hat die eingehenden Beträge auf einem gesonderten Konto zu verwahren und überdies in seinem Tätigkeitsbericht (Art. 126d Abs. 1 B-VG) anzuführen.

 

Gem. § 6 Abs. 4 iVm. Abs. 9 PartG sind auch unzulässige Spenden im Wert über 2.500 Euro an Abgeordnete unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen. Angesichts des legistischen Umfangs des Antrages, ist jedenfalls davon auszugehen, dass diese Wertgrenze überschritten wurde und die Spende zu veröffentlichen ist. Wenn ein Abgeordneter eine Spende unter Verstoß gegen § 6 Abs. 4 PartG nicht ausgewiesen oder entgegen § 6 Abs. 1a, 5 oder 7 PartG angenommen, nicht gemeldet oder nicht weitergeleitet hat, hat der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat auf Grund einer Mitteilung des Rechnungshofs gem. § 12 Abs. 3 PartG zusätzlich auf Verfall eines der Höhe der jeweiligen Spende entsprechenden Geldbetrags zu erkennen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Rechnungshofes folgende

 

Anfrage

 

1.    War dem Rechnungshof der geschilderte Fall bekannt bzw. sind im Zuge der anhängigen Prüfung zum Thema „Social Media Accounts von Regierungsmitgliedern“ oder der Prüfung der Rechenschaftsberichte von ÖVP und Grünen entsprechende oder vergleichbare Verdachtsmomente aufgekommen?

2.    Welche Wahrnehmungen hat der Rechnungshof über den geschilderten Fall hinaus hinsichtlich illegaler Spenden durch legistische Tätigkeiten in den Ministerien zugunsten der Regierungsparteien ÖVP und Grüne bzw. deren Parlamentsklubs oder Abgeordneten?

3.    Wurden die restlichen 318 im Nationalrat gemeinsam eingebrachten selbstständigen Gesetzesanträge von Abgeordneten der ÖVP und der Grünen dahingehend überprüft, ob diese tatsächlich von den einbringenden Abgeordneten bzw. deren Mitarbeitern verfasst wurden?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde die Plausibilität einer eigenständigen Ausarbeitung des eingebrachten Antrags beurteilt?

b.    Wenn ja, mit wem (zB. Abgeordneten, Mitarbeiter von Abgeordneten, Ministerien, usw.) wurde diesbezüglich Kontakt aufgenommen?

c.    Wenn ja, wurde in diesem Zusammenhang beim fachlich zuständigen Ressort nachgefragt, ob man für den jeweiligen Antrag Leistungen erbracht hat?

d.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts bezüglich illegaler Spenden aus Ministerien in Form von legistischer Arbeit eine Prüfung?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang bzw. Rahmen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurde die beschriebene illegale Spende des Bundesministeriums für Inneres zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits an den Rechnungshof weitergeleitet?

a.    Wenn ja, wie hoch wurde der Wert der Spende bemessen?

b.    Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten wurde der Wert festgesetzt?

c.    Wenn nein, mit welcher Begründung wurde dem seitens der Spendenempfänger jeweils nicht unverzüglich nachgekommen?

d.    Wenn nein, wann ist mit einem Eingang der Spende zu rechnen?

6.    Wurde die in der Begründung beschriebene Spende gem. § 6 Abs. 4 iVm. Abs. 9 PartG unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders ausgewiesen?

a.    Wenn ja, welche Schritte sind dem vorangegangen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wird der Rechnungshof betreffend der in der Begründung dargestellten Spende bzw. vergleichbarer legistischer Spenden aus Ministerien an Abgeordnete der Regierungsparteien ÖVP und Grüne Anzeige an den unabhängige Parteien-Transparenz-Senat Mitteilung erstatten?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/fragen-medien/Presseinformation_Rechenschaftsbericht_OeVP_2019.pdf

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09973/imfname_1447196.pdf   

[3] https://k.at/news/kraker-mahnt-verstaerktes-bemuehen-um-politische-kultur-ein/402228267

[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_03002/index.shtml