13218/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.12.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Martin Litschauer, Ewa Ernst-Dziedzic, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Ökostrom an österreichischen Vertretungen in Europa

BEGRÜNDUNG

 

Österreich ist stolz darauf, in den 70er Jahren den Weg in die Atomkraftnutzung nicht eingeschlagen zu haben. Anti-Atompolitik ist in Österreich nationaler Konsens und wird von der österreichischen Bevölkerung breitest unterstützt.

In beinahe jedem europäischen Land bieten verschiedene Ökostromanbieter eine klare, atomstromfreie Alternative in der Stromversorgung. Die Repräsentationen Österreichs im Ausland könnten damit als „Aushängeschild“ unseres Landes den Anti-Atom-Konsens plakativ nach außen tragen. Insbesondere in den AKW Betreiberstaaten könnte durch die Auswahl eines atomstromfreien Energieversorgers die Forderung Österreichs nach einem raschen Ausstieg aus der Atomkraftnutzung bildhaft unterstützt werden.

Die Kriterien des „Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung“ (naBe) für Strom sehen vor, dass Bundeministerien ab 2022 nur noch grünen Strom nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens, den sogenannten UZ 46 Strom, beschaffen dürfen. Für andere öffentliche Auftraggeber gibt es einen Zielkorridor zur Steigerung des Anteils von grünem Strom. Strom, der nicht den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens entspricht, muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die wesentliche Kriterien für die Beschaffung von Strom sind:

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Von welchen Stromanbietern werden die österreichischen Botschaften und

anderen vom BMEiA betreuten Repräsentationen (Handelsvertretungen, Konsulate, Vertretungen bei Internationalen Organisationen) in den folgenden Ländern versorgt? Mit welchem Strommix versorgen die Stromanbieter die Gebäude? Handelt es sich dabei um Ökostromanbieter bzw. Anbieter, in deren Strommix kein Atomstrom enthalten ist? Nach welchen Standards ist dieser Ökostrom zertifiziert?

 

a. Albanien

b. Belgien

c. Bosnien und Herzegowina

d. Bulgarien

e. Dänemark

f. Deutschland

g. Estland

h. Finnland

i. Frankreich

j. Griechenland

k. Heiliger Stuhl

l. Irland

m. Italien

n. Kosovo

o. Kroatien

p. Luxemburg

q. Moldau

r. Montenegro

s. Niederlande

t. Nordmazedonien

u. Norwegen

v. Polen

w. Portugal

x. Rumänien

y. Russische Föderation

z. Schweden

aa. Schweiz

bb. Serbien

cc. Slowakei

dd. Slowenien

ee. Spanien

ff. Tschechische Republik

gg. Türkei

hh. Ukraine

ii. Ungarn

jj. Vereinigtes Königreich

kk. Zypern

ll. Österreich (ständige Vertretung bei der OSZE, ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen, IAEO, UNIDO und CTBTO)

 

 

2.    Werden Sie gegebenenfalls in den Botschaften und anderen österreichischen Repräsentationen, die nach wie vor Atomstrom verwenden, auf eine Neuausschreibung der Stromversorgung unter dem Kriterium der Atomstrom-Freiheit bzw. anderen ökologischen Kriterien drängen?

 

3.    Welche Botschaften wurden seit der Anfrage 2940/J-BR/2013 vom 12.3.2013 auf Ökostromanbieter umgestellt?

 

4.    Wird bei den Botschaften, die bereits mit Ökostrom bzw. atomstromfrei versorgt

werden, die Information darüber nach außen getragen (z.B. durch Mail-Anhang oder durch sichtbare Bekanntmachung der Stromversorgung in den Gebäuden)? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

 

5.    In welchen Botschaften gibt es Energieausweise und welche Standards/Kennzahlen werden da erreicht?

 

6.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um in den Botschaften Klimaneutralität zu erreichen und wann wird das in der jeweiligen Botschaft für das Gebäude und wann für den Botschaftsbetrieb der Fall sein?