13219/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Kammern verspekulierten 2021 knapp 20 Millionen Euro an Zwangsbeiträgen!
Die zwei großen Kammern horten enorme Rücklagen, die weit über ihren Jahresaufwänden liegen. So bunkert die Arbeiterkammer knapp EUR 600 Mio. und die Wirtschaftskammer sogar fast EUR 1.800 Mio.! Um die Rücklagen nicht entsprechend den Kammergesetzen in Form von signifikanten Beitragssenkungen bei den Zwangsmitgliedern zu belassen, fallen den Kammern immer neue Tricks ein. Das führt unter anderem dazu, dass die Kammern ihre Gebarungsüberschüsse („Übergewinne“ nennt man es in der AK) aus den sprudelnden Zwangsbeiträgen und Rücklagen am Finanzmarkt und in fragwürdigen Beteiligungen veranlagen und hin und wieder auch verspekulieren; so geschehen vor allem in den Geschäftsjahren 2020 und 2021.
Negative Finanzergebnisse und hohe Abschreibungen bei Finanzanlagen
Wie ein Blick auf die Rechnungsabschlüsse der Kammern zeigt, sind die Finanzergebnisse bei den Arbeiterkammern (2019: EUR 1,22 Mio. => 2021: EUR 0,35 Mio.) und den Wirtschaftskammern (2019: EUR 16,9 Mio. => 2021: EUR 2,0 Mio.) in den letzten Jahren massiv eingebrochen. Die AK NÖ (EUR -0,15 Mio.), AK Wien (EUR -0,25 Mio.) und WK Wien (EUR -9,1 Mio.) wiesen 2021 sogar negative Finanzergebnisse aus. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Arbeiterkammern 2021 rund eine Million Euro an Finanzlagen abschreiben mussten und die Wirtschaftskammern sogar EUR 18,2 Mio., wovon allein die Wirtschaftskammer Wien EUR 16,6 Mio. versenkt hat (Quelle 1 bis 12).
Zockerbude Wirtschaftskammer Wien
Dass ausgerechnet die Wirtschaftskammer Wien wieder einmal den Bogen völlig überspannt, ist wenig überraschend. Denn WK-Wien-Obmann und Baulobbyist Walter Ruck betrachtet die Kammergelder immer unverhohlener als sein eigenes Vermögen und finanziert damit, wohl aus Eigeninteresse einerseits als Baulöwe, andererseits als Möchtegern-Stadtrat, Inserate und Plakate mit Bürgermeister Michael Ludwig. Mit diesem optischen Paarlauf kann Letzterer das "Kopfverbot" umgehen und öffentliches Geld für seine persönliche Bewerbung nützen. Weniger beworben und im Dunkeln bleibt hingegen, wo die Wirtschaftskammer Wien konkret ihre Millionen an Finanzanlagen und Beteiligungen verspekuliert hat. Klar ist nur, dass bei der Wirtschaftskammer Wien die Abschreibungen bei Finanzanlagen 2019 EUR -1,7 Mio., 2020 EUR -1,8 Mio. und 2021 beachtliche EUR -16,6 Mio. ausgemacht haben. Hier besteht nicht nur akuter Aufklärungsbedarf, sondern auch ein Bedarf an schärferer Aufsicht des Wirtschaftsministeriums gegenüber den Wirtschaftskammern, speziell gegenüber der Zockerbude Wirtschaftskammer Wien.
Arbeiterkammern:

Quelle: Arbeitsministerium
Wirtschaftskammern:

Quelle: Wirtschaftsministerium
Verluste bei den Finanzanlagen werden mit üppigen Überschüssen aus dem Betriebsergebnis aufgefüllt und somit kaschiert
Wie sich aus den Aufstellungen ergibt, haben die Arbeiterkammern und die Wirtschaftskammern in den letzten 3 Jahren in Summe fast EUR 30 Millionen an Finanzanlagen in den Sand gesetzt. Mit Hilfe der regelmäßigen Überschüsse aus überzogenen Zwangsbeiträgen und den damit verbunden Rücklagensteigerungen können diese Verluste bei den Finanzanlagen aber gegebenenfalls aufgefüllt und auf diese Art kaschiert werden - siehe 2021. So sind in den Wirtschaftskammern 2021, trotz Finanzanlagenverlusten in Höhe von EUR 18,2 Mio., die gesamten Finanzanlagen von EUR 1,109 Mrd. auf EUR 1,146 Mrd. gestiegen. Auch bei den Arbeiterkammern sind die Finanzanlagenbestände von EUR 257 Mio. auf EUR 271 Mio. gestiegen, obwohl auch die Arbeiterkammern 2021 bei den Finanzanlagen einen Verlust von EUR 1,02 Mio. verursacht haben. Die zahnlose ministerielle Aufsicht lässt die jährliche Vernichtung von Zwangsbeiträgen der Zwangsmitglieder kommentarlos geschehen. Zur Verantwortung wird niemand gezogen.
Aufsicht durch Arbeits- und Wirtschaftsministerium versagt
Hohe und wachsende Finanzanlagenbestände sind ein Ausdruck von überhöhten Zwangsbeiträgen. Die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind damit verletzt. So heben die Kammern seit Jahren mehr Zwangsbeiträge ein als nötig, häufen mit den daraus resultierenden Überschüssen hohe Rücklagenberge und veranlagen diese Gelder ohne erkennbaren Grund und Nutzen in Finanzprodukte, die jährlich wiederkehrend verlustbringend für die Zwangsmitglieder sind.
Nach § 62 Arbeiterkammergesetz hätten die Arbeiterkammern nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorzugehen. Dies tun sie nachweislich nicht. Nach § 67 Arbeiterkammergesetz kann der für Arbeit zuständige Bundesminister den Rechnungsabschluss nur genehmigen, wenn dieser Rechnungsabschluss den Anforderungen des AKG entspricht.
Nach § 131 Wirtschaftskammergesetz 1998 hätten die Wirtschaftskammern nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorzugehen. Dies tun sie nachweislich nicht. Nach § 136 Wirtschaftskammergesetz 1998 hat der für Wirtschaft zuständige Bundesminister Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte zu tragen.
Rücklagen und Finanzanlagen in den Kammern

Quellen:
(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11577/index.shtml
(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11576/index.shtml
(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07319/index.shtml
(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07320/index.shtml
(5) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03629/index.shtml
(6) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03628/index.shtml
(7) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11571/index.shtml
(8) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11570/index.shtml
(9) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07318/index.shtml
(10) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07317/index.shtml
(11) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02897/index.shtml
(12) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_02881/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende