13220/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.12.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Erteilung von Reise- und Aufenthaltsvisa

 

Das Schengen-Visum C ist für Reisen zu touristischen Zwecken, Geschäfts- oder Besuchsreisen (ohne Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Es ist für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen gültig. Inhaber:innen eines Schengen-Visums C sind prinzipiell zur Einreise und zum Aufenthalt in den Schengen-Ländern berechtigt, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Schengener Grenzkodex vorliegen und das Visum keinen gebietsmäßigen Beschränkungen unterliegt. Ein Visum D berechtigt grundsätzlich zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten. In Ausnahmefällen ist auch die Erteilung eines Visums D mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten oder mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 91 Tagen möglich. Visa für Reisen nach Österreich sind grundsätzlich an jener österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen, die für den rechtmäßigen Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers zuständig ist. 

Die Volksanwaltschaft berichtete 2021 über einige Beschwerden aus dem Bereich des BMeiA. Die meisten Beschwerden betrafen die Verwaltung der österreichischen Botschaften im Ausland. In diesem Bereich stellte die Volksanwaltschaft in erster Linie Missstände bei Visaverfahren fest. Die Kritik der Hilfesuchenden richtete sich inhaltlich einerseits gegen die dort abgehandelten Visaverfahren, andererseits gegen die als unfreundlich erlebte Behandlung oder die schlechte Beratung durch Botschaftsangestellte (siehe: https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/20ag/pb-45-nachpruefend_2021_bf-1.pdf). Seitens des BMeiA werden keine Daten zu Visavergabe veröffentlicht. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visum wurden in den Jahren 2018 bis 2022 gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Vertretungsbehörde und Visumkategorie C oder D.
  2. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visum wurden in den Jahren 2018 bis 2022 bewilligt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Vertretungsbehörde und Visumkategorie C oder D.
  3. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visum wurden in den Jahren 2018 bis 2022 abgelehnt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Vertretungsbehörde und Visumkategorie C oder D.
    1. Aus welchen Gründen jeweils? 
    2. Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe?
    3. Gibt es Fälle, in denen ein Visum abgelehnt wird, obwohl die ausreichenden Lebenshaltungskosten per elektronischer Verpflichtungserklärung durch in Österreich lebende juristische oder natürliche Personen nachgewiesen bzw. gesichert sind? 

                                          i.    Wenn ja, wie viele und warum werden Anträge in dieser Fallkonstellation trotzdem abgelehnt? 

  1. Wie viele Fälle hat Ihr Ministerium dokumentiert, in denen Personen für die eine elektronische Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, nach Ablauf des Visumszeitrahmens Österreich nicht verlassen haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr (2018-2022), Vertretungsbehörde und Visumkategorie C oder D.
  2. Wie lange betrug die durchschnittliche Dauer zwischen der Antragstellung und der Erteilung eines Visum in den Jahren 2018 bis 2022? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Vertretungsbehörde und Visumkategorie C oder D.
  3. Welche konkreten Maßnahmen wurden wann gesetzt, um die von der Volksanwaltschaft beschriebenen Missstände bei Visaverfahren zu beheben?