Eingelangt am 13.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzung der Europäischen
Kindergarantie
Am 14. Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung
zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Die österreichische Bundesregierung
hat sich in einem Ministerratsbeschluss vom 15. September 2021 zu den Zielen
und Anliegen der Empfehlung bekannt. Ziel der Kindergarantie ist die
Bereitstellung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung,
Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum
für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht sind. Eine Zielerreichung bis 2030 wird ins Auge gefasst.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Kinder mit Behinderungen, mit psychischen
Gesundheitsproblemen, mit Migrationshintergrund, sowie Kinder in alternativen
Formen von Betreuung, obdachlose Kinder und Kinder, die in prekären
familiären Verhältnissen aufwachsen. Dazu war der Europäischen
Kommission bis 15.3.2022 ein Nationaler Aktionsplan vorzulegen. Das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Forschung und dem Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, ist für
die Koordination der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zuständig.
Wie man der Webseite des
Sozialministeriums entnehmen kann, ist "die Bekämpfung von
Kinderarmut [...] ein zentrales Anliegen der österreichischen Bundesregierung".
Bisher sind folgende Schritte gesetzt:
- Bundesministerien,
Bundesländer, Sozialpartnereinrichtungen, der Dachverband der
Sozialversicherungsträger, wesentliche Dachverbände von
Organisationen im Wirkungsbereich der Europäischen Garantie für
Kinder, zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bereich Kinderrechte
sowie Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen wurden im
Oktober aufgefordert, bestehende und geplante Maßnahmen, die dazu
dienen, die Ziele der Europäischen Garantie für Kinder
umzusetzen, beim Sozialministerium einzumelden. Die
Maßnahmenmeldungen aus ganz Österreich sollen im Anhang des
Nationalen Aktionsplans veröffentlicht werden.
- Das Bundesministerium für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hielt gemeinsam mit UNICEF Österreich am 13. und 14. Dezember 2021 eine
zweitägige Konferenz ab, deren Ergebnisse in den Nationalen
Aktionsplan einfließen sollen.
- Ein Entwurf des
Nationalen Aktionsplan wurde ausgearbeitet und hängt bereits seit
Monaten in der politischen Abstimmung zwischen den drei verantwortlichen
Ministerien.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wann soll der Nationale Aktionsplan zur Europäischen Garantie für Kinder
veröffentlicht werden?
- Wieso ist die
Veröffentlichung noch nicht erfolgt?
- Woran wird konkret noch
gearbeitet?
- Welche Ziele setzt sich
die Bundesregierung in der Reduktion von Kinderarmut?
- Wie ist der
Umsetzungsstand dieser Ziele?
- Welche Maßnahmen
sind in ihrem Ministerium geplant, um die Ziele der Kindergarantie zu
erreichen?
- Ihr Ministerium ist
federführend in der Koordination der Europäischen
Kindergarantie. Wie wird das Ministerium für Soziales‚
Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz dafür Sorge tragen,
dass die Maßnahmen der Ministerien, Bundesländer,
Sozialpartnereinrichtungen, des Dachverband der
Sozialversicherungsträger, der Dachverbände von Organisationen
im Wirkungsbereich der Europäischen Garantie für Kinder und der
zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bereich Kinderrechte sowie
Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen die Erreichung der
Ziele bis 2030 sicherstellt?
- Welche Interventionen
sind geplant, falls die gemeldeten Maßnahmen nicht ausreichend
sind, um die Ziele zu erreichen?
- Welche Kosten fielen
für das Ministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege
und Konsumentenschutz im Rahmen der zweitägigen Konferenz im Dezember
2021 an?