13228/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der Europäischen Kindergarantie

 

Am 14. Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Die österreichische Bundesregierung hat sich in einem Ministerratsbeschluss vom 15. September 2021 zu den Zielen und Anliegen der Empfehlung bekannt. Ziel der Kindergarantie ist die Bereitstellung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Eine Zielerreichung bis 2030 wird ins Auge gefasst. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Kinder mit Behinderungen, mit psychischen Gesundheitsproblemen, mit Migrationshintergrund, sowie Kinder in alternativen Formen von Betreuung, obdachlose Kinder und Kinder, die in prekären familiären Verhältnissen aufwachsen. Dazu war der Europäischen Kommission bis 15.3.2022 ein Nationaler Aktionsplan vorzulegen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, ist für die Koordination der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zuständig.

Wie man der Webseite des Sozialministeriums entnehmen kann, ist  "die Bekämpfung von Kinderarmut [...] ein zentrales Anliegen der österreichischen Bundesregierung". Bisher sind folgende Schritte gesetzt:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wann soll der Nationale Aktionsplan zur Europäischen Garantie für Kinder veröffentlicht werden?
    1. Wieso ist die Veröffentlichung noch nicht erfolgt? 
    2. Woran wird konkret noch gearbeitet?
  1. Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung in der Reduktion von Kinderarmut?
    1. Wie ist der Umsetzungsstand dieser Ziele?
  1. Welche Maßnahmen sind in ihrem Ministerium geplant, um die Ziele der Kindergarantie zu erreichen?
  2. Ihr Ministerium ist federführend in der Koordination der Europäischen Kindergarantie. Wie wird das Ministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz dafür Sorge tragen, dass die Maßnahmen der Ministerien, Bundesländer, Sozialpartnereinrichtungen, des Dachverband der Sozialversicherungsträger, der Dachverbände von Organisationen im Wirkungsbereich der Europäischen Garantie für Kinder und der zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Bereich Kinderrechte sowie Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen die Erreichung der Ziele bis 2030 sicherstellt? 
    1. Welche Interventionen sind geplant, falls die gemeldeten Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Ziele zu erreichen?
  1. Welche Kosten fielen für das Ministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz im Rahmen der zweitägigen Konferenz im Dezember 2021 an?