13230/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist auf Grundlage des KommAustria-Gesetzes für die Förderung und Regulierung der österreichischen Märkte für Telekommunikation, Post und Medien verantwortlich. Die RTR befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Die Gesellschaftsanteile werden gemeinsam vom Bundeskanzleramt sowie vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet. Der oder die jeweilige Geschäftsführer:in des Fachbereichs Medien wird von unterschiedlichen Fachbeirät:innen in Entscheidungen bei den eingerichteten Fonds zur Förderung des Medienmarktes unterstützt. Die Entscheidungen über Vergaben aus den jeweiligen Fonds – Fernsehfonds Austria, Digitalisierungsfonds, Privatrundfunkfonds, Nichtkommerzielle Rundfunkfonds sowie der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation – sollten von eingesetzten Fachbeirät:innen gemeinsam mit dem oder der jeweiligen RTR-Geschäftsführer:in getroffen werden. Leider sind die Vorschläge der Fachbeirät:innen jedoch nicht bindend. Ganz im Gegenteil: Der oder die jeweilige Geschäftsführer:in kann freihändig, ohne jede Rücksprache und bar jeglicher Transparenz die Förderungen vergeben. (https://www.derstandard.at/story/2000139043213/mehr-als-54-millionen-euroneuer-digitalfoerderung-fuer-medien-wurden-beantragt)
Mit 1. Jänner 2021 wurde die Möglichkeit der Förderung einer Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger geschaffen. Laut Angaben auf der Website der RTR ist der entsprechende Fonds mit 75.000 Euro jährlich dotiert und dieser Betrag kann einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger, gemäß KommAustria-Gesetz (KOG), zuerkannt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wem?
ii. In welcher Höhe?