13231/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, , Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft‚ Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend AMA-Marketingaktionen: Bevorzugung einflussreicher Marktteilnehmer aufgrund intransparenter Teilnahmekriterien?
Am 22.09.2022 veranstaltete die AMA Marketing GesmbH eine Schweinefleischverkostung, in der 21 renommierte Schweinefleischerzeuger und -Verarbeiter ihr Produkte in einem offiziellem Wettbewerb zum Besten geben durften. Initiiert wurde die Aktion von Rudolf Stuckler, dem AMA-Fleischmarktbeauftragten. Die fachgerechte Zubereitung am Grill erfolgte durch den Fleisch-Diplomsommelier Patrick Bayer, welcher die ausgewählten Fleischstücke für die Jury aufbereitete. Anhand von fünf Kriterien musste die Jury schließlich bewerten, welcher Anbieter zum Sieger des Wettbewerbes erkoren wurde. Obwohl es natürlich nur einen Sieger geben konnte, kann davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis im Hinblick auf die Werbewirkung für alle Teilnehmer zufriedenstellend war. Denn von den Veranstaltern wurde einhellig betont, dass es sich bei allen angeboten Produkten um äußerst hochwertiges Schweinefleisch handle, das sich keineswegs vor internationalen Vergleichen zu scheuen braucht. Insofern durften sich alle Teilnehmer über eine positive Berichterstattung freuen und so gab es eigentlich nur Gewinner, die letztendlich von einer gelungenen AMA-Marketingaktion profitieren konnten. (1)
Nichtsdestotrotz wird diese Veranstaltung dadurch getrübt, dass vollkommen unklar ist, wie es zur Auswahl der Teilnehmer kam. Dieser Umstand hat vonseiten exkludierter Unternehmen den Vorwurf genährt, dass die AMA Marketing GesmbH bestimmte Marktteilnehmer bei ihrer Auswahl bewusst nicht berücksichtigt, um dadurch dem Interesse großer Marktakteure zu entsprechen, die sich vor ernst zu nehmender Konkurrenz schützen und diese deshalb von derartigen Marketingaktionen ausschließen wollen.
Über diesen Einzelfall hinaus, stellt sich also durchaus die berechtigte Frage, wie die AMA Marketing GesmbH ihre Teilnehmer für derartige Veranstaltungen auswählt, ohne dabei bestimmte Marktteilnehmer zu benachteiligen. Durch die Entrichtung des Agrarmarketingbeitrages haben alle Abgabenleister den gerechtfertigten Anspruch, gleichberechtigt von der AMA-Marketing vertreten zu werden. Insofern muss darauf geachtet werden, dass es durch derartige Marketingaktionen nicht zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen und Diskriminierungen kommt, die bestimmte Marktteilnehmer bevorzugen und damit im Umkehrschluss exkludierte Teilnehmer benachteiligen. Dies wird auch in den Rahmenregeln der EU für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor explizit verlangt: "Die Werbekampagne muss (...) allen Erzeugern des betreffenden Erzeugnistyps zugute kommen." (2)
(1) https://fleischundco.at/genuss-trends/schweinefleisch-im-test
(2) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014XC0701(01)&from=DE (Kapitel 1.3.2 (455))
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende