13232/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, , Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Position des Ministers zur Resolution am Österreichisch-Bayerischen Bauerntag

 

Als Bundesminister der Republik Österreich gilt es, Interessenskonflikte zwischen Privatmeinungen, Parteipositionen, Organisationsmitgliedschaften sowie Regierungspositionen und offiziellen Positionen der Republik Österreich auf europäischer Ebene zu vermeiden. Dementsprechend war der Auftritt des Bundesministers auf dem Österreichisch-Bayerischer Bauerntag im Rahmen der Agraria in Wels im November 2022 befremdlich. Laut übereinstimmenden Medienberichten hat sich hier der Bundesminister unterstützend gegenüber einer Resolution des Bauernbunds sowie des bayrischen Bauernverbandes geäußert: Der Europäische Green Deal (sowie die damit verbundene Farm 2 Fork Strategie) sei eine Bedrohung für die Ernährung Europas und der Welt und müsse dringend bezüglich der Ziele zur Pestizidreduktion überarbeitet werden. Dies steht allerdings möglicherweise im Widerspruch zur bisherigen Regierungsposition sowie zur Position der Republik Österreich und des BMK, welche den Green Deal sowie die Pestizidreduktionen grundsätzlich positiv bewertet haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist die Forderung nach einer Überarbeitung der Pestizidreduktionsziele, zu denen sich die österreichische Bundesregierung im Rahmen des Green Deals und der Farm-2-Fork Strategie bekannt hat, die offizielle Position des  BMLRT oder eine Privatmeinung des Ministers?
    1. Wenn Position der Bundesregierung oder des BMLRT, ist diese Position mit dem BMK akkordiert?
    2. Was soll konkret wie überarbeitet werden? Inwiefern sollen Pestizidreduktionsziele angepasst werden?
  1. Unterstützt der Bundesminister in seiner Funktion als Minister der Republik explizit die angesprochene Resolution des Bauernbunds oder tut er dies als Privatperson?
  2. Inwiefern wurde hier eine Trennung des Amtes der Republik und seiner Funktionen und den Interessen einer Vorfeldorganisation der ÖVP geachtet?