1324/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.03.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wiedereröffnung Asylquartier in Steinhaus
Wie am 25. März 2020 bekannt wurde, soll das „Haus Semmering“ in Steinhaus in seiner umstrittenen Funktion als Asylquartier wieder besiedelt werden. Laut Medienberichterstattung der Kleinen Zeitung wurde die Gemeinde dahingehend auch bereits informiert: „Der Spitaler Bürgermeister Reinhard Reisinger bestätigt auf Nachfrage der Kleinen Zeitung, dass er vom Innenministerium bereits die Information darüber erhalten habe. Demnach sollen keine Asylwerber aus Traiskirchen oder anderen Quartieren auf den Semmering kommen, sondern nur Neuankömmlinge, die auch auf Corona getestet seien.
Reisniger weiter: ‚Es herrscht für alle Bewohner striktes Ausgangsverbot, sie dürfen das eingezäunte Gelände nicht verlassen und sie dürfen auch nicht im Ort einkaufen.‘ Die Einkäufe werden gesammelt von einer Firma durchgeführt, das Ausgangsverbot werde rund um die Uhr kontrolliert.“
Weiters ist in dem Artikel zu lesen: „Da es sich um eine sogenannte ‚Notunterkunft‘ handelt, sei auch nicht sicher, ob und in welchem Ausmaß das Quartier genutzt werden wird. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werde jedes Zimmer nur mit einer Person belegt. Laut Reisingers Schätzung würden mit dieser Vorgabe nicht viel mehr als 50 Personen im Haus Semmering Platz finden.“
(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/muerztal/5790595/Semmering_Asylheim-wird-jetzt-wieder-besiedelt)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wer hat die Entscheidung getroffen, die Asylunterkunft „Haus Semmering“ in Steinhaus wieder zu belegen?
2. Wann wurde die Entscheidung getroffen, die Asylunterkunft „Haus Semmering“ in Steinhaus wieder zu belegen?
3. Aus welchem Grund war diese Entscheidung erforderlich?
4. Wer wurde über diese Entscheidung zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang informiert?
5. Wie viele Asylwerber sollen im „Haus Semmering“ – aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern – untergebracht werden?
6. Handelt es sich bei den Asylwerbern die im „Haus Semmering“ untergebracht werden sollen ausschließlich um Neuankömmlinge?
7. Wenn ja, wann sind diese Neuankömmlinge nach Österreich gekommen?
8. Wenn ja, wie sind diese Neuankömmlinge nach Österreich gekommen?
9. Wenn nein, aus welchen bisherigen Unterkünften wurden diese ins „Haus Semmering“ verlegt?
10. Unabhängig davon ob es sich um Neuankömmlinge oder Verlegungen handelt, wie werden die Asylwerber zur Unterkunft „Haus am Semmering“ transportiert?
11. Kann bei diesen Transporten sichergestellt werden, dass der erforderliche Mindestabstand hinsichtlich Gebote und Anordnungen gemäß Corona-Bekämpfung eingehalten wird?
12. Wenn ja, wie kann das sichergestellt werden?
13. Wenn nein, warum ist dies beim Transport von Asylwerbern nicht erforderlich, in allen anderen Lebensbereichen jedoch schon?
14. Wo finden die Corona-Testungen, wie im Artikel beschrieben, bei den Asylwerbern welche im „Haus Semmering“ untergebracht werden statt?
15. Wo halten sich diese Asylwerber im Zeitraum zwischen Testung und Testergebnis auf?
16. Werden die Asylwerber, bevor sie ins „Haus Semmering“ gebracht werden unter Quarantäne gestellt um eine Infektion mit dem Corona-Virus auszuschließen?
17. Wenn ja, wo findet diese Quarantäne statt?
18. Wenn nein, wie kann dann sichergestellt werden, dass keine Infektion vorliegt?
19. Sind die von Bürgermeister Reinhard Reisinger angekündigten strikten Ausgangsverbote, die demnach ja über die allgemein gültigen Ausgangsbeschränkungen hinausgehen dürften, mit Ihnen bzw. Ihren Behörden abgestimmt?
20. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Ausgangsverbote verhängt?
21. Wenn ja, wie und in welchem Umfang werden diese Ausgangsverbote überprüft?
22. Soll die Unterkunft „Haus Semmering“ temporär oder langfristig wieder genutzt werden?
23. Sofern eine temporäre Nutzung vorgesehen ist: Wie lange ist diese in Aussicht gestellt?
24. Sofern eine langfristige Nutzung vorgesehen ist: Wie viele Asylwerber sollen sich maximal gleichzeitig in diesem Quartier aufhalten?