13246/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.12.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Black Friday: Die 9 häufigsten Gefahren beim Online-Schnäppchenfang
Die „Internet Ombudsstelle“ hat am 17.November 2022 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]
Black Friday: Die 9 häufigsten Gefahren beim Online-Schnäppchenfang
Internet Ombudsstelle gibt Tipps, um Risiken und Fallen zu vermeiden
Der Black Friday lockt auch heuer wieder mit Ermäßigungen und Aktionen. Rabattfieber und Kaufrausch sorgen allerdings manchmal für ein böses Erwachen: Denn hinter so manch attraktivem Angebot verbirgt sich reiner Schwindel und auch Fake-Shops lassen Schnäppchenjäger in die Falle tappen. Die Internet Ombudsstelle zeigt neun häufige Gefahren beim Online-Shopping auf, gibt Tipps und berät kostenlos auf www.ombudsstelle.at, falls es zu Problemen kommt.
Der Countdown mit Ankündigungen und Angeboten läuft seit Wochen – heute startet sie offiziell: die Black Week 2022, die ihren Höhepunkt am Black Friday (25.11.) hat und mit dem Cyber Monday (28.11.) gleich in die Verlängerung geht. Zahlreiche Preisnachlässe lassen die Herzen von Shopping-Willigen höherschlagen und die Kassen der Anbieter klingeln. Doch gerade zu Schnäppchen-Anlässen wie dem Black Friday lauern auch viele Fallen. Fast 90 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich daher eine einfachere Orientierung, welche Online-Shops seriös sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Österreichischen E-Commerce-Gütezeichens hervor, die im Vorfeld des Safer-Shopping-Monats November durchgeführt wurde.
Karl Gladt, Leiter der Internet Ombudsstelle, kennt die verbreitetsten Probleme beim Einkaufen im Internet, die sich gerade rund um den Black Friday häufen: „Der Schnäppchen-Enthusiasmus führt oft dazu, dass Konsumenten Angebote nicht hinterfragen oder Online-Shops nicht genauer unter die Lupe nehmen. Das wissen auch Betrüger und werden vermehrt tätig. Ebenso können Lockangebote und spätere Stornierungen für Ärger sorgen.“ Die Internet Ombudsstelle weist daher auf die häufigsten Gefahren hin und steht im Ernstfall mit kostenloser Beratung und Streitschlichtung zur Verfügung.
Problem 1: Lockangebote
Was
auf den ersten Blick nach einem guten Angebot aussehen mag, entpuppt sich bei
genauerer Betrachtung leider oft nur als Lockangebot. Tipp: Preise vergleichen!
Preisvergleichsportale wie Geizhals helfen, eine bessere Vorstellung von einem
wirklich günstigen Preis zu erhalten.
Problem 2: Fake-Shops
Betrügerische
Online-Shops, die z. B. trotz Zahlung keine Ware liefern, werden immer
häufiger. Wer sich bei typischen Merkmalen (z. B. Dumpingpreise, kein
Impressum) unsicher ist, setzt am besten auf Online-Shops mit Gütezeichen.
Tipp: Auf vertrauenswürdige Zahlungsmethoden achten – bei Vorkasse
ist jedenfalls Vorsicht geboten. Zu empfehlen sind hingegen Kauf auf Rechnung,
Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal – hier kann widersprochen bzw.
zurückgebucht werden oder es greift zumindest ein zusätzlicher
Käuferschutz. Aktuelle Warnungen gibt es auf www.watchlist-internet.at.
Problem 3:
Impulskäufe
Im
Kaufrausch passiert es schnell, dass man sich finanziell übernimmt –
ein Problem, das man allerdings nicht den Online-Händlern anlasten kann.
Tipp: Die Internet Ombudsstelle rät daher, sich vor dem Black Friday eine
Liste der Produkte anzulegen, die man gerne hätte, um sich nicht zu
ausufernden Impulskäufen hinreißen zu lassen, die man später
bereut.
Problem 4: Falsche
Ermäßigungen
Manchen
Anbietern ist in der Angebotsschlacht jedes Mittel recht – auch
getrickste Rabatte, bei denen etwa zuvor der Preis erhöht wurde. Tipp: Auf
angegebene Vergleiche achten, im Falle einer falschen
Preisermäßigung gibt es hier auch gesetzliche Rückendeckung.
Denn seit heuer gibt es eine strengere Regelung: Bei Ermäßigungen
– etwa bei „Statt“-Preisen (9,99 € statt 19,99 €)
oder Prozent-Rabatten – darf jeweils nur der eigene niedrigste Preis der
letzten 30 Tage und nicht die unverbindliche Herstellerpreisempfehlung als
Vergleich herangezogen werden.
Problem 5: Hoher
Kaufdruck
„Nur
noch drei Artikel vorrätig“ – und schon wird gekauft, bevor
ein anderer das (angebliche) Mega-Schnäppchen einsackt. Tipp: Nicht unter
Kaufdruck setzen lassen, denn oft ändern Händler ihre Angebote und
Preise mehrmals am Tag. Auch, dass nur mehr wenige Stücke erhältlich
sind, sollte man nicht zwangsläufig glauben. Oft sind die Artikel doch
noch oder bald schon wieder vorrätig.
Problem 6: Lange
Lieferzeiten
Frust
vorprogrammiert: Am Black Friday wird ein tolles Angebot ergattert – doch
dann kommt es nicht einmal rechtzeitig zu Weihnachten an. Tipp: Die angegebene
Lieferzeit beachten! Innerhalb dieser Frist muss der Anbieter die Ware liefern.
Ist dies – trotz wirksam geschlossenen Vertrags – nicht der Fall und
man muss sich das Produkt anderswo zu einem höheren Preis beschaffen, darf
die Differenz dem Händler in Rechnung gestellt werden – außer,
dieser hat die Lieferverzögerung in keiner Weise zu verantworten.
Problem 7:
Nachträgliche Stornos
Es
kommt immer wieder vor, dass Online-Händler ihre Lieferversprechen vom
Black Friday nicht einhalten und eine Bestellung im Nachhinein stornieren.
Besonders ärgerlich, wenn deshalb auf das günstige Angebot eines
anderen Online-Shops verzichtet wurde. Tipp: Wenn eine Bestellung angenommen
wurde und ein Kaufvertrag dadurch wirksam geschlossen wurde, darf der
Händler die Bestellung nicht einfach stornieren, sondern muss diese zum
vereinbarten Preis auch liefern.
Problem 8: Bereute
Bestellung
Wider
besseres Wissen lässt man sich am Black Friday zu einem Impulskauf
hinreißen (s. Problem 3) und bereut danach die Ausgabe. Tipp: Die gute
Nachricht heißt „Widerrufsrecht“. Im Online-Handel darf ein
Kaufvertrag bis 14 Tage nach der Lieferung widerrufen werden. Das gilt auch
für vergünstigte Waren. Gegebenenfalls müssen die
Rücksendekosten getragen werden, sofern der Händler darauf
hingewiesen hat.
Problem 9: Späte
Entscheidung
Manchmal
wollen Käufer ein Produkt erst später zurückgeben oder es soll
z. B. ein Geschenk retourniert werden, das schon vor einiger Zeit bestellt
wurde. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen kann dann allerdings
schon vorbei sein. Tipp: Manche Online-Händler gewähren ein
längeres Rückgaberecht von bis zu 60 Tagen oder sogar mehr – es
lohnt sich also, die Bedingungen genau zu lesen. Hier gelten allerdings die
Vorgaben des jeweiligen Anbieters (z. B. Rückgabe nur mit
Originalverpackung). Die Internet Ombudsstelle berät im Zweifelsfall rasch
und unkompliziert.
Über Internet
Ombudsstelle
Das Projekt Internet Ombudsstelle wurde vom ACR-Institut Österreichisches
Institut für angewandte Telekommunikation entwickelt und wird vom
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche
Streitschlichtung und Bearbeitung von Anfragen durch die Internet Ombudsstelle
ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Die Meldung von
Beschwerde-Fällen oder allgemeinen Anfragen rund um E-Commerce- und
verwandte Themen an die Internet Ombudsstelle erfolgen unter www.ombudsstelle.at.
Wenn die Beschwerde ein österreichisches Unternehmen betrifft, erbringt
die Internet Ombudsstelle ihre Schlichtungstätigkeit als staatlich
anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Seit wann untersucht die Internet Ombudsstelle Marketing-Aktionen wie Black Friday (25.11.) oder Cyber Monday (28.11.)?
2. Wurden in der Vergangenheit auch andere Marketing-Aktionen durch die Internet Ombudsstelle überprüft?
3. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 1 „Lockangebote“ in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
4. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 2 „Fake-Shops“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
5. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 3 „Impulskäufe“ im im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
6. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 4 „Falsche Ermäßigungen“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
7. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 5 „Hoher Kaufdruck“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
8. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 6 „Lange Lieferzeiten“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
9. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 7 „Nachträgliche Stornos“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
10. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 8 „Bereute Bestellung“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
11. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden im Zusammenhang mit dem von der Internet Ombudsstelle aufgezeigtem Problem 9 „Späte Entscheidung“ im Zusammenhang mit Marketing-Aktionen in der Vergangenheit überprüft und welche Ergebnisse gab es in diesem Zusammenhang?
12. Welche Firmen-Angebote „online“ und Kaufentscheidungen wurden aktuell im Zusammenhang mit den von der Internet Ombudsstelle aufgezeigten Problemen 1 bis 9 anlässlich der Marketing-Aktionen wie Black Friday (25.11.) oder Cyber Monday (28.11.) untersucht und beanstandet?
13. Welche verbraucherschutzpolitischen und verbraucherschutzrechtlichen Schlussfolgerungen und Handlungsaufträge sehen Sie im Zusammenhang mit den Untersuchungen dern von der Internet Ombudsstelle aufgezeigten Probleme 1 bis 9 anlässlich der untersuchten und beanstandeten Marketing-Aktionen wie Black Friday (25.11.) oder Cyber Monday (28.11.)?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221117_OTS0025/black-friday-die-9-haeufigsten-gefahren-beim-online-schnaeppchenfang-bild