13253/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.12.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Pharmastudien-Zahlungen an Ärzte nicht mehr registrierungspflichtig
Folgender Medienbericht wurde am 7. Dezember durch die Tageszeitung „Der Standard“ veröffentlicht:[1]
Pharmastudien: Zahlungen an Ärzte nicht mehr registrierungspflichtig
Die Meldepflicht wurde im Oktober aufgehoben. Transparency International hat ein Empfehlungspapier "für mehr Informationstransparenz im österreichischen Gesundheitswesen" erstellt
Haben Ärztinnen und Ärzte bis vor kurzem im Rahmen spezieller Studien Geld von der Pharmaindustrie erhalten, so schien dies in einem Register im Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (Basg) auf. Die Meldepflicht für diese Studien wurde jedoch Mitte Oktober aufgehoben und das Register mit sofortiger Wirkung eingestellt, kritisierte Transparency International Austria (TI-Austria) am Dienstag in einer Aussendung.
Patientinnen und Patienten hätten das Recht zu erfahren, ob ihre Ärztinnen und Ärzte für die Verschreibung eines speziellen Medikamentes von der Pharmaindustrie Geld erhalten, betonte Claudia Wild, Leiterin des Austrian Institute for Health Technology (AIHTA) und Expertin bei TI-Austria.
"Rückschritt in dunkle Zeiten der Intransparenz"
Konkret handle es sich um "nichtinterventionelle Studien" (NIS), manchmal auch Anwendungsbeobachtungen genannt. Dabei werden Wirkungen und Nebenwirkungen von bereits zugelassenen Medikamenten weiterhin erfasst. Es könne sich dabei um echte Studien oder um reine Marketingmaßnahmen handeln, erläuterte Wild. So würden Ärzte Geld erhalten, wenn sie das Medikament verschreiben und eventuelle Nebenwirkungen erfassen. "Die nunmehrige Einstellung des Registers ist ein Rückschritt in die dunklen Zeiten der Intransparenz der Arzt-Industrie-Beziehungen", ergänzte Wild.
TI-Austria habe dem Bundesminister ein "Empfehlungspapier für mehr Informationstransparenz im österreichischen Gesundheitswesen" übermittelt, erklärte TI-Austria-Vorstandsvorsitzende Eva Geiblinger. Dieses Papier befasse sich auch mit der Verbesserung des NIS-Registers. "Statt einer Verbesserung nun eine Einstellung des Registers zu beschließen, fördert die Intransparenz anstatt sie zu bekämpfen", sagte die TI-Austria-Vorstandsvorsitzende.
Positiv bewertet TI-Austria laut der Aussendung die Neubesetzung der Leitung der Medizinmarktaufsicht bei der Agentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (Ages) mit einer unabhängigen Expertin aus den eigenen Reihen. Man freue sich, dass Bundesminister Johannes Rauch dafür gesorgt habe, dass diese wichtige Position nicht mit jemandem von der Pharmalobby besetzt wurde, hieß es seitens TI-Austria.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigte Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Gründe gibt es, dass Sie als Gesundheitsminister die Meldepflicht für medizinische Studien, für die finanzielle Mittel der Pharmaindustrie an Ärzte geflossen sind, an das Register im Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) aufgehoben haben?
2. Wer hat Ihnen den Vorschlag für die Streichung dieser Registerpflicht gemacht?
3. Können Sie ausschließen, dass dieser Vorschlag von Vertretern der Pharmaindustrie gekommen ist?
a. Wenn nein, welche Vertreter der Pharmaindustrie haben Ihnen diese Streichung der Registerpflicht vorgeschlagen?
b. Wenn ja, welche anderen Institutionen bzw. Personen haben Ihnen diese Streichung der Registerpflicht vorgeschlagen?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage haben Sie diese Streichung durchführen lassen?
5. Welche Sektion bzw. Abteilung im BMSGPK war bzw. ist mit dieser Streichung der Registerpflicht befasst?
6. Welche(s) Kabinettsmitglied(er) in Ihrem Ministerbüro war(en) bzw. ist/sind mit dieser Streichung der Registerpflicht befasst?
7. Welche Aktenläufe gab es diesbezüglich?
8. Welche rechtlichen Grundlagen gab es für die bisherige Registerpflicht?
9. Wann wurde diese ursprüngliche Registerpflicht eingeführt und wie wurde diese begründet?
10. Wie bewerten Sie die Kritik von Claudia Wild, Leiterin des Austrian Institute for Health Technology (AIHTA) und Expertin bei TI-Austria, zur Streichung dieser Registerpflicht?
11. Sind Sie bereit, diese Registerpflicht wieder einzuführen?
a. Wenn ja, bis wann?
[1] https://www.derstandard.at/story/2000141550338/pharma-studien-zahlungen-an-aerzte-nicht-mehr-registrierungspflichtig