13255/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.12.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Geld zurück für Fitnesscenterkunden
In einem Medienbericht vom 10. Dezember 2022 wird auf folgenden verbraucherschutzrechtlichen Sachverhalt hingewiesen:[1]
Geld zurück für Fitnesscenterkunden
Die Fitnesskette Cleverfit muss nach Klage der Arbeiterkammer Gebühren zurückzahlen. Andere Fitnesscenter könnten folgen
30 Standorte hat die Fitnesskette Cleverfit in Österreich, in Wien ist sie mit 12 Studios vertreten. Ihre Kunden werden jetzt Geld zurückbekommen, die Mitgliedschaft wird billiger. Das berichtet help.orf.at. Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Wien hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Fitnesskette Cleverfit keine Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelte mehr verlangen darf und bisher gezahlte Entgelte zurückzahlen muss. Das Urteil geht über den Anlassfall hinaus: Auch bei Handy- oder Kreditverträgen könnten Servicepauschalen und Bearbeitungsgebühren fallen.
Wie "help.orf.at" berichtet, ist die Arbeiterkammer Wien gegen die Franchisenehmer gerichtlich vorgegangen, da diese neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag zusätzliche Gebühren ohne Gegenleistung verlangt hätten, heißt es seitens der AK. Am Ende des Instanzenwegs stand der Oberste Gerichtshof, der den Verbraucherschützern nun Recht gibt. Cleverfit ist nicht die einzige Fitnesskette, gegen die AK vorgegangen ist. Ähnliche Klauseln zu Zusatzgebühren haben auch andere Unternehmen in den AGB, hier laufen die Prozesse noch.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Kennen Sie das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die Fitnesskette Cleverfit betreffend Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelte?
2. Wie beurteilen Sie als Konsumentenschutzminister dieses Urteil für die Branche der Fitnessketten?
3. Sind Ihnen ähnliche Verfahren bekannt, die von der Arbeiterkammer oder dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Zusammenhang mit Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelten geführt wurden bzw. geführt werden?
4. Wurden die durch den VKI beauftragten Verfahren im Zusammenhang mit Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelten durch das BMSGPK beauftragt?
a. Wenn ja, wann?
5. Gibt es bereits ähnliche OGH-Urteile bzw. wie ist der Stand der Verfahren?
6. Wie sehen Sie als Konsumentenschutzminister die „Drittwirkung“ des Fitnesskette-Cleverfit-OGH-Urteils auf andere Branchen bzw. deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)?