1326/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Digitaler Krisenstab“

 

 

Das Bundeskanzleramt informierte die APA über die Einrichtung eines „Digitalen Krisenstabes“, der sich unter anderem mit dem Aufspüren und Richtigstellen von Falschinformationen rund um das Coronavirus beschäftigen soll. Die Stabsstelle des Medienbeauftragten des Bundeskanzlers, Gerald Fleischmann, als schnelle Eingreiftruppe gegen „Fake News“, wird dabei anscheinend auch von Polizeischülern unterstützt.

 

Dieser „Digitale Krisenstab“ kümmert sich laut Bundeskanzleramt außerdem um die operative Abwicklung der digitalen Schiene der Informationskampagne zum Corona Virus.

 

Eingerichtet werden soll darüber hinaus ein „Aufdecker-Netzwerk“, „in dem sich die Vertreter der österreichischen Medien untereinander und gemeinsam mit dem ‚Digitalen Krisenstab‘ über aktuell kursierende Falschinformationen zum Coronavirus austauschen können“.

 

Offen bleibt, nach welchen Kriterien Berichte als faktenwidrig definiert werden, was mit diesen geschieht und vor allem, wer diese, die Informationsfreiheit gravierend einschränkende Entscheidung tatsächlich trifft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.         Wurden dem „Digitalen Krisenstab“ im Bundeskanzleramt Polizeischüler oder sonstige Beamte/Vertragsbedienstete des Innenministeriums zur Seite gestellt?

 

2.         Wenn ja, auf welcher dienstrechtlichen Grundlage beruht die Tätigkeit dieser Personen im „Digitalen Krisenstab“?

 

3.         Wer übt die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber diesen Personen aus?

 

4.         Ist eine Tätigkeit im Bundeskanzleramt zur Aufdeckung von Falschinformationen im Internet mit den Ausbildungsrichtlinien des Bildungszentrums der Sicherheitsexekutive vereinbar?

 

5.         Wenn ja, in welchem Umfang wird den Polizeischülern diese Tätigkeit für ihre Ausbildung angerechnet?

 

6.         Wenn ja, für welche in den Ausbildungsrichtlinien vorgesehenen Unterrichtsinhalte wird diese Tätigkeit angerechnet?

 

7.         Nach welchen Kriterien wurden die Polizeischüler oder sonstige dort tätige Personen Ihres Ressorts ausgewählt?

 

8.         Konnten sich für diese Tätigkeit Polizeischüler oder sonstige Personen freiwillig melden?

 

9.         Ist Ihr Ressort in die Tätigkeit dieses „Digitalen Krisenstabes“ im Bundeskanzleramt eingebunden?

 

10.      Sind Beamte/Vertragsbedienstete Ihres Ressorts in die Tätigkeit dieser Stelle eingebunden?

 

11.      Wenn ja, welche internen Abteilungen/Gruppen/Sektionen in Ihrem Ressort sind in die Tätigkeit des „Digitalen Krisenstab“ eingebunden?

 

12.      Wie erfolgt die Abstimmung zwischen dem Bundeskanzleramt und Ihrem Ressort hinsichtlich des Umgangs mit faktenwidrigen Meldungen, sogenannten Falschmeldungen?

 

13.      Ist in Ihrem Ressort eine Stelle mit der Eruierung von Falschmeldungen betraut, wenn ja, in welche interne Abteilunge/Gruppe/Sektion ist diese Stelle organisatorisch eingegliedert?

 

14.      Nach welchen Kriterien werden Berichte bzw. Meldungen als faktenwidrig bzw. als „Falschmeldung“ markiert?

 

15.      Wie wurden diese Kriterien aufgestellt?

 

16.      Wer (welche Person) trifft die endgültige Entscheidung, ob es sich bei einer Meldung um eine sogenannte „Falschmeldung“ handelt?

 

17.      Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Suche nach „Falschmeldungen“?

 

18.      Ist Ihnen bekannt, in welcher Art und Weise mit definierten Falschmeldungen umgegangen wird?

 

19.      Sind bereits Anzeigen hinsichtlich Falschmeldungen in Ihrem Ressort eingegangen?

 

20.      Wenn ja, in welchem Ausmaß, zu welchem Thema und in welcher zeitlichen Abfolge?

 

21.      Wenn ja, wurden aufgrund dieser Meldungen bereits Ermittlungen eingeleitet?

 

22.      Wenn ja, gegen wie viele Personen

 

23.      Wenn ja, in welchem Ausmaß, zu welchem Thema und in welcher zeitlichen Abfolge?

24.      Wenn ja nach welchen straf- oder medienrechtlichen Tatbeständen? (Bitte um genaue Aufgliederung!)

 

25.      Arbeit Ihr Ressort auf internationaler Ebene am EU-„Rapid Alert System“ gegen Desinformation mit?

 

26.      Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise?

 

27.      Wenn ja, welche Abteilungen/Gruppen/Stabstellen/Sektionen Ihres Ressorts sind in die Tätigkeit auf internationaler Ebene zur Thematik EU-„Rapid Alert System“ gegen Desinformation eingebunden?

 

28.      Wenn ja, welcher Abteilung/Gruppe/Stabstelle/Sektionen Ihres Ressorts obliegt die organisatorische und inhaltliche Koordinierung der nationalen Umsetzung des EU-„Rapid-Alert-System“ gegen Desinformation?

 

29.      Wenn ja, welcher Abteilung/Gruppe/Stabstelle obliegt die Meldung von Falschinformationen an das EU-„Rapid-Alert-System“ gegen Desinformation?

 

30.      Wenn ja, wer (welche Person) entscheidet, welche als faktenwidrig eingestuften Informationen an das EU-„Rapid-Alert-System“ gegen Desinformation gemeldet werden?