13430/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, MA, MLS, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Kinderrecht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und zum Kinderrechtsgeneralkommentar Nr. 26

"States should facilitate the participation of children in environmental decision- making. Children are not experts in air pollution, water management or toxicology, of course, but neither are most adults. Once children have reached a certain level of maturity, they are capable of forming opinions and expressing views on proposals for measures that may affect them."UN-

Sonderberichterstatter für Umwelt und Menschenrechte John

H. Knox

Wie relevant Umweltschutz gerade für Kinder ist, lässt sich gut an den Statistiken der Weltgesundheitsorganisationen (WHO) ablesen. Diese zeigen seit Jahren in schockierender Klarheit die verheerenden Auswirkungen von Verschmutzung und anderen Formen von Umwelteingriffen auf Kindern auf.

Eine WHQ-Erhebung aus dem Jahre 2015 kam zu dem Resultat, dass mehr als einer von vier Todesfällen von Kindern unter fünf Jahren auf ungesunde Umgebungen zurückzuführen ist. Der Tod von ca. 1,7 Millionen Kindern unter fünf Jahren könnte jedes Jahr durch eine verbesserte Umwelt vermieden werden."

Der Bericht des UN Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Umwelt David Boyd im 49. Sitzung des UN Menschenrechtsrat im März 2022 zum Recht auf gesunde saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt A/HRC/49/53 zeigt wie sehr eine toxische und giftige Umwelt die Rechte der Kinder beeinträchtigt. Der Bericht wurde seitens Österreichs zur Kenntnis genommen und in Bezug auf dem Zugang zu Justiz im Umwelt Kontext in Österreich thematisiert.

Bei der UN Staatenberichtsprüfung 2020 empfahl das Kinderrechtskomitee der österreichischen Regierung:

„Auswirkungen des Klimawandels auf die Rechte des Kindes"

35. Der Ausschuss empfiehlt, der Vertragsstaat möge:

a)     sicherstellen, dass seine Klimaschutzpolitik, insbesondere in Bezug auf eine Verringerung der Treibhausgasemissionen gemäß seinen internationalen Verpflichtungen, mit den Grundsätzen des Übereinkommens vereinbar ist, wozu auch das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf einen angemessenen Lebensstandard gehört, und dass die besondere Verwundbarkeit und die Bedürfnisse von Kindern sowie ihre Ansichten bei der Umsetzung, Kontrolle und Bewertung dieser politischen Maßnahmen systematisch berücksichtigt werden;

b)      seine politischen Maßnahmen im Hinblick auf den Verkehrssektor und die Auswirkungen der mit diesem Sektor verbundenen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen auf die Kinderrechte bewerten und darauf aufbauend eine mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Abhilfestrategie erarbeiten sowie alle Subventionen zur Förderung von Verkehrsträgern, die die Rechte von Kindern auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit untergraben, beseitigen."

Das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wurde in der Resolution A/HRC/RES/48/13 anerkannt und am 8 Oktober 2021 vom UN Menschenrechtsrat verabschiedet. In der Resolution wurde außerdem den Staaten nahe gelegt, bei der Verwirklichung der SDGs weiterhin den menschenrechtlichen Verpflichtungen und Zusagen in Zusammenhang mit dem Genuss einer sauberen, gesunden, und zukunftsfähigen Umwelt Rechnung zu tragen.

Das Generalkommentar Nr. 26 gemäß der Kinderrechtskonvention

Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes unternimmt einen wichtigen Schritt, um die Regierungen zur Verantwortung zu ziehen, damit Kinder in einer sauberen, grünen, gesunden und nachhaltigen Welt leben können. Er lädt Menschen aus der ganzen Welt ein, an dem Generalkommentar über die Rechte der Kinder und die Umwelt mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel (Generalkommentar Nr. 26) mitzuwirken - einem offiziellen Leitfaden der Vereinten Nationen darüber, wie sich die Umweltkrise auf die Rechte der Kinder auswirkt und was Regierungen tun müssen, um diese Rechte zu wahren. Das Generalkommentar wird auf Basis von Konsultationen und Eingaben von Staaten wie auch zivilgesellschaftlichen Gruppen 2022 entwickelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

zur Empfehlung des UN Kinderrechtskomitees:

1.      Wie wird sichergestellt, dass Österreichs Klimapolitik, insbesondere in Bezug auf eine Verringerung der Treibhausgasemissionen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, wie auch die Bedürfnisse von Kindern sowie ihre Ansichten bei der Umsetzung systematisch berücksichtigt werden?

2.      Welche Maßnahmen sind geplant, um Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen entgegen zu wirken bzw. Subventionen zur Förderung von Verkehrsträgern, die die Rechte von Kindern auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit untergraben, zu beseitigen?

zur Entwicklung des Generalkommentars 26:

3.      Wie plant die österreichische Bundesregierung sich in die Entwicklung des Generalkommentars Nr. 26 einzubringen? Hat Österreich vor, bei der Konkretisierung des ersten Entwurfs beizutragen? Eine Stellungnahme zum ersten Entwurf ist bis 15 Februar 2023 möglich.

4.       Welche Ministerien werden bei dem Prozess eingebunden, um eine konsolidierte Stellungahme zu ermöglichen?

5.       Werden Kinder und Jugendliche informiert und eingeladen sich am Prozess zu beteiligen? Welche Zielgruppen werden informiert und wie werden sie dabei begleitet und vorbereitet? Wird das vorhandene Toolkit für die Kinderbeteiligung angewendet? Dazu mehr unter; https://childrightsenvironment.org/children-and-young-people/

6.       Ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft zB als offene Konsultation für die Erarbeitung der österreichischen Position vorgesehen?

a.       Wenn ja, wann finden sie statt?

b.       Wenn nein, warum nicht?

7.      Welche Bildungsformate (vor allem für Kinder und Jugendliche) sind geplant, um über die Entwicklung des Generalkommentars zu informieren?