13435/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Geplante Verschlechterungen im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz schützt Lehrlinge sowie
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einer (dauerhaften
oder fallweisen) Beschäftigung nachgehen. Es legt unter anderem fest, dass
die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen acht Stunden und die
Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf, sofern nicht
besondere Voraussetzungen vorliegen. Selbst dann darf aber die tägliche Arbeitszeit
neun Stunden bzw. im mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum 40
Wochenstunden nicht übersteigen.
Aktuell gibt es jedoch in Ihrem Ministerium anscheinend Überlegungen, diesen besonderen Schutz für junge ArbeitnehmerInnen zu verwässern: Die maximal zulässige Tagesarbeitszeit im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz soll auf arbeitgeberseitigen Wunsch auf zehn Stunden angehoben werden. Begründet wird dieser Wunsch dem Vernehmen nach mit der Energiekrise. Es sollen zu diesem Vorhaben auch bereits Gesprächstermine im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft stattgefunden haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihrerseits eine Erhöhung der maximalen Tages- bzw. Wochenarbeitszeit im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz geplant?
a. Gibt es zu diesem Vorhaben bereits legistische Vorarbeiten in Ihrem Bundesministerium?
i. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese?
ii. Wenn nein, planen Sie solche in Auftrag zu geben?
b. Gab es zu diesem Vorhaben bereits Vorgespräche in Ihrem Bundesministerium?
i. Wenn ja, wer hat an diesen Gesprächsrunden teilgenommen?
ii. Wenn
ja, welchen Inhalt und welches Ergebnis hatten diese Gespräche?
2. Sehen Sie in der Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit für Jugendliche einen wirkungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise?
3. Sind Ihrerseits aktuell weitere Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen wie beispielsweise die Ausdehnung der maximalen Arbeitszeit oder eine Verkürzung der Ruhe- und Erholungszeiten geplant?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, welche Vorgespräche und Vorarbeiten haben dazu in Ihrem Bundesministerium bereits stattgefunden und welchen Inhalt hatten diese?
c. Wenn nein, können Sie ausschließen, dass es in dieser Legislaturperiode zu Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen wie beispielweise der Ausdehnung der maximalen Arbeitszeit oder einer Verkürzung der Ruhe- und Erholungszeiten kommt?