13435/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Geplante Verschlechterungen im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz


Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz schützt Lehrlinge sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einer (dauerhaften oder fallweisen) Beschäftigung nachgehen. Es legt unter anderem fest, dass die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen acht Stunden und die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf, sofern nicht besondere Voraussetzungen vorliegen. Selbst dann darf aber die tägliche Arbeitszeit neun Stunden bzw. im mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum  40 Wochenstunden nicht übersteigen.

Aktuell gibt es jedoch in Ihrem Ministerium anscheinend Überlegungen, diesen besonderen Schutz für junge ArbeitnehmerInnen zu verwässern: Die maximal zulässige Tagesarbeitszeit im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz soll auf arbeitgeberseitigen Wunsch auf zehn Stunden angehoben werden. Begründet wird dieser Wunsch dem Vernehmen nach mit der Energiekrise. Es sollen zu diesem Vorhaben auch bereits Gesprächstermine im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft stattgefunden haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihrerseits eine Erhöhung der maximalen Tages- bzw. Wochenarbeitszeit im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz geplant?

 

a.    Gibt es zu diesem Vorhaben bereits legistische Vorarbeiten in Ihrem Bundesministerium?

                                  i.    Wenn ja, welchen Inhalt haben diese?

                                ii.    Wenn nein, planen Sie solche in Auftrag zu geben?

 

b.    Gab es zu diesem Vorhaben bereits Vorgespräche in Ihrem Bundesministerium?

                                  i.    Wenn ja, wer hat an diesen Gesprächsrunden teilgenommen?

                                ii.    Wenn ja, welchen Inhalt und welches Ergebnis hatten diese Gespräche?

2.    Sehen Sie in der Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit für Jugendliche einen wirkungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Energiekrise?

 

3.    Sind Ihrerseits aktuell weitere Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen wie beispielsweise die Ausdehnung der maximalen Arbeitszeit oder eine Verkürzung der Ruhe- und Erholungszeiten geplant?

 

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Vorgespräche und Vorarbeiten haben dazu in Ihrem Bundesministerium bereits stattgefunden und welchen Inhalt hatten diese?

c.    Wenn nein, können Sie ausschließen, dass es in dieser Legislaturperiode zu Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen wie beispielweise der Ausdehnung der maximalen Arbeitszeit oder einer Verkürzung der Ruhe- und Erholungszeiten kommt?