13439/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Seemayer, Robert Laimer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend „Evaluierung der Teiltauglichkeit von Zivildienern“
Die Einführung der Teiltauglichkeit durch die Bundesregierung im März 2021 sollte dem Trend entgegenwirken, dass immer weniger junge Männer in Österreich für den Grundwehr- oder Zivildienst tauglich eingestuft werden. Waren es im Jahr 2010 noch rund 39.500 taugliche Wehrpflichtige, so reduzierte sich diese Zahl bis zum Jahr 2019 auf rund 29.800. Dies bedeutete in genanntem Zeitraum einen Rückgang von beinahe 25%!
Besonders aufgrund des ständig steigenden Bedarfs an Grundwehrdienern und Zivildienern erweist sich die ständig sinkende Zahl an tauglichen Wehrpflichtigen zusehends als großes Problem, wobei darauf hinzuweisen ist, dass auch die Tendenz tauglicher Zivildiener nach unten zeigt. Die bislang einzige erkennbare Maßnahme seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des für Zivildienstagenden zuständigen Staatssekretariats bleibt die Einführung der Teiltauglichkeit. Diese – durch die Bundesministerin für Landesverteidigung, Klaudia Tanner und die im Jahr 2021 für die Zivildienstagenden zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Elisabeth Köstinger, – groß angekündigte Maßnahme sollte den Personalmangel im Grundwehr- und Zivildienst abschwächen bzw. beenden.
Wo das Projekt Teiltauglichkeit mehr als eineinhalb Jahre nach dessen Einführung steht, darüber hüllen sich sowohl das Bundesministerium für Landesverteidigung als auch das mittlerweile für den Zivildienst zuständige Staatssekretariat im Bundeskanzleramt in Schweigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie viele als teiltauglich Eingestufte haben sich seit März 2021 dazu entschlossen, ihren Zivildienst abzuleisten?
2. Wie viele als teiltauglich Eingestufte haben bislang ihren Zivildienst angetreten?
3. Wie viele als teiltauglich Eingestufte werden ihren Dienst in den nächsten 3 Monaten antreten?
4. Wie viele als teiltauglich Eingestufte haben sich seit März 2021 dazu entschlossen, ihren Zivildienst zu leisten?
a. In welchen Zivildienststellen sind diese eingesetzt?
5. Inwieweit entspricht die tatsächliche Zahl der als teiltauglich Eingestuften im Zivildienst den ursprünglichen erwarteten Zahlen der zuständigen Staatssekretärin?
6. Um wieviel Prozent konnte der Bedarf an Zivildienern seit Einführung der Teiltauglichkeit gesteigert werden?
7. In welchen Bereichen hat die Einführung der Teiltauglichkeit zu Mehrkosten geführt (Auflistung der Mehrkosten von Stellung bis Ende des Zivildiensteinsatzes pro Zivildiener)?
8. Wurde ein entsprechender finanzieller Rahmen bereits vor der Einführung der Teiltauglichkeit budgetiert? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
9. Gibt es bereits eine Evaluierung der Teiltauglichkeit im Zivildienst bzw. der teiltauglichen Zivildiener?
a) Wenn ja, wie fällt diese aus und wann wird sie veröffentlicht?
b) Wenn nein, warum nicht bzw. wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?
10. Welche Überlegungen/Konzepte gibt es seitens der Staatssekretärin, um die Teiltauglichkeit besser an die tatsächlichen Anforderungen im Zivildienst anzupassen?
a. Bis wann werden diese umgesetzt?
11. Wer ist in die Erstellung der in Frage 10 angesprochenen Überlegungen bzw. Konzepte inhaltlich eingebunden?
12. Mit der Einführung der Teiltauglichkeit kann der Rückgang von Zivildienern aufgrund immer mehr Untauglicher sowie geburtenschwächerer Jahrgänge (bei steigendem Zivildienerbedarf) bei weitem nicht aufgefangen werden: Welche Strategie verfolgt die Staatssekretärin, um eine weitere Verschlechterung der Situation im Zivildienst zu verhindern?