Eingelangt am 16.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg
Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Digitale Lernmittel
Die Digitalisierung ist aus dem Lehren und
Lernen, wie aus vielen anderen Tätigkeiten und Gesellschaftsbereichen,
heute nicht mehr wegzudenken. Sowohl hinsichtlich der Infrastruktur und
Geräte als auch hinsichtlich der Software gibt es Fortschritte, wobei
große Chancen und Umwälzungen noch vor uns liegen, Stichwort
"Individualisierung des Lernens durch künstliche Intelligenz".
Doch die Fortschritte sind geringer als sie
sein könnten, einige Stolpersteine müssen aus dem Weg geräumt
werden. Es gibt Lücken in der WLAN-Versorgung, Lücken bei der
Versorgung der Schüler:innen mit digitalen Endgeräten und finanzielle
und regulatorische Benachteiligungen digitaler Lernmittel gegenüber
gedruckten Lernmitteln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Schulen haben noch kein
Digitalisierungskonzept und können daher nicht an der
Endgeräte-Inititiative teilnehmen? Bitte um Aufschlüsselung nach
Bundesländern und Schularten, in absoluten Zahlen und in Prozent.
- Wie viele Schülerinnen und Schüler
sind davon betroffen, bekommen also mangels Digitalisierungskonzept der
Schule keine Endgeräte, obwohl in ihrer Schulstufe die Endgeräte
bereits ausgerollt wurden? Bitte um Aufschlüsselung nach Schularten
und Schulstufen.
- Wie viele Schulen haben zwar ein
Digitialisierungskonzept und nehmen grundsätzlich an der
Endgeräte-Initiative teil, versorgen aber im Schuljahr 2022/23 nicht
alle in Frage kommenden Klassen mit Endgeräten? Bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesländern und Schularten, in absoluten
Zahlen und in Prozent.
- Wie Schülerinnen und Schüler sind
davon betroffen, bekommen also keine Endgeräte, obwohl in ihrer
Schulstufe die Endgeräte bereits ausgerollt wurden und andere Klassen
der selben Schule an der Initiative teilnehmen? Bitte um
Aufschlüsselung nach Schularten und Schulstufen.
- Laut Berichten aus betroffenen Schulen sind
solche Entscheidungen, den Schüler:innen mancher Klassen
Endgeräte zukommen zu lassen und den Schüler:innen anderer
Klassen nicht, auch gegen den Willen der Eltern dieser Schüler:innen
getroffen worden. Ist dies aus Ihrer Sicht rechtmäßig und
gerechtfertigt?
- Im Frühjahr 2022 gab' es Medienberichte
über Funktionsprobleme bei Billigtabletts, die an die Schulen
geliefert wurden, vgl. z.B. https://www.derstandard.at/story/2000134904120/ungeeignete-billig-tablets-fuer-schulen-a1-weist-kritik-zurueck.
Wie ist der diesbezügliche Stand?
- Wurden diese Geräte auch im neuen
Schuljahr ausgeliefert?
- Wenn ja, wie wurde sichergestellt, dass die
Probleme nicht mehr auftreten?
- Wenn nein, welche Geräte kommen
stattdessen zum Zug?
- Verfügt das BMBWF oder der OeAD noch
über nicht ausgelieferte Endgeräte für Schüler:innen
und/oder Lehrer:innen?
- Wenn ja, wie viele von welchem Produkt?
- Wenn ja, aus welchen Gründen wurden
diese nicht oder noch nicht ausgeliefert?
- Wenn ja, was planen Sie mit diesen
Geräten zu tun?
- Gibt es zum Einsatz der Endgeräte ein
begleitendes Monitoring oder ist eine zeitgerechte Evaluierung geplant, um
zu erheben welche Effekte die Endgeräte-Initiative auf den Unterricht
und die Schüler:innen hat?
- Wenn ja, wann und wie erfolgt dieses
Monitoring oder diese Evaluierung und welchen Fragen wird dabei
nachgegangen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie ist der aktuelle Fortschritt beim
WLAN-Ausbau, wie viele Schulklassen sind derzeit mit WLAN versorgt? Bitte
um Aufschlüsselung nach Schularten und Bundesländern, in
absoluten Zahlen und in Prozent.
- Das "Gütesiegel Lern-App"
wird nach positiver Bewertung der technischen, didaktischen und
pädagogischen Eignung einer digitalen Lernplattform durch
Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern sowie nach Prüfung der
Qualität der Lerninhalte vergeben.
Dies geschieht auf der Ebene der Kurse, die z.B. ein
bestimmtes Schulfach für ein bestimmtes Schuljahr abdecken. Jedes
Unternehmen, das solche digitalen Lernmittel herstellt, darf laut Auskunft
betroffener Unternehmen jedoch pro Jahr nur 3-4 solcher Kurse zur
Prüfung einreichen, auch wenn es bspw. 250 an den
österreichischen Lehrplan angepasste Kurse anbietet.
- Gibt es eine mengenmäßige
Beschränkung bei der Einreichung und/oder positiven Bewertung
für das Gütelsiegel?
i. Wenn ja, wie ist diese definiert und mit welcher Begründung wurde
sie eingeführt?
ii. Wenn ja, gibt es eine solche Beschränkung auch für die
Approbation von Schulbüchern?
iii. Wenn ja, wieso wird der Einsatz von qualitätsgesicherten digitalen
Lernmitteln auf diese Weise behindert?
- Welche Rolle spielt das
"Gütesiegel Lern-App" für die Lehrpersonen in ihrer
Auswahl von Unterrichtsmitteln?
i. Gibt es eine verbindliche Vorgabe, dass nur Apps mit diesem
Gütesiegel verwendet werden dürfen?
ii. Gibt es eine unverbindliche Empfehlung, nur Apps mit diesem
Gütesiegel zu verwenden?
- Ist geplant, zukünftig eine
Gleichbehandlung digitaler und analoger Lernmittel herzustellen, um
Innovation zu erleichtern und digitalen Angeboten bzw. Anbieter:innen die
gleiche Wertschätzung entgegenzubringen wie den Anbieter:innen
analoger Lernmittel?
- Wenn ja, welche Schritte sind
ist diesbezüglich geplant und bis wann sollen diese
erfolgen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Auf welche Weise werden die mit dem
Gütesiegel ausgezeichneten Lern-Apps den Lehrer:innen bekannt
gemacht? Bitte um Aufschlüsselung:
- Bisherige diesbezügliche
Kommunikationsmaßnahmen der Bildungsdirektionen
- Ggf. zukünftig
geplante diesbezügliche Kommunikationsmaßnahmen der
Bildungsdirektionen
- Bisherige diesbezügliche
Kommunikationsmaßnahmen der Pädagogischen Hochschulen
- Ggf. zukünftig
geplante diesbezügliche Kommunikationsmaßnahmen der
Pädagogischen Hochschulen