13454/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Leistbares Wohnen

 

Die Sorge für eine ausreichende Wohnversorgung der Bevölkerung ist ein zentrale politische Aufgabe, stellt doch in unserer Gesellschaft die Obdachlosigkeit das Ende jeder menschenwürdigen sozialen Teilhabe dar! Dieser Tatsache Rechnung tragend, hat der Verfassungsgesetzgeber schon in der Stammfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes die Gesetzgebung zur Materie "Volkswohnungswesen" der Kompetenz des Bundes zugeordnet (Art. 11 Abs. 1 Zif. 3 B-VG). 

Was unter "Volkswohnungswesen" zu verstehen ist, hat der Verfassungsgerichtshof in einem grundsätzlichen Erkenntnis (13. Oktober 1951, K II-1/51) dahingehend geklärt, dass es dabei "zunächst nur um
die Wohnfürsorge für die minderbemittelten Schichten der Bevölkerung" handelt. In einen zeitgemäßen Sprachgebrauch übersetzt handelt es sich hierbei also um nichts anderes, als um die Verantwortung für die Schaffung leistbaren Wohnraums. 

Aktuell ressortieren die sich daraus ergebenden Zuständigkeiten beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, wo sie aber offensichtlich nur ein Schattendasein führen, was gemessen an der gerade jetzt eminenten politischen Bedeutung der Sorge für leistbaren Wohnraum nicht nachvollziehbar ist. 

Diese untergeordnete Bedeutung zeigt sich schon durch die Gestaltung der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, auf welcher die Zuständigkeit "Wohnungs- und Siedlungspolitik" nur im Organigramm versteckt in der Sektion VII "Kulturelles Erbe" zu finden sind. 

Um die gesetzgeberischen Kompetenz im Bereich des Volkswohnungswesens (=leistbares Wohnen) nutzen zu können, ist in erster Linie aussagekräftiges Datenmaterial über den Wohnungsbestand im Allgemeinen und den Bestand an Wohnungen, die für die unteren Einkommensschichten leistbar sind, im Besonderen notwendig. 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Wohnungen gibt es in Österreich? (es wird um Aufgliederung einerseits nach Bundesländern und andererseits nach der rechtlichen Eigenschaft (Wohnungseigentum ja oder nein), nach der Gebäudegröße (Ein- oder Mehrparteienhaus, letzteres gegliedert bis zu fünf Wohnungen, mehr als 10 Wohnungen) und danach ersucht, ob das Gebäude im Eigentum einer Gebietskörperschaft, einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder im Privateigentum steht)
  2. Welche Maßnahmen sind seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft geplant, um zu zeigen, dass dem Thema "leistbares Wohnen" seitens des Ministeriums die ihm gebührende Bedeutung zugemessen wird?
  3. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft für das Jahr 2023 geplant, um den Zielsetzungen des Regierungsprogramms 2020-2024 ("Wohnraumpolitik mit dem Ziel, Wohnraum leistbarer zu machen, die Bildung von Eigentum zu erleichtern und Mieten günstiger zu gestalten") zu entsprechen?