13454/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Leistbares Wohnen
Die Sorge für eine ausreichende Wohnversorgung der Bevölkerung ist ein zentrale politische Aufgabe, stellt doch in unserer Gesellschaft die Obdachlosigkeit das Ende jeder menschenwürdigen sozialen Teilhabe dar! Dieser Tatsache Rechnung tragend, hat der Verfassungsgesetzgeber schon in der Stammfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes die Gesetzgebung zur Materie "Volkswohnungswesen" der Kompetenz des Bundes zugeordnet (Art. 11 Abs. 1 Zif. 3 B-VG).
Was unter "Volkswohnungswesen" zu
verstehen ist, hat der Verfassungsgerichtshof in einem grundsätzlichen
Erkenntnis (13. Oktober 1951, K II-1/51) dahingehend geklärt, dass es
dabei "zunächst nur um
die Wohnfürsorge für die minderbemittelten Schichten der
Bevölkerung" handelt. In einen zeitgemäßen
Sprachgebrauch übersetzt handelt es sich hierbei also um nichts anderes,
als um die Verantwortung für die Schaffung leistbaren Wohnraums.
Aktuell ressortieren die sich daraus ergebenden Zuständigkeiten beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, wo sie aber offensichtlich nur ein Schattendasein führen, was gemessen an der gerade jetzt eminenten politischen Bedeutung der Sorge für leistbaren Wohnraum nicht nachvollziehbar ist.
Diese untergeordnete Bedeutung zeigt sich schon durch die Gestaltung der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, auf welcher die Zuständigkeit "Wohnungs- und Siedlungspolitik" nur im Organigramm versteckt in der Sektion VII "Kulturelles Erbe" zu finden sind.
Um die gesetzgeberischen Kompetenz im Bereich des Volkswohnungswesens (=leistbares Wohnen) nutzen zu können, ist in erster Linie aussagekräftiges Datenmaterial über den Wohnungsbestand im Allgemeinen und den Bestand an Wohnungen, die für die unteren Einkommensschichten leistbar sind, im Besonderen notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende