13456/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schutzmaßnahmen in der Justiz
Den Berichten des Justizministeriums über zentrale Beschaffungen in den Jahren 2020 bis 2022 zufolge wurden für Gerichte und Staatsanwaltschaften im Jahr 2020 6.342.507 Masken, davon 544.433 FFP 2-Masken, im Jahr 2021 1.872.000 FFP 2-Masken und im Jahr 2022 509.420 FFP 2-Masken beschafft.
Für den Straf- und Maßnahmenvollzug wurden 2020 rund 118.640 Masken (plus 2.161,3 kg Maskenstoff) , davon 12.640 FFP 2-Masken, und 2021 rund 660.000 Atemschutzmasken bestellt.
Die Beschaffungen für den Straf- und Maßnahmenvollzug wurden zum einen zentral durch die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen vorgenommen, zum anderen wurden von den 28 nachgeordneten Justizanstalten Beschaffungen durchgeführt, welche sich aus einer Vielzahl von Kleinstbeträgen zusammensetzen („dezentrale Maßnahmen/dezentrale Bestellungen“). Die dezentralen Bestellungen sind zwar in den Berichten des Justizministeriums vermerkt, es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wo sie jeweils getätigt wurden und welche Schutzmittel sie in welcher Zahl umfassen.
Im Sinne umfassender Transparenz hinsichtlich der aus Steuergeldern finanzierten Ausgaben der Ministerien ist es wichtig, das Parlament über die ordentliche Verwendung der Beschaffungen zu informieren, die von den Bundesbehörden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durchgeführt wurden und werden.
Insbesondere ist davon auszugehen, dass "Corona mittlerweile eine ganz andere Krankheit ist" (vgl. Univ. Prof. Dr. Günter Weiss in "Die Presse" vom 08.12.2022), weshalb es eine Notwendigkeit für staatliche Schutz- und Zwangsmaßnahmen nicht mehr gibt. Auch ein Druck auf die Spitalskapazitäten ist durch Corona-Erkrankungen nicht mehr gegeben.
Umso weniger kann nachvollzogen werden, dass es derzeit an den österreichischen Gerichten vollkommen unterschiedliche Regelungen über das Bestehen einer Maskenpflicht gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende