13465/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Florieren Missstände im Anhaltezentrum Vordernberg?

 

In den letzten Wochen häufen sich die Berichte über chaotische Zustände im Personalmanagement des Anhaltezentrum Vordernberg. Zum einen betrifft das die vom BMI beauftrage Sicherheitsfirma G4S Secure Solutions, die im Anhaltezentrum Vordernberg neben der Polizei tätig ist:

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) schloss im Jahr 2013 mit der Gemeinde Vordernberg einen Vertrag über den Betrieb des neu errichteten Anhaltezentrums ab. Damals wurde vereinbart, dass das BMI ein monatliches Pauschalentgelt von rd. 461.000 EUR (wurde später auf 448.000 EUR nachverhandelt) unabhängig vom tatsächlichen Belegungsstand zu entrichten habe. Die Gemeinde Vordernberg beauftragte die Sicherheitsfirma G4S mit dem Betrieb des Anhaltezentrums. Laut einem Bericht des Online Magazins ZackZack (Schubhaftzentrum-Security soll tausende Stunden nicht gemacht haben - zackzack.at) soll ein interner Kontrollbericht des Anhaltezentrums Vordernberg belegen, dass in den Jahren 2018 bis inklusive 2020 rund 12.500 vertraglich vereinbarte Stunden nicht von G4S erbracht worden sein. Laut den Medienberichten soll zwar genug Arbeit vorhanden sein, jedoch seien die Stunden aufgrund von Personalmangel bei den G4S-Mitarbeitern im Anhaltezentrum nicht erbracht worden. 

Aus dem internen Kontrollbericht für das Jahr 2020 geht hervor, dass es insbesondere in der Betreuung einen massiven Personalmangel im Jahr 2020 gab. So war in der Personaleinsatzplanung vorgesehen, dass täglich sechs Betreuer im Anhaltezentrum im Dienst sein müssen. Das ergäbe in einem Jahr 17.520 Stunden, laut den Aufzeichnungen wurden jedoch de facto nur 2.655 Stunden erbracht. Insbesondere bei der psychiatrischen Betreuung war die Situation prekär: vorgesehen war, dass ein/eine Psychiater/in fünf Stunden pro Anwesenheitstag anwesend sein muss. Die Auswertung im Kontrollbericht ergab jedoch lediglich eine Anwesenheit von 1 Stunde und 18 Minuten. Das ist insbesondere im Hinblick auf die psychische Vulnerabilität vieler der in einem Anhaltezentrum untergebrachten Personen beunruhigend. Im Hinblick auf die erbrachten Leistungsstunden durch Mitarbeiter im Jahr 2020 zeichnet der interne Kontrollbericht ebenfalls ein verheerendes Bild: die Überprüfung der Dienstpläne ergab ein Minus von 10.347 Stunden alleine im Jahr 2020. 

Laut dem Medienbericht soll die Landespolizeidirektion Steiermark zugestanden haben, dass “Leistungseinschätzungen der Firma G4S” bekannt seien und bei Kontrollen “Unklarheiten” festgestellt worden seien. Der Vertrag werde nun an die aktuellen Anforderungen angepasst, momentan liege er zur Begutachtung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf. Wir NEOS haben bereits 2019 das Outsourcing der Sicherheitsverwaltung und die unkontrollierte Inanspruchnahme externer privater Sicherheitsdienstleister per Anfrage kritisch hinterfragt (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02382/fname_724744.pdf.). 

 

Doch nicht nur bei der privaten Sicherheitsfirma, auch bei den im Anhaltezentrum Vordernberg beschäftigten Exekutivbeamten herrschen chaotische Zustände:

Laut Berichten des Online Magazins ZackZack (Polizisten sollen sich durch Überstunden bereichert haben - zackzack.at) und der Kleinen Zeitung Steiermark (Vordernberg: Wirbel um Überstunden von Polizisten im Anhaltezentrum | Kleine Zeitung) sollen sich im Schubhaftzentrum Vordernberg tätige Polizist:innen durch missbräuchliche Überstundenplanung bereichert haben: So sollen über Jahre regelmäßig unerlaubte 36 Stunden und 48 Stunden Dienste verrichtet worden sein - erlaubt sind maximal 24 Stunden Dienste. Diese Dienste sollen sich zu einem großen Teil in 100% und 200 % Überstundenpauschalen niedergeschlagen haben. Dafür soll die vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Diensten häufig unterschritten worden sein: in Nachtdiensten, in denen nur vier Stunden Ruhepausen erlaubt sind, soll stattdessen acht Stunden geschlafen worden sein.

Dienstplanende Beamt:innen sollen einander monatlich bis zu 160 solcher Überstunden zugeschanzt haben und so durchschnittlich monatlich trotz Urlauben jeweils mehr als 100 zusätzliche Stunden gekommen sein. Laut den Berichten sollen durch diese missbräuchlichen Praktiken einzelnen Beamte bis zu 2.400 Euro netto pro Monat nur für Überstunden ausgezahlt worden sein. Bei den Dienstplänen sei außerdem aufgefallen, dass die Verteilung der Überstunden nicht ausgewogen war, die Mehrzahl der Überstunden lag bei bestimmten Bediensteten. Zudem waren die Sonn- und Feiertagsstunden auffallend hoch und hätten „vermieden bzw. reduziert“ werden können. 

Im Oktober 2021 soll die Auswertung von missbräuchlich geleisteten Überstunden aus den Jahren 2018 - 2020 an die dem Anhaltezentrum vorgesetzten Dienststellen in Graz weitergeleitet worden sein. Doch erst Ende April 2022 erging ein Schreiben des Büros Dienstvollzug an die Personalabteilung und die Abteilungsleitung. In dem Bericht wurde festgehalten, dass  "die angeführten Mängel zum überwiegenden Teil bestätigt werden konnten“ und, dass bei der Dienstplanung „der gebotene Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit in verschiedensten Ausformungen häufig nicht berücksichtigt wurde“. Bei allen Dienstplänen sei außerdem aufgefallen, dass die Verteilung der Überstunden nicht ausgewogen war, sondern die meisten bei bestimmten Bediensteten lagen. Als Reaktion habe die LPD Graz gegen sieben "operativ Verantwortliche" im AHZ eine Disziplinaranzeige erstattet haben, sechs von diesen Anzeigen seien aber bereits nach einem Monat wieder zurückgezogen worden. 

Nun ermittle die Staatsanwaltschaft Graz in diesem Zusammenhang gegen einen dienstführenden Polizeibeamten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. 

Bereits im Jahr 2019 soll es im Anhaltezentrum Vordernberg Beschwerden über die Verteilung von Überstunden gegeben haben. Daraufhin sei damals sogar eine Überprüfungskommission der LPD Steiermark eingesetzt worden, um diese Beschwerden zu untersuchen. Der Ausgang dieser Überprüfung ist nicht bekannt. Und was ist mit den sechs Disziplinaranzeigen passiert? 



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Personalstand im AHZ Vordernberg: Wie hoch war der systemisierte Personalstand der Polizei im AHZ Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  2. Wie hoch war die Zuteilungsrate von Fremdkräften ins AHZ Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung , gegliedert auf die einzelnen Jahre und unterschieden in die vier Quartale jedes der einzelnen Jahre?
  3. Wie hoch waren die Kosten der Zuteilungsgebühren für die ins AHZ Vordernberg zugeteilten Beamten in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  4. Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung ins AHZ Vordernberg versetzten, gegliedert auf die einzelnen Jahre, unterschieden in Grundkursausmusterungen und sonstigen Versetzungen?
  5. Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung in den Ruhestand versetzten Beamten des AHZ Vordernberg, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  6. Welche Personalmaßnahmen wurden seitens der LPD Steiermark, Personalabteilung, unternommen, um den über Jahre gehenden Fehlstand im AHZ Vordernberg auszugleichen? 
  7. Wie viele Besprechungen zum Thema Personalentwicklung und Personalmaßnahmen sowie Erfüllung möglicher Überstundenquoten bzw. –vorgaben der LPD wurden jährlich zwischen 2015 bis zum Tag der Anfragestellung seitens der LPD, FGA, mit der AHZ-Leitung bzw. AHZ-Dienstführung vorgenommen, gegliedert auf die einzelnen Quartale jedes Jahres? 
  8. Vertrag zwischen der Gemeinde Vordernberg und der Sicherheitsfirma G4S: wie viele Jahresberichte des Hauptsachgebietes Vertragsvollzug wurden in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung über die Einhaltung des Vertragswerkes zwischen Gemeinde Vordernberg und dem BMI verfasst?
  9. Wie war die Entwicklung, d.h. wie hoch war der Monatsbetrag (Personalkosten) der aus dem Vertragswerk zwischen BMI und Gemeinde Vordernberg entstandenen monatlichen Kosten für das AHZ Vordernberg für das BMI in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre? 
  10. Welche Konsequenzen über die Nichteinhaltung gravierender Bestimmungen (Covid, Reiserechnungen) hatten diese Jahresberichte über die G4S, die vom HS Vertragsvollzug verfasst wurden, im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der vereinbarten Leistungsstunden durch die G4S in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, wiederum gegliedert auf die jeweiligen Berichte in den jeweiligen Jahren? 
  11. Wie hoch war der vorgegebene durchschnittliche Personalstand der G4S im AHZ Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre und wie hoch war dieser dann tatsächlich?
  12. Besteht in dem Vertrag zwischen dem BMI und der Marktgemeinde Vordernberg eine Vereinbarung bezüglich der monatlich bzw. jährlich zu leistenden Stunden durch die Firma G4S?
    1. Falls ja: Was ist der konkrete Inhalt dieser Vereinbarung?
    2. Wieso wurden diese Stunden nicht erbracht?
  1. Wie viele Mitarbeiter/Innen hätten laut Vertrag zwischen Marktgemeinde Vordernberg und BMI jeweils in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung seitens der G4S Dienst machen müssen, um die vertraglich vereinbarten Stunden erfüllen zu können und wie hoch war – im Vergleich dazu – der tatsächliche Mitarbeiterstand, wiederum gegliedert auf die schon angeführten Jahre?
  2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Geschäftsführung der G4S unternommen, gegliedert auf die einzelnen Jahre seit 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, um einem möglichen Fehlstand an Mitarbeitern/Innen der G4S begegnen zu können und das Vertragswerk genauer umzusetzen?
  3. Wie viele Besprechungen mit dem Thema Personal, Erfüllung der Leistungsstunden der G4S, Einhaltung der Bestimmungen udgl. wurden jährlich seit 2015 bis zum Tag der Anfragestellung vorgenommen, gegliedert auf die einzelnen Quartale jedes Jahres?
  4. Gab es jemals Konsequenzen für die Leitung der G4S hinsichtlich der Nichterbringung der vereinbarten Leistungsstunden über Jahre und wenn ja in welcher Form?
  5. In einem Kontrollbericht des AHZ Vordernberg wurde festgestellt, dass in den Jahren 2018-2020 mehr als 14.000 Leistungsstunden der G4S nicht erbracht wurden. Die LPD Steiermark spricht davon, dass nachfolgende Kontrollberichte Fehler aufgezeigt hätten und diese nicht erbrachten Leistungsstunden „bereinigt“ seien. Womit erklärt sich diese Bereinigung?
  6. Gibt es analog dazu einen Kontrollbericht für das Jahr 2021 und was beinhaltet dieser im Wortlaut?
  7. Wurden in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung für die nicht erbrachten Leistungsstunden durch die G4S die bis dato verrechneten (Mehr-)Kosten bzw. monatlich geleisteten Zahlungen an das BMI rückerstattet?
    1. wie hoch waren diese, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  1. Wie hoch war die Auslastung mit Schubhäftlingen des AHZ Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  2. Wurde und wenn ja wie wurde auf die jeweils aktuellen Insassenstände reagiert, d.h. inwieweit wurden die täglichen Kräfte der Exekutive und der G4S an die unterschiedlichen Zahlen an Schubhäftlingen reagiert, Zeitraum 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  3. Der auf 15 Jahre abgeschlossene Vertrag soll jetzt verändert werden und liegt dem Gemeinderat von Vordernberg zum Beschluss vor. Worauf beziehen sich diese Änderungen (Kosten, Leistungsstunden etc.)?
    1. Wurde der Vertrag mittlerweile angepasst?

                                          i.    Falls ja: Welche Anpassungen wurden wann vorgenommen? 

                                        ii.    Falls nein: Wieso nicht?

  1. Spätestens nach dem Treffen im Februar 2021 bzgl. des AHZ-Kontrollberichts war das Problem der nicht erbrachten Leistungsstunden bekannt. Welche Maßnahmen wurden wann gesetzt, um dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Vereinbarungen bzgl. der zu erbringenden Leistungsstunden erfüllt werden? 
  2. Was war am Tag der Anfragestellung der Betreuungsschlüssel von G4S-Mitarbeiter:innen im Verhältnis zu inhaftierten Personen?
  3. Was war am Tag der Anfragebeantwortung der Betreuungsschlüssel von G4S-Mitarbeiter:innen im Verhältnis zu inhaftierten Personen?
  4. Herrschte seit 2018 ein Personalmangel im Anhaltezentrum?
    1. Falls ja: Welche Gegenmaßnahmen wurden wann vom BMI umgesetzt? 
  1. Wie viele Stunden Anwesenheit durch eine/n Psychiater/in sind derzeit im AHZ Vordernberg vorgesehen?
    1. War in den Jahren 2021 bis zum Tag der Anfragestellung auch tatsächlich ein/e Psychiater/in im Ausmaß dieser Stundenanzahl vor Ort?  
  1. Laut einer aktuellen Anfragebeantwortung (12095/AB) betrugen die Personalkosten im AHZ Vordernberg im Zeitraum Jänner 2022- August 2022 EUR 3.127.843,47. Sind davon bereits die Personalkosten für die Sicherheitsfirma umfasst?
    1. Falls nein: Wie hoch waren im Jahr 2022 die Personalkosten für die Sicherheitsfirma?
  1. Laut der Anfragebeantwortung fielen im Zeitraum Jänner 2022 - August 2022 "Sonstige Kosten" in Höhe von EUR 4.231.563,00 an, diese umfassen unter anderem  "Vertrags- und Werkleistungen (Fremdkräfte)" und "Kosten für Sachverständige".
    1. Wie genau gliedern sich die "sonstigen Kosten" (nach Beträgen) auf?
    2. Um welche "Vertrags- und Werkleistungen (Fremdkräfte)" handelt es sich hier?
    3. Welche Sachverständigenleistungen fallen unter die Kategorie "Sonstige Kosten"? 
  1. Wie hoch waren sind die jährlichen Kosten für "Lebensmittel“, die von der G4S an die Landespolizeidirektion für Steiermark in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung verrechnet wurden, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  2. Wieviel wurde in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung an Lebensmittel für die Insassen des AHZ Vordernberg tatsächlich angekauft bzw. ausgegeben, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  3. Wie hoch sind die täglichen Kosten für die Schubhäftlinge des AHZ Vordernberg betreffend deren Verpflegung, gegliedert in Frühstück, Mittag- und Abendessen, aufgeteilt auf die Jahre 2015 bis zum Tag der Anfragestellung?
  4. Wie wurden diese Verpflegungskosten zufolge der Antwort auf Frage unter Punkt 21 dargelegten Aufteilungen jährlich einer möglichen Indexsteigerung angepasst?
  5. Wie setzt sich aktuell die tägliche Versorgung der Schubhäftlinge im AHZ Vordernberg in Bezug auf die Art und Menge der Lebensmittel zusammen, gegliedert auf die Jahre 2015 bis zum Tag der Anfragestellung.
  6. Ist es richtig, dass zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch nicht alle Türen der Sicherheitsverwahrung im AHZ Vordernberg umgebaut waren?
    1. Wenn ja, seit wann ist dieser Umstand bekannt?
    2. Wie wurde diesbezüglich seitens der AHZ-Leitung reagiert?
  1. Missbräuchliche Überstundenplanung durch Polizist:innen im AHZ Vordernberg: Wie viele Besprechungen zum Thema Dienstplanung und Einhaltung der Bestimmungen der DZR und des BDG wurden jährlich zwischen 2015 bis zum Tag der Anfragestellung seitens der LPD, FGA, mit der AHZ-Leitung bzw. AHZ-Dienstführung vorgenommen, gegliedert auf die einzelnen Quartale jedes Jahres?
  2. Wie viele Überstunden fielen im AHZ Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung an, gegliedert auf die einzelnen Jahre und gegliedert auf die Wertigkeiten dieser Überstunden (50/100/200%-iger Zuschlag)?
  3. Wie viele dieser unter Punkt 37 dargestellten Überstunden entfielen dabei auf die Stammkräfte des AHZ Vordernberg, wie viele davon auf die jeweils zugeteilten Kräfte, wiederum gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  4. Wie hoch war der monatliche Durchschnitt der in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung im AHZ Vordernberg geleisteten Überstunden (Anzahl der gesamten Überstunden dividiert durch die Anzahl der überstundenleistenden Beamten/Innen), gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  5. Wie hoch war der monatliche Durchschnitt der in den Jahren 2015 bis bis zum Tag der Anfragestellung im AHZ Vordernberg geleisteten Überstunden für die „Top-10“ Beamten“ dieser Statistik und zwar die Anzahl der jährlichen Überstunden, dividiert durch 12, gegliedert auf die jeweiligen Jahre?
  6. Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen der im AHZ Dienst verrichtenden Beamten/Innen in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre und unterschieden auf die Dienstgrade Inspektor, Revierinspektor, Gruppeninspektor, Bezirksinspektor, Abteilungsinspektor, Kontrollinspektor und Chefinspektor?
  7.  Wie hoch war die Gesamtsumme der von den Beamten/Innen separat verrechneten Gefahrenzulagen in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
  8. Gibt es welche und wenn ja, welche Kriterien wurden seitens der AHZ-Leitung festgelegt, was die Inanspruchnahme der ad hoc-Gefahrenzulage betrifft.
  9. Am 22. April 2022 erging ein Schreiben des Büros Dienstvollzug (Oberst Brigitte Schlemmer) an die Personalabteilung FB03 und die Abteilungsleitung FGA, in dem von einem Offizier des AHZ Vordernberg ausgewertete Dienstpläne (01-03 2018, 05-07 2019, 01-03 2020) überprüft wurden. In diesem Schreiben wird festgehalten, dass „angeführten Mängel zum überwiegenden Teil bestätigt werden konnten“ und außerdem der gebotene Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit häufig nicht berücksichtigt wurde. Dazu sei die höchstzulässige Dienstdauer von 24 Stunden „vielfach bis zu 36 Stunden und in einzelne Fällen darüber (bis zu 48 Stunden)“ überschritten worden. Auch die zwischen zwei Diensten notwendige Ruhezeit von 11 Stunden sei häufig unterschritten worden. Wie haben die vorgesetzten Stellen auf diesen Bericht reagiert, was waren die Folgen für die dienstplanenden Beamten im AHZ Vordernberg, was war die Rolle des damaligen Kommandanten?
    1. was waren die Folgen für die dienstplanenden Beamten im AHZ Vordernberg?
    2. was war die Rolle des damaligen Kommandanten?
  1. Gab es jemals Konsequenzen für die AHZ-Leitung bzw. AHZ-Dienstführung im Zusammenhang mit den hohen Überstundenquoten und wenn ja in welcher Form, gegliedert auf die jeweiligen Jahre zwischen 2015 bis zum Tag der Anfragestellung?
  2. Gab es jemals Konsequenzen für die AHZ-Leitung bzw. AHZ-Dienstführung im Zusammenhang mit den angeblich massiven Fehlplanungen und der Nichteinhaltung bestimmter Grundsätze nach DZR und BDG und wenn ja in welcher Form, gegliedert auf die jeweiligen Jahre zwischen 2015 bis zum Tag der Anfragestellung?
  3. Wann wusste das Referat Dienstvollzug über die Vorwürfe der missbräuchlichen Überstundenplanung Bescheid?
  4. Wann leitete das Referat Dienstvollzug den Bericht an die Personalabteilung und die diensthöhere Abteilung weiter?
  5. Wann haben die vorgesetzten Stellen auf diesen Bericht wie reagiert?
  6. Was waren daher wann die durch wen gesetzten Maßnahmen gegenüber den dienstplanenden Beamt:innen? 
  7. Wurde im Jahr 2019 eine Überprüfungskommission der Landespolizeidirektion Steiermark eingesetzt, um Vorwürfe zur Verteilung der Überstunden zu prüfen?
    1. Falls ja: Wer war für die Überprüfung dieser Vorwürfe zuständig?
    2. Falls ja: Ab wann nahm die Kommission ihre Arbeit auf?
    3. Falls ja: wer entschied über die Zusammensetzung der Kommission?
    4. Falls ja, Wer war Mitglied der Kommission (bitte mindestens um Beschreibung des Arbeitsplatzes)?
    5. Falls ja: Liegt ein Bericht zu den Ergebnissen dieser Überprüfungskommission vor?

                                          i.    Falls nein: wieso nicht?

                                        ii.    Falls ja: Seit wann liegt der Bericht vor?

                                       iii.    Falls ja: Was ist das Ergebnis dieses Berichts (bitte um Übermittlung des Berichts)? 

  1. Wird rückblickend evaluiert, wie die Kontrolle derart versagen konnte?
    1. Wenn ja: Wann inwiefern durch wen?
    2. Wenn ja: Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?