Eingelangt am 22.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Florieren
Missstände im Anhaltezentrum Vordernberg?
In den letzten Wochen
häufen sich die Berichte über chaotische Zustände im
Personalmanagement des Anhaltezentrum Vordernberg. Zum einen betrifft das die
vom BMI beauftrage Sicherheitsfirma G4S Secure Solutions, die im Anhaltezentrum
Vordernberg neben der Polizei tätig ist:
Das Bundesministerium
für Inneres (BMI) schloss im Jahr 2013 mit der Gemeinde Vordernberg einen
Vertrag über den Betrieb des neu errichteten Anhaltezentrums ab. Damals
wurde vereinbart, dass das BMI ein monatliches Pauschalentgelt von rd. 461.000
EUR (wurde später auf 448.000 EUR nachverhandelt) unabhängig vom
tatsächlichen Belegungsstand zu entrichten habe. Die Gemeinde Vordernberg
beauftragte die Sicherheitsfirma G4S mit dem Betrieb des Anhaltezentrums. Laut
einem Bericht des Online Magazins ZackZack (Schubhaftzentrum-Security
soll tausende Stunden nicht gemacht haben - zackzack.at) soll ein interner Kontrollbericht des
Anhaltezentrums Vordernberg belegen, dass in den Jahren 2018 bis inklusive
2020 rund 12.500 vertraglich vereinbarte Stunden nicht von G4S erbracht worden
sein. Laut den Medienberichten soll zwar genug Arbeit vorhanden sein, jedoch
seien die Stunden aufgrund von Personalmangel bei den G4S-Mitarbeitern im
Anhaltezentrum nicht erbracht worden.
Aus dem internen
Kontrollbericht für das Jahr 2020 geht hervor, dass es insbesondere in der
Betreuung einen massiven Personalmangel im Jahr 2020 gab. So war in der Personaleinsatzplanung
vorgesehen, dass täglich sechs Betreuer im Anhaltezentrum im Dienst sein
müssen. Das ergäbe in einem Jahr 17.520 Stunden, laut den
Aufzeichnungen wurden jedoch de facto nur 2.655 Stunden erbracht. Insbesondere
bei der psychiatrischen Betreuung war die Situation prekär: vorgesehen
war, dass ein/eine Psychiater/in fünf Stunden pro Anwesenheitstag anwesend
sein muss. Die Auswertung im Kontrollbericht ergab jedoch lediglich eine
Anwesenheit von 1 Stunde und 18 Minuten. Das ist insbesondere im Hinblick auf
die psychische Vulnerabilität vieler der in einem Anhaltezentrum
untergebrachten Personen beunruhigend. Im Hinblick auf die erbrachten
Leistungsstunden durch Mitarbeiter im Jahr 2020 zeichnet der interne
Kontrollbericht ebenfalls ein verheerendes Bild: die Überprüfung der
Dienstpläne ergab ein Minus von 10.347 Stunden alleine im Jahr 2020.
Laut dem Medienbericht soll
die Landespolizeidirektion Steiermark zugestanden haben, dass
“Leistungseinschätzungen der Firma G4S” bekannt seien und bei
Kontrollen “Unklarheiten” festgestellt worden seien. Der Vertrag
werde nun an die aktuellen Anforderungen angepasst, momentan liege er zur
Begutachtung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat auf. Wir NEOS
haben bereits 2019 das Outsourcing der Sicherheitsverwaltung und die
unkontrollierte Inanspruchnahme externer privater Sicherheitsdienstleister per
Anfrage kritisch hinterfragt (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_02382/fname_724744.pdf.).
Doch nicht nur bei der
privaten Sicherheitsfirma, auch bei den im Anhaltezentrum Vordernberg
beschäftigten Exekutivbeamten herrschen chaotische Zustände:
Laut Berichten des Online
Magazins ZackZack (Polizisten sollen sich durch
Überstunden bereichert haben - zackzack.at) und der Kleinen Zeitung Steiermark (Vordernberg: Wirbel um Überstunden von Polizisten im
Anhaltezentrum | Kleine Zeitung)
sollen sich im Schubhaftzentrum Vordernberg tätige Polizist:innen durch
missbräuchliche Überstundenplanung bereichert haben: So sollen
über Jahre regelmäßig unerlaubte 36 Stunden und 48 Stunden
Dienste verrichtet worden sein - erlaubt sind maximal 24 Stunden Dienste. Diese
Dienste sollen sich zu einem großen Teil in 100% und 200 %
Überstundenpauschalen niedergeschlagen haben. Dafür soll die
vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Diensten häufig unterschritten
worden sein: in Nachtdiensten, in denen nur vier Stunden Ruhepausen erlaubt
sind, soll stattdessen acht Stunden geschlafen worden sein.
Dienstplanende Beamt:innen
sollen einander monatlich bis zu 160 solcher Überstunden zugeschanzt haben
und so durchschnittlich monatlich trotz Urlauben jeweils mehr als 100
zusätzliche Stunden gekommen sein. Laut den Berichten sollen durch diese
missbräuchlichen Praktiken einzelnen Beamte bis zu 2.400 Euro netto pro
Monat nur für Überstunden ausgezahlt worden sein. Bei den
Dienstplänen sei außerdem aufgefallen, dass die Verteilung der
Überstunden nicht ausgewogen war, die Mehrzahl der Überstunden lag
bei bestimmten Bediensteten. Zudem waren die Sonn- und Feiertagsstunden
auffallend hoch und hätten „vermieden bzw. reduziert“
werden können.
Im Oktober 2021 soll die
Auswertung von missbräuchlich geleisteten Überstunden aus den Jahren
2018 - 2020 an die dem Anhaltezentrum vorgesetzten Dienststellen in Graz
weitergeleitet worden sein. Doch erst Ende April 2022 erging ein Schreiben des
Büros Dienstvollzug an die Personalabteilung und die Abteilungsleitung. In
dem Bericht wurde festgehalten, dass "die angeführten
Mängel zum überwiegenden Teil bestätigt werden konnten“ und,
dass bei der Dienstplanung „der gebotene Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit in
verschiedensten Ausformungen häufig nicht berücksichtigt wurde“.
Bei allen Dienstplänen sei außerdem aufgefallen, dass die Verteilung
der Überstunden nicht ausgewogen war, sondern die meisten bei bestimmten
Bediensteten lagen. Als Reaktion habe die LPD Graz gegen
sieben "operativ Verantwortliche" im AHZ eine Disziplinaranzeige
erstattet haben, sechs von diesen Anzeigen seien aber bereits nach einem Monat
wieder zurückgezogen worden.
Nun ermittle die
Staatsanwaltschaft Graz in diesem Zusammenhang gegen einen dienstführenden
Polizeibeamten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch.
Bereits im Jahr 2019 soll es im Anhaltezentrum
Vordernberg Beschwerden über die Verteilung von Überstunden
gegeben haben. Daraufhin sei damals sogar eine
Überprüfungskommission der LPD Steiermark eingesetzt
worden, um diese Beschwerden zu untersuchen. Der Ausgang dieser
Überprüfung ist nicht bekannt. Und was ist mit den sechs
Disziplinaranzeigen passiert?
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Personalstand im AHZ
Vordernberg: Wie hoch war der
systemisierte Personalstand der Polizei im AHZ Vordernberg in den Jahren
2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
- Wie hoch war die
Zuteilungsrate von Fremdkräften ins AHZ Vordernberg in den Jahren
2015 bis zum Tag der Anfragestellung , gegliedert auf die einzelnen Jahre
und unterschieden in die vier Quartale jedes der einzelnen Jahre?
- Wie hoch waren die
Kosten der Zuteilungsgebühren für die ins AHZ Vordernberg
zugeteilten Beamten in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung,
gegliedert auf die einzelnen Jahre?
- Wie hoch war die Anzahl
der in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung ins AHZ
Vordernberg versetzten, gegliedert auf die einzelnen Jahre, unterschieden
in Grundkursausmusterungen und sonstigen Versetzungen?
- Wie hoch war die Anzahl
der in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung in den
Ruhestand versetzten Beamten des AHZ Vordernberg, gegliedert auf die
einzelnen Jahre?
- Welche
Personalmaßnahmen wurden seitens der LPD Steiermark,
Personalabteilung, unternommen, um den über Jahre gehenden Fehlstand
im AHZ Vordernberg auszugleichen?
- Wie viele Besprechungen
zum Thema Personalentwicklung und Personalmaßnahmen sowie
Erfüllung möglicher Überstundenquoten bzw. –vorgaben
der LPD wurden jährlich zwischen 2015 bis zum Tag der
Anfragestellung seitens der LPD, FGA, mit der AHZ-Leitung bzw.
AHZ-Dienstführung vorgenommen, gegliedert auf die einzelnen Quartale
jedes Jahres?
- Vertrag zwischen der
Gemeinde Vordernberg und der Sicherheitsfirma G4S: wie viele Jahresberichte des
Hauptsachgebietes Vertragsvollzug wurden in den Jahren 2015 bis zum Tag
der Anfragestellung über die Einhaltung des Vertragswerkes zwischen
Gemeinde Vordernberg und dem BMI verfasst?
- Wie war die Entwicklung,
d.h. wie hoch war der Monatsbetrag (Personalkosten)
der aus dem Vertragswerk zwischen BMI und Gemeinde Vordernberg
entstandenen monatlichen Kosten für das AHZ Vordernberg für das
BMI in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die
einzelnen Jahre?
- Welche Konsequenzen über die
Nichteinhaltung gravierender Bestimmungen (Covid, Reiserechnungen) hatten
diese Jahresberichte über die G4S, die vom HS Vertragsvollzug
verfasst wurden, im Zusammenhang mit der Erfüllung oder
Nichterfüllung der vereinbarten Leistungsstunden durch die G4S in den
Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, wiederum gegliedert auf die
jeweiligen Berichte in den jeweiligen Jahren?
- Wie hoch war der vorgegebene
durchschnittliche Personalstand der G4S im AHZ Vordernberg in den Jahren
2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre
und wie hoch war dieser dann tatsächlich?
- Besteht in dem Vertrag zwischen dem BMI und
der Marktgemeinde Vordernberg eine Vereinbarung bezüglich der
monatlich bzw. jährlich zu leistenden Stunden durch die Firma G4S?
- Falls ja: Was ist der konkrete Inhalt
dieser Vereinbarung?
- Wieso wurden diese Stunden nicht erbracht?
- Wie viele Mitarbeiter/Innen hätten laut
Vertrag zwischen Marktgemeinde Vordernberg und BMI jeweils in den Jahren
2015 bis zum Tag der Anfragestellung seitens der G4S Dienst machen
müssen, um die vertraglich vereinbarten Stunden erfüllen zu
können und wie hoch war – im Vergleich dazu – der
tatsächliche Mitarbeiterstand, wiederum gegliedert auf die schon
angeführten Jahre?
- Welche Maßnahmen wurden seitens der
Geschäftsführung der G4S unternommen, gegliedert auf die
einzelnen Jahre seit 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, um einem
möglichen Fehlstand an Mitarbeitern/Innen der G4S begegnen zu
können und das Vertragswerk genauer umzusetzen?
- Wie viele Besprechungen mit dem Thema
Personal, Erfüllung der Leistungsstunden der G4S, Einhaltung der
Bestimmungen udgl. wurden jährlich seit 2015 bis zum Tag der
Anfragestellung vorgenommen, gegliedert auf die einzelnen Quartale jedes
Jahres?
- Gab es jemals Konsequenzen für die
Leitung der G4S hinsichtlich der Nichterbringung der vereinbarten
Leistungsstunden über Jahre und wenn ja in welcher Form?
- In einem Kontrollbericht des AHZ Vordernberg
wurde festgestellt, dass in den Jahren 2018-2020 mehr als 14.000
Leistungsstunden der G4S nicht erbracht wurden. Die LPD Steiermark spricht
davon, dass nachfolgende Kontrollberichte Fehler aufgezeigt hätten
und diese nicht erbrachten Leistungsstunden „bereinigt“ seien.
Womit erklärt sich diese Bereinigung?
- Gibt es analog dazu einen Kontrollbericht
für das Jahr 2021 und was beinhaltet dieser im Wortlaut?
- Wurden in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung
für die nicht erbrachten Leistungsstunden durch die G4S die bis dato
verrechneten (Mehr-)Kosten bzw. monatlich geleisteten Zahlungen an das BMI
rückerstattet?
- wie hoch waren diese, gegliedert auf
die einzelnen Jahre?
- Wie hoch war die Auslastung mit
Schubhäftlingen des AHZ Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag
der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
- Wurde und wenn ja wie wurde auf die jeweils
aktuellen Insassenstände reagiert, d.h. inwieweit wurden die
täglichen Kräfte der Exekutive und der G4S an die
unterschiedlichen Zahlen an Schubhäftlingen reagiert, Zeitraum 2015
bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
- Der auf 15 Jahre abgeschlossene Vertrag soll
jetzt verändert werden und liegt dem Gemeinderat von Vordernberg zum
Beschluss vor. Worauf beziehen sich diese Änderungen (Kosten,
Leistungsstunden etc.)?
- Wurde der Vertrag mittlerweile angepasst?
i. Falls ja: Welche Anpassungen wurden wann vorgenommen?
ii. Falls nein: Wieso nicht?
- Spätestens nach dem Treffen im Februar
2021 bzgl. des AHZ-Kontrollberichts war das Problem der nicht erbrachten
Leistungsstunden bekannt. Welche Maßnahmen wurden wann gesetzt, um
dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Vereinbarungen bzgl. der zu
erbringenden Leistungsstunden erfüllt werden?
- Was war am Tag der Anfragestellung der
Betreuungsschlüssel von G4S-Mitarbeiter:innen im Verhältnis zu
inhaftierten Personen?
- Was war am Tag der Anfragebeantwortung der
Betreuungsschlüssel von G4S-Mitarbeiter:innen im Verhältnis zu
inhaftierten Personen?
- Herrschte seit 2018 ein Personalmangel im
Anhaltezentrum?
- Falls ja: Welche Gegenmaßnahmen
wurden wann vom BMI umgesetzt?
- Wie viele Stunden Anwesenheit durch eine/n
Psychiater/in sind derzeit im AHZ Vordernberg vorgesehen?
- War in den Jahren 2021 bis zum Tag der
Anfragestellung auch tatsächlich ein/e Psychiater/in im Ausmaß
dieser Stundenanzahl vor Ort?
- Laut einer aktuellen Anfragebeantwortung
(12095/AB) betrugen die Personalkosten im AHZ Vordernberg im Zeitraum
Jänner 2022- August 2022 EUR 3.127.843,47. Sind davon bereits die
Personalkosten für die Sicherheitsfirma umfasst?
- Falls nein: Wie hoch waren im Jahr 2022 die
Personalkosten für die Sicherheitsfirma?
- Laut der Anfragebeantwortung fielen im
Zeitraum Jänner 2022 - August 2022 "Sonstige Kosten" in
Höhe von EUR 4.231.563,00 an, diese umfassen unter anderem
"Vertrags- und Werkleistungen (Fremdkräfte)" und
"Kosten für Sachverständige".
- Wie genau gliedern sich die "sonstigen
Kosten" (nach Beträgen) auf?
- Um welche "Vertrags- und
Werkleistungen (Fremdkräfte)" handelt es sich hier?
- Welche Sachverständigenleistungen
fallen unter die Kategorie "Sonstige Kosten"?
- Wie hoch waren sind die jährlichen
Kosten für "Lebensmittel“, die von der G4S an die
Landespolizeidirektion für Steiermark in den Jahren 2015 bis zum Tag
der Anfragestellung verrechnet wurden, gegliedert auf die einzelnen Jahre?
- Wieviel wurde in den Jahren 2015 bis zum Tag
der Anfragestellung an Lebensmittel für die Insassen des AHZ
Vordernberg tatsächlich angekauft bzw. ausgegeben, gegliedert auf die
einzelnen Jahre?
- Wie hoch sind die täglichen Kosten
für die Schubhäftlinge des AHZ Vordernberg betreffend deren
Verpflegung, gegliedert in Frühstück, Mittag- und Abendessen,
aufgeteilt auf die Jahre 2015 bis zum Tag der Anfragestellung?
- Wie wurden diese Verpflegungskosten zufolge
der Antwort auf Frage unter Punkt 21 dargelegten Aufteilungen
jährlich einer möglichen Indexsteigerung angepasst?
- Wie setzt sich aktuell die tägliche
Versorgung der Schubhäftlinge im AHZ Vordernberg in Bezug auf die Art
und Menge der Lebensmittel zusammen, gegliedert auf die Jahre 2015 bis zum
Tag der Anfragestellung.
- Ist es richtig, dass zum Zeitpunkt der
Anfragestellung noch nicht alle Türen der Sicherheitsverwahrung im
AHZ Vordernberg umgebaut waren?
- Wenn ja, seit wann ist dieser Umstand
bekannt?
- Wie wurde diesbezüglich seitens der
AHZ-Leitung reagiert?
- Missbräuchliche
Überstundenplanung durch Polizist:innen im AHZ Vordernberg: Wie viele Besprechungen zum Thema Dienstplanung und Einhaltung
der Bestimmungen der DZR und des BDG wurden jährlich zwischen 2015
bis zum Tag der Anfragestellung seitens der LPD, FGA, mit der AHZ-Leitung
bzw. AHZ-Dienstführung vorgenommen, gegliedert auf die einzelnen
Quartale jedes Jahres?
- Wie viele Überstunden fielen im AHZ
Vordernberg in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung an,
gegliedert auf die einzelnen Jahre und gegliedert auf die Wertigkeiten
dieser Überstunden (50/100/200%-iger Zuschlag)?
- Wie viele dieser unter Punkt 37
dargestellten Überstunden entfielen dabei
auf die Stammkräfte des AHZ Vordernberg, wie viele davon auf die
jeweils zugeteilten Kräfte, wiederum gegliedert auf die einzelnen
Jahre?
- Wie hoch war der
monatliche Durchschnitt der in den Jahren 2015 bis zum Tag der
Anfragestellung im AHZ Vordernberg geleisteten Überstunden
(Anzahl der gesamten Überstunden dividiert durch die Anzahl der
überstundenleistenden Beamten/Innen), gegliedert auf die einzelnen
Jahre?
- Wie hoch war der
monatliche Durchschnitt der in den Jahren 2015 bis bis zum Tag der
Anfragestellung im AHZ Vordernberg geleisteten Überstunden für
die „Top-10“ Beamten“ dieser Statistik und zwar die
Anzahl der jährlichen Überstunden, dividiert durch 12,
gegliedert auf die jeweiligen Jahre?
- Wie hoch war das
durchschnittliche Einkommen der im AHZ Dienst verrichtenden Beamten/Innen
in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die
einzelnen Jahre und unterschieden auf die Dienstgrade Inspektor,
Revierinspektor, Gruppeninspektor, Bezirksinspektor, Abteilungsinspektor,
Kontrollinspektor und Chefinspektor?
- Wie hoch war die
Gesamtsumme der von den Beamten/Innen separat verrechneten Gefahrenzulagen
in den Jahren 2015 bis zum Tag der Anfragestellung, gegliedert auf die
einzelnen Jahre?
- Gibt es welche und wenn
ja, welche Kriterien wurden seitens der AHZ-Leitung festgelegt, was die
Inanspruchnahme der ad hoc-Gefahrenzulage betrifft.
- Am 22. April 2022 erging
ein Schreiben des Büros Dienstvollzug (Oberst Brigitte Schlemmer) an
die Personalabteilung FB03 und die Abteilungsleitung FGA, in dem von einem
Offizier des AHZ Vordernberg ausgewertete Dienstpläne (01-03 2018,
05-07 2019, 01-03 2020) überprüft wurden. In diesem Schreiben
wird festgehalten, dass „angeführten Mängel zum
überwiegenden Teil bestätigt werden konnten“ und
außerdem der gebotene Grundsatz der Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit häufig nicht
berücksichtigt wurde. Dazu sei die höchstzulässige
Dienstdauer von 24 Stunden „vielfach bis zu 36 Stunden und in
einzelne Fällen darüber (bis zu 48 Stunden)“
überschritten worden. Auch die zwischen zwei Diensten notwendige
Ruhezeit von 11 Stunden sei häufig unterschritten worden. Wie haben
die vorgesetzten Stellen auf diesen Bericht reagiert, was waren die Folgen
für die dienstplanenden Beamten im AHZ Vordernberg, was war die Rolle
des damaligen Kommandanten?
- was waren die Folgen
für die dienstplanenden Beamten im AHZ Vordernberg?
- was war die Rolle des
damaligen Kommandanten?
- Gab es jemals
Konsequenzen für die AHZ-Leitung bzw. AHZ-Dienstführung im
Zusammenhang mit den hohen Überstundenquoten und wenn ja in welcher
Form, gegliedert auf die jeweiligen Jahre zwischen 2015 bis zum Tag der
Anfragestellung?
- Gab es jemals
Konsequenzen für die AHZ-Leitung bzw. AHZ-Dienstführung im
Zusammenhang mit den angeblich massiven Fehlplanungen und der Nichteinhaltung
bestimmter Grundsätze nach DZR und BDG und wenn ja in welcher Form,
gegliedert auf die jeweiligen Jahre zwischen 2015 bis zum Tag der
Anfragestellung?
- Wann wusste das Referat
Dienstvollzug über die Vorwürfe der missbräuchlichen
Überstundenplanung Bescheid?
- Wann leitete das Referat
Dienstvollzug den Bericht an die Personalabteilung und die
diensthöhere Abteilung weiter?
- Wann haben die
vorgesetzten Stellen auf diesen Bericht wie reagiert?
- Was waren daher wann die
durch wen gesetzten Maßnahmen gegenüber den dienstplanenden
Beamt:innen?
- Wurde im Jahr 2019 eine
Überprüfungskommission der Landespolizeidirektion Steiermark
eingesetzt, um Vorwürfe zur Verteilung der Überstunden zu
prüfen?
- Falls ja: Wer war
für die Überprüfung dieser Vorwürfe zuständig?
- Falls ja: Ab wann nahm
die Kommission ihre Arbeit auf?
- Falls ja: wer entschied
über die Zusammensetzung der Kommission?
- Falls ja, Wer war
Mitglied der Kommission (bitte mindestens um Beschreibung des
Arbeitsplatzes)?
- Falls ja: Liegt ein
Bericht zu den Ergebnissen dieser Überprüfungskommission vor?
i. Falls nein: wieso nicht?
ii. Falls ja: Seit wann liegt der Bericht vor?
iii. Falls ja: Was ist das Ergebnis dieses Berichts
(bitte um Übermittlung des Berichts)?
- Wird rückblickend
evaluiert, wie die Kontrolle derart versagen konnte?
- Wenn ja: Wann inwiefern
durch wen?
- Wenn ja: Mit welchem
wann vorliegenden Ergebnis?