1347/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Ing. Markus Vogl,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Arbeitsinspektorat

Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Dem Bericht „Die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2017 und 2018“ (Stand September 2019) ist folgende Tabelle zu entnehmen:


 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.    Wie hoch ist das „Beantragte Strafausmaß“ und das „Verhängte Strafausmaß“ in € aufgeschlüsselt nach Bundesländern für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017,2018?

2.    In der Tabelle wird das „Beantragte Strafausmaß in €“, sowie das „Verhängte Strafausmaß in €“ in den Jahren 2014 bis 2018 ausgewiesen. Wie hoch ist  das tatsächlich bezahlte Strafausmaß in € in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

a)    Gesamtsumme

b)    Aufgeschlüsselt nach Bundesländern

3.    Sind Ihnen internationale Vergleichszahlen für das verhängte Strafausmaß bekannt?

4.    Wie hoch war die durchschnittlich verhängte Strafe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018

5.    Wie hoch waren die drei höchsten verhängten Strafen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

6.    Wie hoch war die höchste verhängte Strafe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in den jeweiligen Bundesländern?

7.    Wie viele ArbeitsinspektorInnen waren in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 aufgeschlüsselt nach Bundesländern im Einsatz? (VBÄ)

8.    Die ILO empfiehlt pro 10.000 Beschäftigte eineN Arbeitsinspektorln.

a)    Wie sieht das Verhältnis in anderen EU-Staaten aus?

b)    Gilt dieser Wert auch als Vorgabe in ihrem Ministerium?

c)    Wenn nein, wie wird sonst der Bedarf an ArbeitsinspektorInnen ermittelt?