13470/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.12.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Arbeitsmarktintegration und Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine 

 

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mussten nach Angaben des UNHCR rund 7,8 Mio Menschen flüchten. 90.000 von ihnen fanden in Österreich Schutz und sind seitdem nach der Vertriebenen-VO registriert. Von Anfang an zeichnete sich der Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine durch zahlreiche Mängel aus - auch in Hinsicht des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Beispielsweise gab es Anfangs lange Verzögerungen bei der Ausstellung der blauen Karten, welche Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind. Weiterhin bedarf es einer Beschäftigungsbewilligung - ein zusätzlicher bürokratischer Schritt, der in manchen Bundesländern Wochen dauert und den wir NEOS bereits kritisierten (siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220708_OTS0155/neos-familienbeihilfe-fuer-ukrainerinnen-ist-nur-ein-erster-schritt). Auch die Änderung der Zuverdienstgrenze, die seit Monaten in Diskussion steht, ist noch nicht endgültig beschlossen.

Das Potenzial für den Arbeitsmarkt wäre groß, doch aktuell ist nur ein sehr kleiner Teil der aus der Ukraine Geflüchteten erwerbstätig. Laut AMS-Vorstand Kopf befänden sich lediglich 7.000 Personen in Beschäftigung, weitere 8.000 seien beim AMS gemeldet. Zwar befänden sich unter den rund 90.000 Menschen auch viele Kinder, alte oder kranke Personen, dennoch würden rund 25.000 Menschen verbleiben, die zwar in den Arbeitsmarkt integrierbar wären, aber nicht beim AMS gemeldet seien. Verhältnismäßig liegt Österreich hier hinter Deutschland. AMS-Vorstand Kopf sieht die Notwendigkeit, politische Maßnahmen zu setzen (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000140489934/ams-vorstand-kopf-fordert-sozialhilfe-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, haben im Jahr 2022 eine blaue Karte erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Altersgruppe und Monat (seit Februar 2022). 
    1. Wie viele Tage dauerte es im Durchschnitt nach der Registrierung bis zur Ausstellung der blauen Karte? 
  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind seit wann bei AMS-Geschäftsstellen gemeldet? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Altersgruppe und Monat (seit Februar 2022) sowie Bundesland. 
  2. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, haben im Jahr 2022 eine Beschäftigungsbewilligung erhalten? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Altersgruppe und Monat (seit Februar 2022) sowie Bundesland. 
    1. Wie viele Tage dauerte es im Durchschnitt von der Antragstellung bis zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung?
    2. Wie viele Beschäftigungsbewilligung wurden (z.B. aufgrund der Beendigung der Beschäftigung) inzwischen wieder ruhend gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Altersgruppe und Monat (seit Februar 2022) sowie Bundesland. 
  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind am Arbeitsmarkt integriert? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Altersgruppe und Woche (seit Februar 2022) und Bundesland. 
    1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind selbstständig tätig?
    2. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, sind unselbstständig tätig?
  1. Wie viele Personen, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, befinden sich in einem Lehrverhältnis? Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Altersgruppe und Woche (seit Februar 2022) und Bundesland. 
  2. Österreich liegt bei der Arbeitsmarktintegration von Ukrainer:innen verhältnismäßig hinter Deutschland: Welche Maßnahmen werden Sie bzw. Ihr Ressort wann setzen, um deren Integration am Arbeitsmarkt zu fördern? 
    1. Gibt es hierzu einen interministeriellen Austausch? 

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Inhalt bzw. mit welchem Ergebnis? 

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Ist die Abschaffung der Beschäftigungsbewilligung - und somit ein gänzlich freier Zugang zum Arbeitsmarkt für aus der Ukraine geflüchtete Personen - inzwischen angedacht? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn nein, warum nicht?