13471/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.12.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Nostrifizierung von Abschlüssen aus der Ukraine geflüchteter Personen 

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mussten nach Angaben des UNHCR rund 7,8 Mio Menschen flüchten. 90.000 von ihnen fanden in Österreich Schutz und sind seitdem nach der Vertriebenen-VO registriert. Von Anfang an zeichnete sich der Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine durch zahlreiche Mängel aus, insbesondere in Sachen Unterkunft und Versorgung, aber auch im Rahmen der Integration.

So ist aktuell nur ein sehr kleiner Teil der aus der Ukraine Geflüchteten erwerbstätig. Laut AMS-Vorstand Kopf befinden sich lediglich 7.000 Personen in Beschäftigung, weitere 8.000 seien beim AMS gemeldet. Zwar befänden sich unter den rund 90.000 Menschen auch viele Kinder, alte oder kranke Personen, dennoch würden rund 25.000 Menschen verbleiben, die zwar in den Arbeitsmarkt integrierbar wären, aber nicht beim AMS gemeldet seien. Verhältnismäßig liegt Österreich hier hinter Deutschland (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000140489934/ams-vorstand-kopf-fordert-sozialhilfe-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine). Hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt spielt auch die Nostrifizierung von Abschlüssen eine wichtige Rolle. Für eine rasche Integration von aus der Ukraine geflüchteten Menschen, inklusive Maßnahmen wie Fasttrack-Verfahren für Nostrifizierungen ukrainischer Bildungsabschlüsse, setzten wir NEOS uns bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine per Entschließungsantrag ein (siehe: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02390/index.shtml). 

Im Juli 2022 hat sich durch die Beantwortung zur NEOS-Anfrage 10979/J herausgestellt, dass noch keine Nostrifikationsansuchen von ukrainischen Personen gestellt wurden (siehe: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_10979/index.shtml). Aktuell verweist das BMBWF in seinem Anerkennungs- Antrags- und Informationssystem (AAIS) auf einen Bearbeitungsengpass - auch aus der Ukraine geflüchtete Personen sind davon betroffen (siehe: https://www.aais.at/). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Nostrifikationsansuchen Schutzsuchender aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden im Jahr 2022 gestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat (ab Februar) und Art des Abschlusses. 
  2. Wie viele Abschlüsse Schutzsuchender aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, wurden im Jahr 2022 nostrifiziert? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat (ab Februar) und Art des Abschlusses. 
  3. Wie lange dauerte ein Nostrifizierungsverfahren durchschnittlich? 
    1. Wie lange dauerten Nostrifizierungsverfahren für aus der Ukraine geflüchtete Personen durchschnittlich?
  1. Wie hoch sind die (Verfahrens)kosten für die Nostrifizierung von Abschlüssen? Bitte um Aufschlüsselung nach Art des Abschlusses. 
  2. Welche konkreten Maßnahmen wurden von welcher Stelle Ihres Ressorts jeweils wann gesetzt, um Verfahren zur Nostrifizierung von Abschlüssen der Schutzsuchenden rasch und unbürokratisch zu erledigen?
  3. Gibt es Fast-Track bzw. Schnellverfahren für die Nostrifizierung von Abschlüssen Schutzsuchender aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 
    3. Wenn nein, ist die Einführung von Schnellverfahren angedacht?
  1. Gibt es für aus der Ukraine geflüchtete Personen Unterstützung (z.B. eine Anlaufstelle für Hilfe bei der Antragstellung, finanzielle Unterstützung usw.) bei Verfahren zur Nostrifizierung von Abschlüssen?
    1. Wenn ja, inwiefern und seit wann? 
  1. Aus welchen Gründen (bzw. aufgrund welcher Antragszahl) gibt es aktuell einen Bearbeitungsengpass im Anerkennungs- Antrags- und Informationssystem (AAIS)?
    1. Wieso sind nur manche Länder davon betroffen bzw. aus welchen Gründen wird hier zwischen Ländern unterschieden? 
    2. Wie lange dauerten die Bearbeitungsengpässe für welcher Länder jeweils? 
  1. Wie viele Bewertungen gemäß Anerkennungs- und Bewertungsgesetz wurden für Schutzsuchender aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-VO registriert wurden, im Jahr 2022 ausgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat (ab Februar). 
  2. Wie lange dauerte eine Ausstellung von Bewertungen nach Maßgabe des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes durchschnittlich?