13471/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.12.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Nostrifizierung von Abschlüssen aus der Ukraine geflüchteter Personen
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mussten nach Angaben des UNHCR rund 7,8 Mio Menschen flüchten. 90.000 von ihnen fanden in Österreich Schutz und sind seitdem nach der Vertriebenen-VO registriert. Von Anfang an zeichnete sich der Umgang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine durch zahlreiche Mängel aus, insbesondere in Sachen Unterkunft und Versorgung, aber auch im Rahmen der Integration.
So ist aktuell nur ein sehr kleiner Teil der aus der Ukraine Geflüchteten erwerbstätig. Laut AMS-Vorstand Kopf befinden sich lediglich 7.000 Personen in Beschäftigung, weitere 8.000 seien beim AMS gemeldet. Zwar befänden sich unter den rund 90.000 Menschen auch viele Kinder, alte oder kranke Personen, dennoch würden rund 25.000 Menschen verbleiben, die zwar in den Arbeitsmarkt integrierbar wären, aber nicht beim AMS gemeldet seien. Verhältnismäßig liegt Österreich hier hinter Deutschland (siehe: https://www.derstandard.at/story/2000140489934/ams-vorstand-kopf-fordert-sozialhilfe-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine). Hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt spielt auch die Nostrifizierung von Abschlüssen eine wichtige Rolle. Für eine rasche Integration von aus der Ukraine geflüchteten Menschen, inklusive Maßnahmen wie Fasttrack-Verfahren für Nostrifizierungen ukrainischer Bildungsabschlüsse, setzten wir NEOS uns bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine per Entschließungsantrag ein (siehe: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02390/index.shtml).
Im Juli 2022 hat sich durch die Beantwortung zur NEOS-Anfrage 10979/J herausgestellt, dass noch keine Nostrifikationsansuchen von ukrainischen Personen gestellt wurden (siehe: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_10979/index.shtml). Aktuell verweist das BMBWF in seinem Anerkennungs- Antrags- und Informationssystem (AAIS) auf einen Bearbeitungsengpass - auch aus der Ukraine geflüchtete Personen sind davon betroffen (siehe: https://www.aais.at/).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende