Eingelangt am 09.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzungsstand
Zielsteuerungsvertrag
Seit 2013 wird in Österreich nicht mehr
einfach von verschiedenen Seiten und mit regelmäßigem Austausch an
einer Weiterentwicklung des Gesundheitssystems gearbeitet, sondern mit der
Zielsteuerung Gesundheit wurde ein Instrument geschaffen, in dem Bund,
Länder und Sozialversicherung gemeinsame Ziele vereinbaren und an deren
Umsetzung arbeiten. Problematisch an dieser Vorgehensweise ist, dass vieles
hinter für die Öffentlichkeit verschlossenen Türen stattfindet.
So gibt es zwar einen Monitoringbericht zur Umsetzung der Zielsteuerung,
allerdings konzentriert dieser sich hauptsächlich auf die
Berichterstattung über Ausgabengrenzen und Kennwerte,
Umsetzungsstände von einzelnen Maßnahmen werden nicht berichtet (1).
Die Vereinbarungen der Zielsteuerung sollten
Anhaltspunkte liefern, wohin sich das Gesundheitssystem entwickelt, aufgrund der
Pandemie konnten Pläne aber nicht unbedingt eingehalten werden, weshalb
die Dauer der bisherigen Vereinbarung verlängert wurde. Da die Pandemie
nicht nur das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen stellte,
sondern durch Akutsituationen auch finanzielle Pläne angepasst werden
mussten, ist nicht unbedingt ersichtlich, welche Maßnahmen
tatsächlich umgesetzt werden konnten und welche nicht. So gibt es zwar
teilweise Möglichkeiten, derartige Umsetzungen nachzuverfolgen (beispielsweise
geplante Gesetzesänderungen), Planungsergebnisse, Analysen oder Konzepte
sind allerdings kaum einsehbar. Nur bei den wenigsten Zielvorgaben, wie etwa
der Patientenbefragung ist ersichtlich, dass diese Maßnahmen umgesetzt
wurden. Da bestimmte Umsetzungsmaßnahmen für weitere Schritte in der
Gesamtentwicklung und potenziell in Verhandlungen zum Finanzausgleich eine
Rolle spielen, ist es im Interesse möglichst transparenter und
nachvollziehbarer Verhandlungen, Zwischenschritte der Umsetzungen
nachvollziehbar zu machen.
- https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:30c6be86-256d-4666-bbb4-e0fe045d14f8/Zielsteuerung-Gesundheit%20-%20Monitoringbericht%202022.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Bis Juni 2022 sollten bundesweite
Empfehlungen zur Finanzierung zusätzlicher Strukturen für
HOS/PAL geschaffen werden, die durch die Gesundheit Österreich GmbH
erarbeitet werden sollten und per Verordnung nach §8 Hospiz- und
Palliativfondsgesetz erlassen werden können. Soweit über RIS oder
die Website des BMSGPK ersichtlich, gab es bis Ende 2022 allerdings keine
zugehörige Verordnung. Wie weit ist die Erarbeitung einer Empfehlung
zur Finanzierung bisher fortgeschritten?
- Teile des ÖSG 2022 wurden vor
Jahresende veröffentlicht, die meisten RSGs wurden von den jeweiligen
Bundesländern ebenso final veröffentlicht. Soweit bekannt, wurde
der RSG des Landes Tirol im Herbst 2022 noch einmal überarbeitet,
dieser sollte ebenso im ÖSG 2023 berücksichtig werden. Inwiefern
die RSGs alle Rahmenbedingungen erfüllen, wird öffentlich aber
nicht evaluiert. Welche Bundesländer haben bis Ende 2022 einen
integrativen RSG gemäß der Rahmenvorgaben vorgelegt?
- Soweit bekannt sind Überarbeitungen des
Primärversorgungsgesetzes in Ausarbeitung, welche konkreten
Ergebnisse Prüfungen bisher hatten und wie genau potenzielle
Adaptierungen aussehen sollen, ist allerdings nicht bekannt. Laut
Zielsteuerungsvertrag sollten diese Adaptierungen bis Juni 2022 erfolgen.
Welche konkreten Änderungen des Primärversorgungsgesetzes sind
in Planung und bis wann sollen diese dem Parlament zugeleitet werden?
- Wie weit ist die Ausarbeitung bundesweit
einheitlicher Rahmenbedingungen in Bezug auf Vertrags- und
Honorierungssysteme bisher vorangeschritten?
- Bis wann ist mit der vorgesehenen Vorlage
eines Statusberichts über die Umsetzung von
Primärversorgungsmodellen inklusive bereits vorliegender
Evaluierungsergebnisse zu rechnen?
- Bis wann ist mit der Analyse der regionalen
Versorgungssituationen und Vereinbarungen über regionale Verteilungen
und Finanzierung von PVEs, die die Planungen der RSGs darstellen, seitens
der Länder zu rechnen?
- Sofern es zu diesen Analysen bereits
Vorlagen gibt: Welche Bundesländer haben die Analysen im
vorgesehenen Zeitrahmen vorgelegt?
- Welche nicht und sind Gründe
dafür bekannt? Falls ja: Bitte um Angabe dieser Gründe
- Wie weit ist die Erarbeitung der
Rahmenbedingungen für Modell- und Pilotprojekte in der ambulanten
Fachversorgung auf regionaler Ebene bisher vorangeschritten und bis wann
kann mit einer Vorlage gerechnet werden?
- Zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin
werden kontinuierlich Maßnahmen gesetzt, oftmals werden
Planungsschritte aber nicht veröffentlicht. Bis wann ist mit einer
Vorlage des aktuellen Maßnahmenkatalogs zur Attraktivierung der
Allgemeinmedizin zu rechnen?
- Wie weit ist die Weiterentwicklung eines
Vertragswesens und Honorierungssystems für Primärversorgung und
ambulante Fachversorgung bisher fortgeschritten und wann kann mit einer
Vorlage gerechnet werden?
- Bis Dezember 2022 soll eine nachhaltige
Verankerung und Finanzierung von Frühen Hilfen geschaffen werden.
Aktuell werden diese aus dem EU Recovery Fonds finanziert, angeblich solle
die frühen Hilfen nach Auslaufen der EU-Finanzierung mithilfe einer
15a-Vereinbarung langfristig etabliert werden. Welche Pläne zur
nachhaltigen Absicherung der Frühen Hilfen gibt es und bis wann kann
mit einer Beschlussfassung zur langfristigen Finanzierung gerechnet
werden?
- Ebenso bis Dezember 2022 soll eine
Technologieplattform für integrierte Versorgung geschaffen werden.
Soweit ersichtlich ist dies noch nicht erfolgt, auch im Budget 2023 ist
dies seitens des Bundes nicht erwähnt - wobei verschiedene Stellen
Pilotprojekte betreiben. Welche Konzepte wurden für eine derartige
Plattform erarbeitet und bis wann kann mit
- bundesweiten Pilotprojekten gerechnet
werden?
- einer Zusammenführung vorhandener
Testprojekte gerechnet werden, sodass diese bundesweit einheitlich
umgesetzt werden?
- Aufgrund oftmaliger Lieferengpässe bei
Medikamenten und Personalengpässe bei der Organisation der Abgabe
besteht beispielsweise innerhalb von Wohn- und Pflegeheimen ein
großer Bedarf zur Vereinfachung der Medikamentenabgabe. Welche
Vorarbeiten für eine rechtliche Grundlage für die Beschaffung,
Lagerung und und Abgabe von Medikamenten in Wohn- und Pflegeheimen wurden
bisher geleistet und bis wann ist mit einer zugehörigen Vorlage zu
rechnen?
- Bestimmte spezialisierte Medikamente sollen
auf Basis gemeinsamer Indikationsstellungen, Behandlungspfade und
Finanzierungsmodelle einheitlich für ganz Österreich beschafft
werden können. Für einzelne Produkte wie Medikamente gegen SMA
wurde dies bereits erreicht. Unklar ist allerdings, wie die Gesamtliste
der für Pilotprojekte angedachten Medikamente aussieht. Welche
weiteren Produkte waren für gemeinsame Pilotprojekte vorgesehen?
- Welche konnten bisher umgesetzt werden?
- Welche nicht und warum nicht?
- Über mehrere Jahre und auch anhand von
Rechnungshofberichten wurde in dieser Legislaturperiode über die
Potenziale der Wirkstoffverschreibung diskutiert, jedes Mal begleitet von
lautstarken Protesten seitens der Ärztekammer. Welche Vorarbeiten
wurden bisher für eine Gesetzesbasis für Wirkstoffverschreibung
geleistet und bis wann kann mit einer zugehörigen Vorlage gerechnet
werden?
- Welche Schritte wurden gesetzt, um den
Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erheben und welche Maßnahmen
wurden aus diesen Erhebungen bisher abgeleitet?
- Bis wann kann mit einer Vorlage dieser
Maßnahmen gerechnet werden?
- Bis wann kann mit einer Umsetzung
derartiger Maßnahmen gerechnet werden?
- Welche Maßnahmen wurden bisher identifiziert,
um die Sachleistungsversorgung zwischen vertrags-, wahlärztlichem
Bereich und dem Spitalsbereich zu stärken und welche dieser
Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?
- Bis wann ist eine Umsetzung der
verbleibenden Maßnahmen vorgesehen?
- Welche Maßnahmen wurden bisher
gesetzt, um ein sektorenübergreifendes Öffnungszeiten- und
Wartezeitenmonitoring schaffen zu können?
- Welche Umsetzungs- und Finanzierungsmodelle
wurden bisher für eine bedarfsgerechte, niederschwellig
zugängliche psychotherapeutische Versorgung entwickelt?
- Seitens der ÖGK wurden die
Kapazitäten gegenüber 2018 um 260.000 Stunden erweitert.
Inwieweit entspricht dies dem angestrebten Viertel und bis wann sollte
dies erreicht werden, sofern 260.000 Stunden nicht diesem Viertel
entsprechen?
- Entspricht diese Kapazitätserweiterung
der Stunden dem angepeilten Zielwert von 30 Prozent mehr Patient:innen
gegenüber 2020?