13480/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzungsstand Zielsteuerungsvertrag

 

Seit 2013 wird in Österreich nicht mehr einfach von verschiedenen Seiten und mit regelmäßigem Austausch an einer Weiterentwicklung des Gesundheitssystems gearbeitet, sondern mit der Zielsteuerung Gesundheit wurde ein Instrument geschaffen, in dem Bund, Länder und Sozialversicherung gemeinsame Ziele vereinbaren und an deren Umsetzung arbeiten. Problematisch an dieser Vorgehensweise ist, dass vieles hinter für die Öffentlichkeit verschlossenen Türen stattfindet. So gibt es zwar einen Monitoringbericht zur Umsetzung der Zielsteuerung, allerdings konzentriert dieser sich hauptsächlich auf die Berichterstattung über Ausgabengrenzen und Kennwerte, Umsetzungsstände von einzelnen Maßnahmen werden nicht berichtet (1).

Die Vereinbarungen der Zielsteuerung sollten Anhaltspunkte liefern, wohin sich das Gesundheitssystem entwickelt, aufgrund der Pandemie konnten Pläne aber nicht unbedingt eingehalten werden, weshalb die Dauer der bisherigen Vereinbarung verlängert wurde. Da die Pandemie nicht nur das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen stellte, sondern durch Akutsituationen auch finanzielle Pläne angepasst werden mussten, ist nicht unbedingt ersichtlich, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden konnten und welche nicht. So gibt es zwar teilweise Möglichkeiten, derartige Umsetzungen nachzuverfolgen (beispielsweise geplante Gesetzesänderungen), Planungsergebnisse, Analysen oder Konzepte sind allerdings kaum einsehbar. Nur bei den wenigsten Zielvorgaben, wie etwa der Patientenbefragung ist ersichtlich, dass diese Maßnahmen umgesetzt wurden. Da bestimmte Umsetzungsmaßnahmen für weitere Schritte in der Gesamtentwicklung und potenziell in Verhandlungen zum Finanzausgleich eine Rolle spielen, ist es im Interesse möglichst transparenter und nachvollziehbarer Verhandlungen, Zwischenschritte der Umsetzungen nachvollziehbar zu machen.

  1. https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:30c6be86-256d-4666-bbb4-e0fe045d14f8/Zielsteuerung-Gesundheit%20-%20Monitoringbericht%202022.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Bis Juni 2022 sollten bundesweite Empfehlungen zur Finanzierung zusätzlicher Strukturen für HOS/PAL geschaffen werden, die durch die Gesundheit Österreich GmbH erarbeitet werden sollten und per Verordnung nach §8 Hospiz- und Palliativfondsgesetz erlassen werden können. Soweit über RIS oder die Website des BMSGPK ersichtlich, gab es bis Ende 2022 allerdings keine zugehörige Verordnung. Wie weit ist die Erarbeitung einer Empfehlung zur Finanzierung bisher fortgeschritten?
  2. Teile des ÖSG 2022 wurden vor Jahresende veröffentlicht, die meisten RSGs wurden von den jeweiligen Bundesländern ebenso final veröffentlicht. Soweit bekannt, wurde der RSG des Landes Tirol im Herbst 2022 noch einmal überarbeitet, dieser sollte ebenso im ÖSG 2023 berücksichtig werden. Inwiefern die RSGs alle Rahmenbedingungen erfüllen, wird öffentlich aber nicht evaluiert. Welche Bundesländer haben bis Ende 2022 einen integrativen RSG gemäß der Rahmenvorgaben vorgelegt?
  3. Soweit bekannt sind Überarbeitungen des Primärversorgungsgesetzes in Ausarbeitung, welche konkreten Ergebnisse Prüfungen bisher hatten und wie genau potenzielle Adaptierungen aussehen sollen, ist allerdings nicht bekannt. Laut Zielsteuerungsvertrag sollten diese Adaptierungen bis Juni 2022 erfolgen. Welche konkreten Änderungen des Primärversorgungsgesetzes sind in Planung und bis wann sollen diese dem Parlament zugeleitet werden?
    1. Wie weit ist die Ausarbeitung bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen in Bezug auf Vertrags- und Honorierungssysteme bisher vorangeschritten?
  1. Bis wann ist mit der vorgesehenen Vorlage eines Statusberichts über die Umsetzung von Primärversorgungsmodellen inklusive bereits vorliegender Evaluierungsergebnisse zu rechnen?
  2. Bis wann ist mit der Analyse der regionalen Versorgungssituationen und Vereinbarungen über regionale Verteilungen und Finanzierung von PVEs, die die Planungen der RSGs darstellen, seitens der Länder zu rechnen?
    1. Sofern es zu diesen Analysen bereits Vorlagen gibt: Welche Bundesländer haben die Analysen im vorgesehenen Zeitrahmen vorgelegt?
    2. Welche nicht und sind Gründe dafür bekannt? Falls ja: Bitte um Angabe dieser Gründe
  1. Wie weit ist die Erarbeitung der Rahmenbedingungen für Modell- und Pilotprojekte in der ambulanten Fachversorgung auf regionaler Ebene bisher vorangeschritten und bis wann kann mit einer Vorlage gerechnet werden?
  2. Zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin werden kontinuierlich Maßnahmen gesetzt, oftmals werden Planungsschritte aber nicht veröffentlicht. Bis wann ist mit einer Vorlage des aktuellen Maßnahmenkatalogs zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin zu rechnen?
  3. Wie weit ist die Weiterentwicklung eines Vertragswesens und Honorierungssystems für Primärversorgung und ambulante Fachversorgung bisher fortgeschritten und wann kann mit einer Vorlage gerechnet werden?
  4. Bis Dezember 2022 soll eine nachhaltige Verankerung und Finanzierung von Frühen Hilfen geschaffen werden. Aktuell werden diese aus dem EU Recovery Fonds finanziert, angeblich solle die frühen Hilfen nach Auslaufen der EU-Finanzierung mithilfe einer 15a-Vereinbarung langfristig etabliert werden. Welche Pläne zur nachhaltigen Absicherung der Frühen Hilfen gibt es und bis wann kann mit einer Beschlussfassung zur langfristigen Finanzierung gerechnet werden?
  5. Ebenso bis Dezember 2022 soll eine Technologieplattform für integrierte Versorgung geschaffen werden. Soweit ersichtlich ist dies noch nicht erfolgt, auch im Budget 2023 ist dies seitens des Bundes nicht erwähnt - wobei verschiedene Stellen Pilotprojekte betreiben. Welche Konzepte wurden für eine derartige Plattform erarbeitet und bis wann kann mit
    1. bundesweiten Pilotprojekten gerechnet werden?
    2. einer Zusammenführung vorhandener Testprojekte gerechnet werden, sodass diese bundesweit einheitlich umgesetzt werden?
  1. Aufgrund oftmaliger Lieferengpässe bei Medikamenten und Personalengpässe bei der Organisation der Abgabe besteht beispielsweise innerhalb von Wohn- und Pflegeheimen ein großer Bedarf zur Vereinfachung der Medikamentenabgabe. Welche Vorarbeiten für eine rechtliche Grundlage für die Beschaffung, Lagerung und und Abgabe von Medikamenten in Wohn- und Pflegeheimen wurden bisher geleistet und bis wann ist mit einer zugehörigen Vorlage zu rechnen?
  2. Bestimmte spezialisierte Medikamente sollen auf Basis gemeinsamer Indikationsstellungen, Behandlungspfade und Finanzierungsmodelle einheitlich für ganz Österreich beschafft werden können. Für einzelne Produkte wie Medikamente gegen SMA wurde dies bereits erreicht. Unklar ist allerdings, wie die Gesamtliste der für Pilotprojekte angedachten Medikamente aussieht. Welche weiteren Produkte waren für gemeinsame Pilotprojekte vorgesehen?
    1. Welche konnten bisher umgesetzt werden?
    2. Welche nicht und warum nicht?
  1. Über mehrere Jahre und auch anhand von Rechnungshofberichten wurde in dieser Legislaturperiode über die Potenziale der Wirkstoffverschreibung diskutiert, jedes Mal begleitet von lautstarken Protesten seitens der Ärztekammer. Welche Vorarbeiten wurden bisher für eine Gesetzesbasis für Wirkstoffverschreibung geleistet und bis wann kann mit einer zugehörigen Vorlage gerechnet werden?
  2. Welche Schritte wurden gesetzt, um den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erheben und welche Maßnahmen wurden aus diesen Erhebungen bisher abgeleitet?
    1. Bis wann kann mit einer Vorlage dieser Maßnahmen gerechnet werden?
    2. Bis wann kann mit einer Umsetzung derartiger Maßnahmen gerechnet werden?
  1. Welche Maßnahmen wurden bisher identifiziert, um die Sachleistungsversorgung zwischen vertrags-, wahlärztlichem Bereich und dem Spitalsbereich zu stärken und welche dieser Maßnahmen wurden bisher umgesetzt?
    1. Bis wann ist eine Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen vorgesehen?
  1. Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um ein sektorenübergreifendes Öffnungszeiten- und Wartezeitenmonitoring schaffen zu können?
  2. Welche Umsetzungs- und Finanzierungsmodelle wurden bisher für eine bedarfsgerechte, niederschwellig zugängliche psychotherapeutische Versorgung entwickelt? 
    1. Seitens der ÖGK wurden die Kapazitäten gegenüber 2018 um 260.000 Stunden erweitert. Inwieweit entspricht dies dem angestrebten Viertel und bis wann sollte dies erreicht werden, sofern 260.000 Stunden nicht diesem Viertel entsprechen?
    2. Entspricht diese Kapazitätserweiterung der Stunden dem angepeilten Zielwert von 30 Prozent mehr Patient:innen gegenüber 2020?