13486/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Wie sehr wurde die beitragsfreie Selbst-/Höherversicherung zum eigenen Pensionsvorteil auf Kosten der Allgemeinheit ausgenutzt?

 

Für pflegende Angehörige besteht seit 2009 die Möglichkeit, sich im Rahmen der Selbstversicherung kostenlos versichern zu lassen, womit Lücken bei den Versicherungszeiten und Pensionsbeitragsgrundlagen vermieden werden sollen. Die Finanzierung der SV-Beiträge übernimmt in diesem Fall der Bund. Voraussetzungen dafür sind:  Pflegestufe 3, Pflege in häuslicher Umgebung, Wohnsitz im Inland und die erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege. Als Beitragsgrundlage wurde dabei 2022 ein fiktives Monatseinkommen von 2028 Euro angenommen (1).

So weit, so gut. Nur wurde diese Regelung in der Vergangenheit oft ausgenutzt, da die gesetzliche Regelung zu unklar formuliert war. Denn grundsätzlich ist die Regelung dafür gedacht, dass Erwerbstätige durch eine pflegebedingte Arbeitseinschränkung keine Pensionsbeitragsgrundlagen verlieren bzw. weiterversichert sind. Die ungenaue Gesetzesregelung führte allerdings dazu, dass sich manche pflegende Angehörige oft mehrfach selbstversichert haben. Was beispielsweise bei zwei Pflegefällen eine üppige, kostenlose PV-Monatsbeitragsgrundlage von 4056 Euro (=2x 2028) ergibt. Sogar Pensionisten, die aufgrund ihrer Pension bereits vollen Versicherungsschutz genießen, haben anhand der unklaren Gesetzesregelung begonnen, sich auf Kosten des Bundes selbst zu versichern. Auf diesem Weg sind diese Pensionisten im Rahmen der Höherversicherung zu einer zusätzlichen, jährlichen Pensionserhöhung gelangt - ergänzend zur automatischen, jährlichen Inflationsanpassung ihrer Pension.

Im Zuge einer ASVG-Novelle wurde diese Gesetzesungenauigkeit nun zumindest ausgebessert (2). Allerdings konnte im betreffenden Sozialausschuss (29.11.2022) seitens des Ministeriums die Frage nicht beantwortet werden, wie oft die kostenlose Selbstversicherung infolge der (ursprünglich) ungenauen Gesetzesregelung überstrapaziert wurde.

 

Quellen:

(1) https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707785&portal=pvaportal

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_03012/index.shtml

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele pflegende Angehörige haben seit 2009 die kostenlose Selbstversicherung genutzt? (je Jahr)
    1. Wie viele davon waren Mehrfach-Selbstversicherte?
    2. Wie viele davon bezogen gleichzeitig eine Pension?
  1. Welche Aufwände entstanden dem Bund für die kostenlosen Beiträge im Rahmen der Selbstversicherung für pflegende Angehörige seit 2009? (je Jahr)
    1. Für mehrfach Selbstversicherte, abzüglich der Aufwände für die erste Selbstversicherung?
    2. Für pensionierte Selbstversicherte?
  1. Mit welcher Begründung wurde dieses Gesetzesschlupfloch, das zu einer Überinanspruchnahme der kostenlosen Selbstversicherung für pflegende Angehörige (Pensionisten und Mehrfach-Selbstversicherte) führte, nicht früher bereinigt?