13490/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.01.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Umgang mit der Remonstrationspflicht bei Lehrern
Das Beamtendienstgesetz (BDG 1979) sieht in § 44 bei den Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten die Remonstrationspflicht vor – die Vorgehensweise, wie Beamte zu reagieren haben, wenn sie Weisungen von Vorgesetzten für rechtswidrig oder gar gegen das Strafrecht verstoßend halten:
(1) Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu unterstützen und ihre Weisungen, soweit verfassungsgesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zu befolgen. Vorgesetzter ist jeder Organwalter, der mit der Dienst- oder Fachaufsicht über den Beamten betraut ist.
(2) Der Beamte kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt worden ist oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
(3) Hält der Beamte eine Weisung eines Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so hat er, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung seine Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen. Der Vorgesetzte hat eine solche Weisung schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.
Wie die FPÖ informiert worden ist, machten im Zuge diverser fragwürdiger Corona-Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung auch immer wieder Lehrer von dieser Regelung Gebrauch, wobei dies von den zuständigen vorgesetzten Stellen nicht in Einklang mit den oben zitierten Bestimmungen gehandhabt wurde.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Gibt es im BMBWF Aufzeichnungen über Fälle, in denen die Weisungen von Schulleitungen schriftlich wiederholt werden mussten, um befolgt zu werden?
a. Wenn ja, welche Sachverhalte betreffend war dies seit 2020 der Fall?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Gibt es im BMBWF Aufzeichnungen über Fälle, in denen Lehrer unter Berufung auf die Remonstrationspflicht Weisungen von Schulleitungen betreffend Corona-Maßnahmen an Schulen nicht befolgten?
a. Wenn ja, welche Sachverhalte betreffend war dies seit 2020 der Fall?
b. Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?
c. Wenn nein, warum nicht?
3. Wie ist vorzugehen, wenn sich Lehrer unter Berufung auf die Remonstrationspflicht weigern, Weisungen betreffend Corona-Maßnahmen zu befolgen?
4. Haben Lehrer, die sich auf die Remonstrationspflicht in Zusammenhang mit Weisungen berufen, mit Sanktionen zu rechnen?
a. Wenn ja, mit welchen?