13496/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.01.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Antisemitische Hetze eines islamischen Religionslehrers in
OÖ
Zu Beginn des Schuljahrs berichtete das „Oberösterreichische Volksblatt“ darüber, dass an mehreren oberösterreichischen Schulen ein in Saudi-Arabien ausgebildeter, albanischer islamischer Religionslehrer unterrichtete, dessen Internetseite anscheinend teils extremistische Ansichten offenbart.[1]
Recherchen haben ergeben, dass der Betroffene an den folgenden Schulen unterrichtete:
Auf Nachfrage gebe sich der Religionslehrer Omer B. zwar eher liberal. Albanische Texte auf seiner Internetseite vermittelten allerdings einen konträren Eindruck, wenn etwa die Rede sei von einer
Gruppe schlechter Menschen – insbesondere Juden und Brandstifter, die vorgaben, dieser Religion beizutreten, während sie im Inneren Fallen, Tricks und Täuschungen versteckten. Sie warteten gespannt auf den Moment, um diese Religion anzugreifen, die sich über die ganze damals bekannte Erde ausgebreitet hatte.
Oder an anderer Stelle:
Ibn Taymiyyah sagt: „Durch sie führten die Heuchler in den Islam ein, was sie wollten, denn der erste, der die Religion der Schiiten erfand, war der untreue Jude, der den Islam zur Schau stellte, während er seinen Unglauben verbarg, damit seine Tricks erfolgreich die Religion verzerrten.“
Ähnlich geringschätzig äußere sich derselbe islamische Religionslehrer auf der Internetseite über „Ungläubige“ und Frauen. Auch die Erklärungen des islamischen Religionslehrers zur demokratischen Willensbildung sind zuweilen entlarvend, wenn dieser – wiederum auf Albanisch – schreibt:
Die Frage der Abstimmung (Teilnahme an Wahlen) hängt
davon ab, wo sie stattfindet:
1. (sinngemäße Übersetzung) In einem Land mit islamischem Recht
ohne Zweifel erlaubt.
2. Erfolgt dies in einem Land mit nichtislamischem Recht, ist die Stimmabgabe
grundsätzlich nicht erlaubt, weil der Muslim nicht an der Kultivierung des
Unislamischen teilnehmen will.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. An welchen Schulen unterrichtet Omer B. aktuell?
2. Seit wann unterrichtet der Mann an den jeweiligen Schulen?
3. Hat Omer B. zuvor bereits an anderen österreichischen Schulen unterrichtet?
a. Wenn ja, an welchen?
4. Gab es bis dato Beschwerden über Omer B. im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als islamischer Religionslehrer?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?
5. Gehört eine bejahende Einstellung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau zu den Anforderungen an Lehrer an österreichischen Schulen?
a. Wenn nein, warum nicht?
6. Gehört eine bejahende Einstellung zu unserer demokratischen Grundordnung zu den Anforderungen an Lehrer an österreichischen Schulen?
a. Wenn nein, warum nicht?
7. Gehört eine ablehnende Einstellung gegenüber dem Antisemitismus zu den Anforderungen an Lehrer an österreichischen Schulen?
a. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie lautete der Bestellmodus für Omer B.?
9. Wer hat über die Bestellung von Omer B. zum islamischen Religionslehrer entschieden?
10. Welche Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Ausbildung müssen Personen erfüllen, um als islamische Religionslehrer in Österreich arbeiten zu können?
11. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen Personen erfüllen, um als islamische Religionslehrer in Österreich arbeiten zu können?
12. Hat es angesichts der auf der Internetseite von Omer B. vertretenen Positionen irgendwelche Konsequenzen gegeben?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Wie viele islamische Religionslehrer unterrichten derzeit an österreichischen Schulen?
14. Über wie viele islamische Religionslehrer gab es bisher aufgrund ihrer extremistischen Einstellungen Beschwerden?
15. Wie wurde jeweils mit den Beschwerden umgegangen?
16. Wie viele islamische Religionslehrer mussten bisher aufgrund ihrer extremistischen Einstellungen von ihrer Lehrtätigkeit abgezogen werden?
17. Wie viele davon sind in Saudi-Arabien ausgebildet worden?