13502/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.01.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Steger
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Neues Datenabkommen zwischen der EU und den USA
Die Europäische Kommission gab Mitte Dezember 2022 grünes Licht für einen neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung der Daten von Europäern in die USA. Angeblich, so die EU-Kommission, entspreche das Schutzniveau in den USA jenem in der EU, auch hinsichtlich des Zugriffes durch Geheimdienste. Experten schätzen die Lage dagegen vollkommen anders ein, wie das „Handelsblatt“ berichtet.[1]
„Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink zeigte sich verwundert über das Vorpreschen der EU-Kommission angesichts vieler offener Fragen. Er habe daher ‚Zweifel, ob ein gleichwertiger Schutz der personenbezogenen Daten erreicht werden kann‘“. Wie das Handelsblatt festhält, geht Brink „nicht davon aus, dass die von Biden vorgestellte Verordnung (‚Executive Order‘) den strengen Vorgaben des EuGH standhält. Es sei fraglich, inwieweit eine Executive Order überhaupt ein wirksames Instrument zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen sein könne. ‚Sie stellt eine interne Anweisung an Regierung und nachgeordnete Behörden dar und ist kein parlamentarisch beschlossenes und damit bestandskräftiges Gesetz.‘ Die Einhaltung einer Executive Order sei insbesondere für EU-Bürger nicht einklagbar.“ Brink hält fest, dass von einem Ende anlassloser Überwachung nicht ausgegangen werden kann.
Auch der österreichische Jurist Max Schrems übt deutliche Kritik an der Verlautbarung der EU-Kommission: „Das ist eine bewusste Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und eine Missachtung des Europäischen Gerichtshofs“, so Schrems. „Bisher haben wir weder in den Entscheidungen der Amerikaner noch im Vorschlag der EU-Kommission irgendetwas gefunden, was den Datenfluss zwischen EU und USA rechtlich absichern würde.“ Schrems bringt die Initiative der EU-Kommission folgendermaßen auf den Punkt: „Das sind Verschönerungsversuche, nichts weiter.“
In seiner Analyse zeigt Schrems auch die Doppelstandards der EU-Kommission auf: „Die EU-Kommission prangert rechtsstaatliche Mängel in Ungarn und Polen an, drückt bei den USA aber alle Augen zu.“
Schrems ist Vorsitzender der internationalen Datenschutzorganisation Noyb und hat bereits zwei Mal mit Klagen die Grundlagen für den Datenverkehr zu Fall gebracht. Schrems kündigte nun an, höchstwahrscheinlich erneut Klage zu erheben. „Ich gehe zu 95 Prozent davon aus, dass wir auch gegen die neue Entscheidung klagen werden“, so Schrems.
Das Vorgängerabkommen „Privacy Shield“ wurde vom Europäischen Gerichtshof aufgrund von Datenschutzmängeln 2020 gekippt, nicht zuletzt wegen weitreichender Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten.
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die von der EU-Kommission getroffene Einschätzung, wonach das Datenschutzniveau in den USA jenem in der EU entspricht?
2. Haben Sie von der EU-Kommission Informationen dahingehend erhalten, wie diese zu diesem Schluss kam?
a. Wenn ja, wie lauten diese Informationen?
3. Haben auch Sie Zweifel daran, dass ein gleichwertiger Schutz der personenbezogenen Daten erreicht werden kann?
4. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der vorgestellten Executive Order von US-Präsident Biden in der Zukunft die Klagemöglichkeiten von EU-Bürgern?
5. Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass nach wie vor US-Geheimdienste weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf Daten von Bürgern der EU-Mitgliedstaaten haben werden?
6. Wie wollen Sie eine anlasslose Überwachung durch US-Geheimdienste zukünftig verhindern?
7. Wurden diesbezüglich Konzepte im Bundeskanzleramt erstellt?
a. Wenn ja, wie sehen diese aus?
b. Wenn ja, welche Experten waren daran beteiligt?
c. Wenn nein, warum nicht?
8. Wie hat sich die österreichische Bundesregierung bislang gegenüber der EU-Kommission zu deren Vorschlag aus dem Dezember 2022 positioniert?
9. Wie wird sich die österreichische Bundesregierung diesbezüglich zukünftig positionieren?
10. Werden Sie sich gegen das von der EU-Kommission geplante neue Datenabkommen aussprechen?
a. Wenn nein, wie begründen Sie diese Vorgehensweise?
11. Haben Sie über die Entscheidung der EU-Kommission, das Datenschutzniveau in den USA mit jenem in der EU gleichzusetzen, mit anderen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten gesprochen?
a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit wem?
b. Wenn ja, welche Ergebnisse brachten diese Gespräche?
12. Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter bereits mit Regierungsvertretern der Vereinigten Staaten von Amerika über das geplante neue Datenabkommen gesprochen?
a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit wem?
b. Wenn ja, welche Ergebnisse brachten diese Gespräche?
[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eu-datenschutz-datenabkommen-mit-den-usa-droht-zu-scheitern-weil-ein-klaeger-aus-oesterreich-wohl-wieder-vor-gericht-zieht/28881394.html