13517/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.01.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Änderung des Organisationsplanes am Truppenübungsplatz Allentsteig
Der Kommandant des TÜPL Allentsteig fällt derzeit unter die Verwendungsgruppe M BO 2, Funktionsgruppe 8, wobei die Ernennung in diese Kommandantenfunktion durch den Bundespräsidenten zu erfolgen hat.
Derzeit gibt es noch immer keinen definitiv eingeteilten Kommandanten für den Truppenübungsplatz Allentsteig, was sich nachteilig auf die gesamte Garnison auswirkt. Herr Oberst Herbert Gaugusch übt die Funktion des Kommandanten für den Truppenübungsplatz Allentsteig nach wie vor nur interimsmäßig aus, insbesondere auch deswegen, weil dem Ernennungsantrag des BMLV durch die Präsidentschaftskanzlei bereits zwei Mal nicht Rechnung getragen wurde.
Berichten zu Folge planen Sie nun eine Änderung des Organisationsplanes am Truppenübungsplatz Allentsteig. Konkret soll der Arbeitsplatz des Kommandanten für den TÜPL Allentsteig künftig der Verwendungsgruppe M BO 1, Funktionsgruppe 3 zugeordnet werden. Für diesen Arbeitsplatz wäre sodann keine Zustimmung des Bundespräsidenten mehr erforderlich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Mit der Anfragebeantwortung 6474/AB vom Juli 2021 hatten Sie den Nationalrat informiert, dass mit 1. Dezember 2019 ein neuer Organisationsplan für die Dienststelle TÜPL Allentsteig in Kraft gesetzt wurde und die Funktion des TÜPl-Kommandanten der Verwendungsgruppe M BO 2, Funktionsgruppe 8 zugeordnet wurde. Gibt es eine Evaluierung dieses Organisationsplanes, aus der die Notwendigkeit einer Änderung der Bewertung der Funktion des TÜPl Kommandanten ableitbar ist?
2. Stimmt es, dass eine Änderung des Organisationsplanes des TÜPL Allentsteig geplant ist, welche beinhaltet, dass für die Position des Kommandanten am TÜPL Allentsteig keine Zustimmung des Bundespräsidenten mehr erforderlich ist?
a. Wenn ja, wie soll die Änderung konkret aussehen?
b. Wenn ja, wie rechtfertigen Sie eine derartige Änderung?
3. Haben Sie nach der zweimaligen Ablehnung des Ernennungsantrages zu Gunsten Herrn Oberst Herbert Gaugusch durch den Bundespräsidenten ein neues Nachbesetzungsverfahren für die Stelle des Kommandanten des TÜPL Allentsteig initiiert?
a. Wenn ja, wie viele Bewerber gab es bis dato und in welchem Stadium befindet sich das Nachbesetzungsverfahren konkret?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es aus dem bisher nicht abgeschlossenen Nachbesetzungsverfahren andere Bewerber, die im höchsten Ausmaß für die Funktion geeignet wären, und dauerhaft als Truppenübungsplatzkommandant eingeteilt werden könnten?
5. Wann wird endlich ein definitiver Truppenübungsplatzkommandant für den TÜPL Allentsteig eingeteilt?