13521/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.01.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage Verstärken der Sanktionen und deren Umsetzung nach Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine

 

Bis dato verabschiedete die Europäische Union mehrere Sanktionspakete gegen Russland und Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Die Sanktionspakete umfassen daher mittlerweile eine Breite von Maßnahmen - darunter Sanktionen im Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen Banken, Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen, das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger oder Institutionen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage wird sich der völkerrechtliche Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zum ersten Mal jähren. Im Sinne der parlamentarischen Kontrolle ist es essenziell alle notwendigen Informationen zu erhalten, um feststellen zu können, ob die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Sanktionen bestmöglich agiert hat.

In den ersten Kriegsmonaten stellten wir schon entsprechende Anfragen an die zuständigen Ressorts. Viele unserer Fragen, wie beispielsweise sich die einzelnen Ministerien auf die Sanktionsmaßnahmen vorbereitet haben und wie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen funktioniert, wurden aber nur oberflächlich oder mit dem Verweis auf die Amtsverschwiegenheit gar nicht beantwortet. Wobei auffallend ist, dass die Qualität der Antworten sich unterscheidet. Während der Finanzminister konkret sagt, wann welche seiner Abteilungen an Sitzungen der Taskforce teilgenommen haben, weiß der Innenminister nur zu berichten, dass es seit Ende März eine Taskforce gibt. Es ermöglicht keine ausreichende parlamentarische Kontrolle, wenn man nach konkreten Abläufen fragt, als Antworten aber nur vage Angaben ohne konkreten Inhalt folgen.

Wie das Profil am 19.6. berichtete haben auch Recherchen der Antikorruptions-Stiftung des inhaftierten russischen Oppositionsführers und Kreml-Kritikers Alexej Nawalny mögliche Ziele von Sanktionen in Österreich identifiziert, die von der DSN bis jetzt nicht eruiert werden konnten. Die Stiftung "hat Österreich aufgefordert, das Hotel Aurelio im Rahmen der Russland-Sanktionen der Europäischen Union „einzufrieren“. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das die Stiftung Anfang Juni 2022 an die – im Innenministerium für die Umsetzung der Strafmaßnahmen zuständige – Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN; vormals BVT - Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) richtete und das profil vorliegt." Durch eine verwinkelte Unternehmenskonstruktion soll der eigentliche Besitzer des Hotel, Oleg Deripaska, verschleiert werden. "Bereits Anfang des Jahres 2022 wechselte offiziell die Eigentümerschaft an der zypriotischen Aurelio-Mutterfirma. Sie gehört nun der russischen „Gost Hotel Management LLC“. Als wirtschaftlicher Eigentümer scheint im öffentlich einsehbaren Register des Finanzministeriums ein gewisser Pavel Ezubov auf. Ezubov gilt als Cousin Deripaskas."

Laut Profil ist dies aber nicht die Information, die von der Antikorruptions-Stiftung Nawalnys an österreichische Behörden übermittelt wurde. "Im Schreiben der Nawalny-Stiftung heißt es nun, Ezubov würde „als ein Strohmann“ fungieren: „Auf diese Weise umgeht und missbraucht Herr Deripaska die Europäische Verordnung, die darauf abzielt, seine Vermögenswerte in Europa einzufrieren.“ Ähnliches ortet man auch in Bezug auf eine Firma namens LPG Projektentwicklungs GmbH. Wie profil bereits im März aufdeckte, besitzt diese  Firma – laut Grundbuch – ein Penthouse in der Wiener Innenstadt mit rund 700 Quadratmetern Nutzfläche.Ezubov hält eine Minderheitsbeteiligung an der LPG, im Register der wirtschaftlichen Eigentümer scheint hier hingegen Valentina Deripaska auf, die Mutter des sanktionierten Oligarchen. Nawalnys „Anti-Corruption Foundation“ fordert nun Österreich auf, jene Vermögenswerte einzufrieren, die sich im Besitz der „Aurelio“-Betreiberfirma und der Firma LPG befinden – und darüber hinaus auch noch „andere eventuell vorhandene Immobilien, Geldmittel oder Finanzanlagen“ im Besitz von Pavel Ezubov oder Valentina Deripaska. Das Schreiben der Stiftung ging nicht nur ans Innenministerium, sondern auch an das Wirtschaftsministerium und an die Oesterreichische Nationalbank, in deren Verantwortungsbereich das Einfrieren von Bankguthaben fällt." (https://www.profil.at/wirtschaft/russland-sanktionen-nawalny-stiftung-fordert-einfrieren-von-hotel-in-lech/402045943)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann wurde jeweils durch ein Gericht
    1. im Grundbuch eingetragen, dass das Vermögen welcher Person eingefroren ist? 
    2. im Grundbuch eingetragen, dass das Vermögen welcher Einrichtung eingefroren ist? 
    3. im Firmenbuch eingetragen, dass das Vermögen welcher Person eingefroren ist? 
    4. im Firmenbuch eingetragen, dass das Vermögen welcher Einrichtung eingefroren ist (§ 6 Abs 2 SanktG)

 

  1. Ende März 2022 wurde laut Anfragebeantwortung 10144/AB eine interministerielle beziehungsweise behördenübergreifende Taskforce zur Umsetzung und Überwachung der EU-Sanktionen unter der Leitung der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst eingerichtet. Wie gestaltet sich die Arbeit der Taskforce genau?
    1. Welche Abteilungen, welcher Ministerien oder Behörden genau sind Teil der Taskforce?
    2. Wie oft hat sich die Taskforce bis jetzt getroffen?
    3.  Werden die Sitzungen der Taskforce protokolliert?
    4. Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär anwesend? 
    5. Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder informellen Aufträge wurden wem erteilt?
    6. Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?