13525/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.01.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „EU-Chatkontrolle“
Am 8. und 9. Dezember 2022 tagte zum letzten Mal im Jahr 2022 der Rat „Justiz und Inneres“. Im Bereich Inneres stand u.a. der Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet auf der Tagesordnung.
Diese Verordnung wurde auch im Rahmen der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 3. November 2022 im Nationalrat diskutiert. Im Ausschuss herrschte Einstimmigkeit über die massiven Bedenken und den möglichen Gefahren in Bezug auf die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und Meinungs- und Informationsfreiheit gegenüber der geplanten Verordnung.
Diese Bedenken hat der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union in einem 4-Parteien-Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG ausgedrückt, der mit Mehrheit beschlossen wurde und eine Bindungswirkung hat. Die österreichische Bundesregierung ist somit angehalten, allen voran der Bundesminister für Inneres, sich in weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung einzusetzen. Es gilt daher, sich auf nationaler, wie auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das Recht auf Privatsphäre und jenes auf Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten gehen folgerichtig davon aus, dass sich der Bundesminister für Inneres im Rahmen der Ratssitzung im Sinne des Antrags ausgesprochen hat und den Inhalt des Antrags auf Stellungnahme der österreichischen Abgeordneten vorgebracht hat und stellen daher folgende
Anfrage:
1. In der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 3. November 2022 wurde vom Bundesminister für Inneres zugesagt, sich auf EU-Ebene intensiv für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet einzusetzen. Wie haben Sie sich im Rat „Justiz und Inneres“ zur geplanten Verordnung positioniert?
2. Haben Sie den Parlamentsbeschluss in der Ratssitzung dargelegt?
3. Haben Sie sich im Europäischen Rat am 8. Dezember 2022 für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Verordnung aktiv eingesetzt?
a. Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
4. Wie haben sich andere Mitgliedstaaten positioniert?
5. Haben Sie sich für den Ausbau und Koordinierung von wirksamen grundrechtskonformen Maßnahmen zum Schutz von Kindesmissbrauch und „grooming“ online und offline eingesetzt?
a. Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
6. Welche Länder meldeten noch Bedanken an und aus welchen Gründen?
7. Im Dezember Rat hat laut offizieller Website des Rates der EU und des Europäischen Rates der Vorsitz im Anschluss an die Prüfung des vollständigen Textes mehrere Vorschläge zur Überarbeitung des Textes vorgelegt, insbesondere in Bezug auf Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Pflichten von Anbietern von Online-Diensten sowie Überwachung, Durchsetzung und Zusammenarbeit.Wie beurteilen Sie die vorgelegten Vorschläge des Vorsitzes? Können diese den Bedenken der verabschiedete Stellungnahme nach Art. 23e Abs. 3 B-VG gerecht werden?
8. Welche davon kann die österreichische Bundesregierung unterstützen und gegen welche sprechen Sie sich aus?
9. Inwiefern werden Sie sich als Bundesminister für Inneres in Zukunft in den Verhandlungsprozess bezugnehmend auf die Verordnung einbringen und wie schätzen Sie die weiteren Verhandlungen unter schwedischer Präsidentschaft ein?
10. Werden Sie sich in Zukunft auf europäischer Ebene für eine stärkere Koordinierung bei Kontakt- und Notruf-Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche einsetzen?
a. Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
11. Der juristische Dienst des Rates wurde beauftragt zu prüfen, ob die Anordnung zur Aufdeckung bei interpersoneller Kommunikation verhältnismäßig ist oder nicht. Zu welchem Schluss kam deren Analyse und wie fließt dieser in die Verhandlung ein?