13526/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.01.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abg. Ruth Becher und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

Unglaubliche Vorgänge in und um die Spanische Hofreitschule

Mehrfach drangen in der Vergangenheit Gerüchte aus der Spanische Hofreitschule an die Öffentlichkeit, welche von unglaublichen Zuständen in einer nach außen hin renommiert wirkenden und insbesondere für die österreichische Touristik bedeutsamen Einrichtung zeugten.

1.    Von Ränkespielen des vormals als Präsidenten benannten Aufsichtsratsvorsitzenden Marihart sowie einem engen Kreis von dessen „Freunden“ war da zu hören.

Einmal

a)  über ein Pferd der Hofreitschule, welches zu günstigsten Konditionen in das Eigentum der Tochter des Herrn Präsidenten wechselte und bis vor kurzem noch zu einem völlig unüblichen Betrag dort Logie und Ausbildung genoss und ein anderes Mal

b)  über eigenwillige Entscheidungen des Präsidenten, geplante Veranstaltungen mit hohem Sponsorenwert zu Gunsten der Hofreitschule keinesfalls durchzuführen.

Mögliches Motiv dieser Geldvernichtung zulasten der Hofreitschule? Eifersucht auf eine weithin anerkannte und beliebte operative Führung. Dass mit einem Persönlichkeitsprofil wie jenem des Herrn „Präsidenten“ davon betroffenen Unternehmen nicht sehr geholfen, sondern eher geschadet werden kann, hat die jüngere Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen, wo der Präsident sogar die Dienste des Personals der Hofreitschule zur Schulung seiner Tochter - auch innerhalb der Dienstzeiten derselben - durchgesetzt hat und zwar ohne jede Abgeltung.

Der im Besitz der Familie des Präsidenten stehende Hengst Fantasca wurde von der Spanischen Hofreitschule ausgebildet und in allen Aspekten alimentarisch, medizinisch und technisch betreut. Die von der Familie des Präsidenten bezahlten Kosten von weniger als Euro 1000/ mtl. entsprechen nicht einmal der Fremdüblichkeit einer Halterschaft eines gewöhnlichen Pferdes in einem privaten Gestüt.

Damit hatte der Präsident die Republik erheblich im Vermögen geschädigt, da bereits 2009 durch die damalige GF Gürtler eindeutig die Werthaltung einer Ausbildung eines auch in der Hohen Schule des Instituts eingesetzten Lipizzaner Hengstes mit Euro 350 000 beziffert wurde.

Mittlerweilen haben Verantwortliche im Bereich der öffentlichen Hand die „Notbremse“ gezogen und gegenüber des Herrn Präsidenten einen Rückkauf des Pferdes durch die Hofreitschule durchgesetzt, wobei aber nicht klar ist, ob dadurch sämtliche vom Präsidenten der Hofreitschule zugefügte Schäden abgedeckt wurden. Ein diesbezügliches Gutachten des von der Finanzprokuratur beauftragten nichtbeeideten Sachverständigenwurde Ludwig Hofmann wird von Experten jedenfalls als „gefälliges Machwerk“ bezeichnet, welches die tatsächlich der Hofreitschule entstandenen Schäden nicht einmal annähernd abdeckt, bezeichnet.

Einschlägig „originell“ waren Verhaltensweise des Herrn Präsidenten bereits in seiner vorzeitigen Tätigkeit im Rahmen der Zuckerindustrie, wo von Journalisten Malversationen aufgedeckt wurden, welche nicht nur zivilrechtlich relevant waren.

Dass etwa der Ankauf von Malutensilien für die als Malerin auftretende Gattin des Präsidenten auf Kosten des Arbeitgebers vom Präsidenten nachträglich damit gerechtfertigt wurde, dass die Bilder seiner Gattin schließlich auch die Räumlichkeiten des Dienstgebers auf besondere Weise schmücken, wurde in der Kunstwelt milde belächelt und soll dem Vernehmen nach bei den zum Anblick der Bilder auserwählten MitarbeiterInnen – gelinde gesagt – jedenfalls keine Leistungssteigerung verursacht haben.

Was insgesamt bleibt ist der dringende Verdacht, dass durch die Aktivitäten des Herrn Präsidenten sowohl betreffend Hengst der Hofreitschule als auch Verhinderung zusätzlicher Einnahmequellen der Hofreitschule vorsätzlich, ja sogar mutwillig Schäden zugefügt wurden, was üblicherweise den Tatbestand der Untreue erfüllt.

2.    Ein weiterer verstörender Umstand ist zu beklagen: Durch „Hilferufe“ zutiefst verstörter ExpertInnen und engagierter Mitarbeiter konnte nicht länger verheimlicht werden, dass bis 2019 massive Tierquälereien in der Hofreitschule an der Tagesordnung standen.

Hengsten, bei welchen aufgrund ständiger Überanstrengung und mangelnder Schonung Gelenksentzündungen und sonstige Abnützungserscheinungen auftraten, wodurch sie aufgrund heftiger Schmerzen zu Schongangs-Haltung verfielen wurden zentrale Nerven durchtrennt, wodurch sie gefühllos wurden und so – bis zum Zerbersten der Gelenke – weiter eingesetzt und trainiert werden konnten. Bereiter, welche diese Vorgangsweise an ihren Tieren vehement beanstandeten wurden durch mehr oder weniger offene Drohungen daran gehindert, die verwerflichen Umstände ans Tageslicht zu bringen.

Das hatte sich 2019 mit einer neuen Geschäftsführung geändert. Was aber betroffen macht ist der Umstand, dass der im Gesundheitsministerium tätige Sektionschef für Veterinärmedizin, Herr Dr. Ulrich Herzog, als Mitglied des Aufsichtsrats in der Hofreitschule tief in die tierquälerischen Aktivitäten verstrickt war, sodass die durchgeführten Nervendurchtrennungen in Fachkreisen sogar als „Herzogsschnitt“ bezeichnet werden.

Der in zweifelhafter Entscheidung ohne Ausschreibung zum Sektionsleiter berufene Dr. Herzog (siehe parlamentarische Anfrage 9725/J v. 10.2. 2022) hat gegenüber dem

Kurier behauptet, von den Schnitten nichts gewusst zu haben, was schlicht nicht der Wahrheit entspricht, wie gegebenenfalls weitere Anfragen darstellen können. Er war es auch, der die langjährige kostengünstige Zusammenarbeit mit der VetMedUni zugunsten der Klinik Pegasus des Herrn Dr. Med. Vet. Georg Hladik gekündigt hat und in deren Folge der Inhaber der Pferdeklinik Pegasus diese Nervenschnitte gegen hohes Entgelt zum mehrfachen Schaden sowohl der Hengste als auch der Spanischen Hofreitschule durchgeführt hat.

Erklärung der tierquälerischen Dimension:

Nochmals zum besseren Verständnis der Unglaublichkeit: Nervenschnitte (Neurektomie) trennen bei den Hengsten die Nervenverbindungen zwischen Huf und Unterschenkel ab, wodurch das Schmerzempfinden an den beweglichen Teilen im Gelenksübergang vom Schenkel zum Huf unterbunden wird. Die in diesem Bereich durch Abnutzung oder Überbeanspruchung entstehenden Schmerzsignale werden dadurch ausgeschaltet, die betroffenen Hengste konnten weiterhin hoch beansprucht werden. Dazu muss man wissen, dass durch die Vermeidung einer Schmerzreaktion mit einer daraus resultierenden unterbundenen Möglichkeit einer Erholung oder Rekonvaleszenz die Überbelastung zu einem Gelenksversagen mit andauernder Invalidität fast zwingend folgt. Nervenschnitte sind wie illegale Tierversuche zu behandeln und stellen die strafrechtliche Verantwortung nach § 222 StGB dar.

Dass diese Vorgangsweise weder dem Tierschutz noch den internen Statuten der Hofreitschule entsprechen, wo Tierwohl und Leistungssport in Einklang zu bringen sind, ist sonnenklar. Darüber hinaus handelt es sich um betrugsverdächtige Handlungen (Doping) im Leistungssport, der ohne Zweifel ein Grundmerkmal der Hohe Schule ist.

Nach Antritt der neuen Geschäftsführung 2018 wurden die betroffenen Hengste nach Einholung eines auch dem Aufsichtsrat vorgelegten tierärztlichen Fachgutachtens des international renommierten Experten Prof. Stodulka aus der extrem belastenden Arbeit genommen, um präventiv zu erwartende Invaliditätsfolgen zu vermeiden.

Erstaunlicher Weise hat die Durchsetzung des Tierwohls bei so manchen Vertretern der „alten Schule“ trauriger Weise Hassgefühle im nicht unerheblichen Ausmaß aktiviert, was wiederum dazu führte, dass durch eine Männerseilschaft um den vormaligen „Präsidenten“ und dessen Vertreter Herzog Veränderungen in der Hofreitschule durchgeboxt wurden, welche betroffen machen. In diesem Zusammenhang müssen selbstverständlich auch noch die Bestellvorgänge sowohl im Aufsichtsrat, im Ministerium als auch in Bezug auf die Neue Geschäftsführung hinterfragt werden.

in dem Zusammenhang stellen sich daher zunächst nachstehende Fragen:

1.    Wurde das Ministerium (BMSGPK) vom tierärztlich Verantwortlichen SC Dr Ulrich Herzog über die Nervenschnitte informiert – wenn ja, wann und wodurch – und wurde seitens des Ministeriums die stillschweigende Duldung oder ggf. die aktive Zustimmung erteilt, um einen hochfrequenten und hochbelastenden Einsatz der malträtierten Hengste billigend zu ermöglichen?

2.    Der Rechnungshofbericht 2022 hat die in seinem Bericht enthaltenen primären Punkte der Einhaltung der Verpflichtung zum Tierwohl auffallend betont formuliert, offenbar um die tierquälerischen Aspekte der Nervenschnitte herauszuarbeiten. Welche Reaktionen auf diesen Bericht hat ihr Haus gesetzt und wenn ja, wann und wie und wenn nein, warum nicht?

3.    Wurde nach dem vernichtenden Rechnungshofbericht im Hinblick auf Malversationen, die im Verantwortungsbereich von Aufsichtsrat sowie der vormaligen Organträger der SRS, Frau Gürtler und Herrn Klissenbauer standen, dieser vollständig oder nur in Teilen der neuen GF Klima zugänglich gemacht?

4.    Wie wurde die vom Ministerium bzw. dem AR beauftragte Prüfungskanzlei EY (Ernst &Young) zur Erfüllung des Prüfauftrags ausreichend informiert? Bitte aufgrund der fatalen Sachlage um auch für eine für die rechtliche Beurteilung der Organträger ausreichende Beantwortung? In welcher Beziehung stand der beauftragte Gutachter zu den Aufsichtsorganen der Hofreitschule.

5.    Wurden die aufgezeigten schädigenden Verhaltensweisen des vormaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Spanischen Hofreitschule geprüft und entstandene Schäden festgestellt, wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, warum beurteilen Sie die aufgezeigten Fälle als für das Wohl der Spanischen Hofreitschule nicht relevant?

6.    Ist es auszuschließen, dass seitens des Ministeriums bzw. dessen Überwachungsorgan, nämlich des Aufsichtsrats der Hofreitschule, gezielte Ergebnisse beauftragt wurden und wenn ja, wodurch ableitbar?